Bewerbung IN der Justiz trotz laufendes Strafverfahren möglich?
Hallo,
ich wollte gerne nach meiner Ausbildung bei der Justiz eine 2. Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten machen.
Aufgrund dessen dass ich momentan ein Strafverfahren wegen "Gefährdung des Straßenverkehrs" (Angebliches und absichtliches Ausbremsen mit Sachschaden) an der Backe habe, stellt sich mir die Frage ob es möglich ist sich dennoch bei der Justiz zu bewerben.
Das aktuelle Verfahren würde ich selbstverständlich begründet in der "Selbstauskunft" mit angeben.
Laut Anwalt würde dies zu sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Geldstrafe geahndet werden, da ich so gesehen erst Täter bin. .
Viellicht weiss eventuell einer mehr über diese Komplexe Geschichte bescheid und könnte mit den entscheiden Tipp oder Rat geben.
Zu mir selbst, ich habe mir noch nie was zu Schulden lassen kommen, beende gerade meine Ausbildung in der Sicherheitsbranche und bin ehrenamtlich in der Feuerwehr tätig
Beste Grüße und danke im voraus
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2 Antworten
ob es möglich ist sich dennoch bei der Justiz zu bewerben.
Natürlich ist das möglich. Aber die Frage ist doch nicht, ob es möglich ist, sondern, ob es Aussicht auf Erfolg hat. Eines ist sicher: Du solltest den Ausgang deines Strafverfahrens abwarten. Bewirbst du dich jetzt, und wirst du später vorbetraft, dann wirst du aus dem Dienstverhältnis entlassen. Meiner Meinung nach ist die Grenze, ab der eine Entlassung höchstwahrscheinlich ist, gleich der Eintragungsgrenze im Führungszeugnis. Das heißt, bekommst du eine Strafe, die höher ist als 90 Tagessätze, oder mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe, war es das mit deinem Berufswunsch Justizvollzugsbeamter. Oberhalb dieser Grenze kann es kein Beamtenverhältnis geben.
Bist du schon Beamte? Was war die 1. Ausbildung?
Da man noch nicht weiß, wie hoch die Strafe ausfällt, wird deine Bewerbung mindestens ruhen. Mit laufenden Verfahren gibt es kein Auswahlverfahren für eine Beamtenlaufbahn.
Gruß S.