Wie entscheiden bei Hausverkauf an Kinder?

Aufteilung Haus und Eigentümergemeinschaft entstehen lassen 100%
Verkauf an Kind A 0%
Verkauf an Kind B 0%
Verkauf an andere Person (nicht Familienzugehörig) 0%

1 Stimme

4 Antworten

Beiden Kindern ein Vorkaufsrecht eingeräumt= bereits im Grundbuch eingetragen oder einfach nur das mündlich mitgeteilte Interesse der Kinder?

Kind A hat ja offensichtlich bereits selbst eine Immobilie und ist nicht an einer eigenen Nutzung interessiert.

Kind B? wenn keine Immobilie, würde ich dieses Kind bevorzugen.

Mein größtes Interesse wäre aber daran gelegen, dass die Kinder keinen Krach bekommen. Müsst ihr selbst regeln oder du verkaufst an einen Dritten.

Ich würde mich mit beiden Kindern an einen Tisch setzen und darüber reden, damit am Ende keins von beiden sauer ist und sich unfair behandelt fühlt.

Wenn beide Interesse haben, ist es doch immer noch eine Frage des Preises. Wer will, wer kann das bezahlen, was Du haben willst.

Wenn es so ist, dass Kind A schon ein eigenes Haus hat und Kind B noch nicht, würde ich Kind B bevorzugen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Wende Du an Fremde verkaufst, können diese den Mietvertrag bei Eigenbedarf kündigen.

Vielleicht erhellt Dich dies :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.