Bewerbung IN der Justiz trotz laufendes Strafverfahren möglich?

2 Antworten

ob es möglich ist sich dennoch bei der Justiz zu bewerben.

Natürlich ist das möglich. Aber die Frage ist doch nicht, ob es möglich ist, sondern, ob es Aussicht auf Erfolg hat. Eines ist sicher: Du solltest den Ausgang deines Strafverfahrens abwarten. Bewirbst du dich jetzt, und wirst du später vorbetraft, dann wirst du aus dem Dienstverhältnis entlassen. Meiner Meinung nach ist die Grenze, ab der eine Entlassung höchstwahrscheinlich ist, gleich der Eintragungsgrenze im Führungszeugnis. Das heißt, bekommst du eine Strafe, die höher ist als 90 Tagessätze, oder mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe, war es das mit deinem Berufswunsch Justizvollzugsbeamter. Oberhalb dieser Grenze kann es kein Beamtenverhältnis geben.

Bist du schon Beamte? Was war die 1. Ausbildung?

Da man noch nicht weiß, wie hoch die Strafe ausfällt, wird deine Bewerbung mindestens ruhen. Mit laufenden Verfahren gibt es kein Auswahlverfahren für eine Beamtenlaufbahn.

Gruß S.