Täterermittlung wie wahrscheinlich bei Beleidigung?

Hallöchen,

Ich hatte heute eine unschöne Situation mit jemandem der im Bus seine Maske nicht aufsetzen wollte und der Bus deshalb nicht losgefahren ist.

Nach dem die Person die Maske nach mehreren Aufforderungen des Busfahrers nicht aufgesetzt hat, wurde ich sauer, weil ich nachhause wollte. Habe der Person dann gesagt, dass sie es doch hinbekommen wird die Maske aufzusetzen für die paar Minuten und wenn sie das nicht will, muss sie halt laufen, weil nur wegen dieser Person die Weiterfahrt verhindert wurde. Die Person wurde bereits bei der Ansprache vom Busfahrer sehr ausfallend und hat behauptet "Du kannst doch eh nichts machen", nach meiner Aufforderung wurde ich kurzerhand als "F*tze" bezeichnet und durfte mir was anhören von wegen "was willst du überhaupt?". Irgendwann hat die Person es geschafft die Maske aufzusetzen und wir konnten weiter fahren. Leider musste ich an der gleichen Bushaltestelle aussteigen wie die Person, als diese das bemerkt hat wurde mir dann gesagt "Ach wenn du in *Stadtteil* wohnst, dann kannst du dich auf was freuen" und "In dich spritz ich auch noch". Daraufhin habe ich dann nach dem Aussteigen die Polizei gerufen. Die Beamten sind dann auch gekommen und ich habe ihnen erzählt, was passiert ist und dass ich mich bedroht fühle. Leider reichen die zitierten "Androhungen" nicht für eine Anzeige wegen Bedrohung aus, deswegen hab ich dann auf Nachfrage der Beamten eine Strafanzeige wegen Beleidigung erstattet, da ich die Person nicht kannte, natürlich gegen Unbekannt. Die Beamten haben eine Täterbeschreibung von mir erhalten und zufälligerweise ist der Bus mit dem ich angekommen bin auch schon wieder in die andere Richtung vorbei gekommen. Der Busfahrer hat dann angehalten und einen Beamten zu sich rüber gebeten und ihm wahrscheinlich erklärt, dass er das Geschehen bezeugen kann und die Zentrale anfunken wird um die Videoaufnahmen für die Beamten zu beschaffen. Die Beamten haben mir dann gesagt, dass sie sich in der Gegend noch etwas umschauen werden um die Person vielleicht noch zu finden.

Ich habe schon häufiger wegen Diebstahl Anzeige gegen Unbekannt erstattet, weiß also wie die Erfolgsaussichten sind die Person noch zu finden. In diesem Fall jedoch gab es Zeugen und Videoaufnahmen. Ich kann Beleidigungen gut wegstecken und hätte deshalb keine Anzeige erstattet, wenn man mir durch die Blume aber Gewalt und Vergewaltigung androht hört auch bei mir die Geduld auf. Ich habe auch nur wegen Beleidigung Anzeige erstattet, weil es für Bedrohung eben nicht ausgereicht hat.

Meine Frage ist jetzt, was meint ihr sind die Erfolgschancen, dass die Person ermittelt wird. Beleidigung hört sich zwar harmlos an, aber ich fühle mich jetzt schon unwohl mit dem Wissen, dass in meinem Stadtteil jemand rumläuft der mir, wenn sich die Chance ergibt, etwas antun will. Meint ihr die Aufnahmen aus dem Bus bringen was? Wie gesagt, ist zwar auf dem Papier nur Beleidigung, aber bedroht fühle ich mich trotzdem.

Polizei, Recht, Anzeige, bedrohung, Beleidigung, Ermittlungen, Ermittlungsverfahren, bedroht
Leumundsprüfung Polizei Berlin?

Hallo,

ich wurde wegen zwei gleichgelagerte Warenbetrugsfällen, aus Oktober 2020 angezeigt. Bei der ersten kam es zur Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 in Verbindung mit § 109 JGG. Bei der zweiten Anzeige kam es zur Hauptverhandlung vorm Jugendrichter, was gemäß § 47 JGG eingestellt wurde, gegen eine Geldbuße von 600€. Zum Zeitpunkt der Tat war ich 18 Jahre Alt, und nun bin ich 20 Jahre Alt. Der Schaden betrug insgesamt 85€ (beide Anzeigen zusammen gerechnet). Ich habe allerdings vor Gericht über die gesamte Verhandlung abgestritten, dass es ein Betrug war und nur ein riesen Missverständnis war. Der Schaden wurde an beide Geschädigte komplett zurück gezahlt, worauf auch die Strafanträge zurück gezogen wurden.

Nun meine Frage: Bei mir läuft eine Bewerbung für eine Polizeiausbildung bei der Berliner Polizei. Ich habe auch eine Direktzusage und alles bestanden. Sie möchten in der Leumundsprüfung den Fall bewerten und auch Akteneinsicht für beide Fälle beantragen. Ist meine Zukunft bei der Polizei nun gefährdet? Ich bin vor und nach diesen beiden Anzeigen noch nie negativ aufgefallen. Die Verfahren wurden beide eingestellt, der Schaden wurde wieder gut gemacht, die Strafanträge wurden zurückgezogen und es wurde sehr viel Reue gezeigt meinerseits. Ich habe bei der Polizei alle Tests bestanden, es fehlt nur noch die Leumundsprüfung. Bei der Berliner Polizei darf man keine Verurteilungen/Vorstrafen besitzen, allerdings wollen sie auch zu diesem Fall sich einen Bild davon machen. Eine Stellungnahme musste ich auch schon machen. Da habe ich auf sehr oft erwähnt, dass es kein Betrug sondern nur ein Missverständnis ist, und ich das alles sehr bereue und den Schaden wieder gut gemacht habe. Ich habe selbstständig den Kontakt zu den Geschädigten gesucht, was schwer war und alles beglichen. Es war wirklich nur ein Missverständnis. Beide Geschädigte zogen auch den Strafantrag zurück und erklärten gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft , dass es ein Missverständnis war.

Wie stehen meine Chancen? 

Berlin, Polizei, Deutschland, Recht, Ermittlungsverfahren, Jura, Auswahlverfahren, Ausbildung und Studium
Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes?

Hallo, ich, habe heute unerwartet eine Einladung zur jugenrichterlichen Ermahnung bekommen.

Grund des Ermahnungstermins: Termin zur Ermahnung.

Es geht um ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Ich wurde als Beschuldigter geladen. Ich kann mir bisher nur denken, weshalb ich diesen Brief bekommen habe. Damals hat ein Freund von mir jemanden wegen sexuellen Missbrauch angezeigt, und hat das Verhör heimlich aufgenommen. Mir wurde es dann geschickt, und ich habe es damals an jemanden weitergeschickt. Vor ein paar Monaten stand dann ganz plötzlich die Polizei vor meiner Tür und haben mich diesbezüglich befragt. Ich habe gesagt dass ich nichts weitergeschickt habe, weil ich dies aus zu diesem Zeitpunkt nicht mehr genau wusste. Die Polizei hat dann direkt darauf mein Handy durchsucht (also den Chatverlauf) und hat Fotos gemacht, aber sie haben auch nichts gefunden. Somit war der Fall eigentlich erledigt und ich hätte noch schriftlich Stellung dazu beziehen können, was ich aber nicht tat. Da die Sache erledigt war, kann ich mir nur vorstellen, dass sie das Handy von demjenigen durchsucht haben, gegen dem die Anzeige lief und dort die Audiodateien gefunden haben, die ich ihm schicke. Deswegen wurde ich jetzt vorgeladen zu einer Ermahnung. Paragraph 45 JGG.

Sollte ich es zugeben? Falls Sie die Beweise haben, und davon gehe ich aus, muss ich es ja zugeben. Aber erst nachdem Sie die Beweise mir gezeigt haben oder?

Was passiert bei diesem Fall am wahrscheinlichsten? Es ist ja jetzt nicht was wirklich gravierendes. Ich bin ja schließlich nicht derjenige, der das Gespräch unerlaubt aufgenommen hat.

Bleibt es bei einer Ermahnung oder könnten Sozialstunden oder Geldstrafe erfolgen? (War noch nie in meinem Leben straffällig und bin in paar Tagen 21 Jahre.

Vielen Dank!

Recht, Ermittlungsverfahren, Beschuldigter
Darf mich das Bürgeramt aufgrund "Empfehlung der Polizei" auf Amtswegen abmelden lassen?

Hallo zusammen,

gegen mich läuft seit 2018 ein Ermittlungsverfahren wegen Betrug, weil ich ein Ladengeschäft in Italien besitze und ich als Geschäftsführer dort mit Adresse eingetragen bin, jedoch handelt es sich dabei um die Geschäftsadresse und nicht meinen Wohnsitz. Mein Wohnsitz ist seit 7 Jahren in dieser Gemeinde und Ich war niemals im Ausland angemeldet!

Jedoch hat mich unsere Gemeinde bzw. das Einwohnermeldeamt aufgrund einer Empfehlung eines Polizeibeamten, auf Amtswegen im April 2019 abgemeldet, weil die Polizei angeblich öfters bei mir war, Briefe gesendet hat und behauptet auch, nie habe ich geantwortet oder sie mich angetroffen, dass könnte die Polizei beweisen. Auch wäre mein Briefkasten überfüllt gewesen was auch ein Anzeichen dafür ist das dort niemand wohnt.

Das dumme ist nur, das ich und meine Freundin vor 7 Jahren zusammen in die Wohnung gezogen sind, aber nur auf mich der Mietvertrag läuft. Mieterbescheinigung hat sie und eine Meldeadresse ebenfalls.

Kann die Polizei einfach ins Rathaus spazieren und sagen "servus Leute, meldet den Typ ab der ist im Ausland und wohnt nicht hier. Wir haben Beweiße das er dort lebt" oder braucht es dafür einen Richterlichen Beschluss?

Nach meiner "Zwangsabmeldung" wurde mir auch klar warum das veranlasst worden ist - damit die Polizei nicht ermitteln muss! Sie haben die ganzen Akten nach Italien geschickt damit die Polizei vor Ort alles erledigen kann - ist ja klar die verstehen die Sprache, können in Ämter bzw Finanzamt abfragen usw.

Ist das so rechtens?

Betrug, Polizei, Recht, Ermittlungsverfahren

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