Darf mich das Bürgeramt aufgrund "Empfehlung der Polizei" auf Amtswegen abmelden lassen?
Hallo zusammen,
gegen mich läuft seit 2018 ein Ermittlungsverfahren wegen Betrug, weil ich ein Ladengeschäft in Italien besitze und ich als Geschäftsführer dort mit Adresse eingetragen bin, jedoch handelt es sich dabei um die Geschäftsadresse und nicht meinen Wohnsitz. Mein Wohnsitz ist seit 7 Jahren in dieser Gemeinde und Ich war niemals im Ausland angemeldet!
Jedoch hat mich unsere Gemeinde bzw. das Einwohnermeldeamt aufgrund einer Empfehlung eines Polizeibeamten, auf Amtswegen im April 2019 abgemeldet, weil die Polizei angeblich öfters bei mir war, Briefe gesendet hat und behauptet auch, nie habe ich geantwortet oder sie mich angetroffen, dass könnte die Polizei beweisen. Auch wäre mein Briefkasten überfüllt gewesen was auch ein Anzeichen dafür ist das dort niemand wohnt.
Das dumme ist nur, das ich und meine Freundin vor 7 Jahren zusammen in die Wohnung gezogen sind, aber nur auf mich der Mietvertrag läuft. Mieterbescheinigung hat sie und eine Meldeadresse ebenfalls.
Kann die Polizei einfach ins Rathaus spazieren und sagen "servus Leute, meldet den Typ ab der ist im Ausland und wohnt nicht hier. Wir haben Beweiße das er dort lebt" oder braucht es dafür einen Richterlichen Beschluss?
Nach meiner "Zwangsabmeldung" wurde mir auch klar warum das veranlasst worden ist - damit die Polizei nicht ermitteln muss! Sie haben die ganzen Akten nach Italien geschickt damit die Polizei vor Ort alles erledigen kann - ist ja klar die verstehen die Sprache, können in Ämter bzw Finanzamt abfragen usw.
Ist das so rechtens?
6 Antworten
Was willst Du? Du wohnst ja auch nicht dort, oder?
Man wohnt nicht irgendwo, weil man dort was mietet, sondern weil sich der tatsächliche Lebensmittelpunkt dort befindet. Mit wem Du einen Mietvertrag hast und wo Du meinst auf dem Papier wohnen zu wollen, kümmert von Amts wegen keine Sau.
Da gehst drum, wo treibst Du Dich normalerweise rum?
Und da Du dort offensichltich nicht wohnst - wenn man Dich dort nie antrifft und Dein Briefkasten überquillt und niemand sich drum kümmert dort, hat der Polizeivollzugdienst - das ist "Die Polizei" der Polizeibehörde, also ihrer eigenen Behörde mitgeteilt, he Leute, der ist dort nie anzutreffen, der wohnt da gar nicht.
Und die Polizeibehörde streicht Dich aus dem "polizeilichen Melderegister" -wie Du siehst, es ist alles ein Ding, da geht niemand irgend wo hin und beantragt oder sowas, das ist alles letztlich ein Laden.
Und warum sollte der Polizeivollzugsdienst was ermitteln bei jemandem, der nie da ist?
Eben. Das gibt man dahin ab, wo er ist und gut. Und kann man es nicht herausfinden, dann macht man gar nichts. Auch gut.
Und nein, da muss kein Richter was zu sagen - und selbst wenn dem so wäre, meinst Du ernsthaft, das wäre für eine Behörde ein hindernis? Meinst Du, da muss erst einmal in Jahren eine Verhandlung stattfinden? Das wäre ein Telfonat und alles wär geritzt.
Deine Frage kann ich nicht beantworten, aber was bitte ist ein Bürgeramt? Ich wüsste nicht, daß es so etwas bei und gäbe.
Ja, ein Einwohnermeldeamt haben wir auch und dann ein Bürgerbüro. Thx.
Bürgeramt - mehrere Ämter in einem Haus : Meldebehörde Anmelden Ummelden , Kfz Stelle , ausstellen von Dokumenten u.a.
Fehler behoben.. Sorry bei uns auf´m Dorf sagen wir Bürgeramt :-)
Entweder du lebst in D, dann erreicht dich Post und die Polizei trifft dich zeitnah an.
oder
eben nicht
Aber es steht dir frei dich erneut anzumelden und ab dann erreichbar zu sein. Jedoch kann man schlecht einen Laden in Italien führen und gleichzeitig in D leben.
Was immer auch das Amt von dir will !
Doch rechtens , nur das Pol auch den vermieter befragen kann . Geregelt wurde es 2015 • Scheinanmeldungen • Du hast auf Post nicht reagiert . Kann dir net sagen falls du im Orte auftauchst wie hoch deine Strafzahlungen ausfällt - gemeldet bist du ja nicht mehr im Orte .
Hallo, doch ich bin wieder angemeldet. Der Polizist hat seinem vorgesetzten gesagt, er hätte mit dem Eigentümer gesprochen der bestätigt hat, das ich nicht dort wohne. Dass kann aber nicht sein da diese Person seit 4 Jahren Tod ist und ich eine Hausverwalterin habe die nie befragt worden ist
gegen mich läuft seit 2018 ein Ermittlungsverfahren wegen Betrug, weil ich ein Ladengeschäft in Italien besitze
Der Besitz eines Ladengeschäfts in Italien reicht nicht einmal annähernd für einen Betrugsvorwurf. Will sagen: du verschweigst hier einiges.
Das dumme ist nur, das ich und meine Freundin vor 7 Jahren zusammen in die Wohnung gezogen sind
Es interessiert genau niemanden, was vor sieben Jahren geschah. Was soll die Nebelkerze?
Nach meiner "Zwangsabmeldung" wurde mir auch klar warum das veranlasst worden ist - damit die Polizei nicht ermitteln muss!
Weil man ja bekanntlich gegen Personen ohne Meldeadresse nicht ermitteln muss. Die können mordend und brandschatzend durch die Lande ziehen, völlig egal.
Ja nee, is klar.
Ist das so rechtens?
Nein, das ist komplett gaga. Also dein Gschichtlein hier.
bei uns nennt sich das Einwohnermeldeamt