Wenn man am 12.12.22 sein Führerschein bekommen hat endet dann Probezeit am 12.12.24 oder am 13.12.24
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Die Probezeit endet mit dem Ablauf des 12.12.
Faktisch ist man also ab dem 13.12. draußen.
Das dachte ich auch, aber ich wurde vor einiger Zeit belehrt, dass wohl der Tag der Erteilung nicht mitgerechnet wird. Daher endet die Probezeit erst mit dem Tag, der auf das zweite Jahr folgt.
Die Rechtsgrundlage habe ich leider nicht im Kopf.
Das ist das StVG. Allerdings ist das nicht die Regelung, die mir vorgelegt wurde. Denn da steht nicht die exakte Berechnung.
Ich weiß es aber auch nicht genau, daher die Nachfrage
@Kjhkjjj: Die Antwort von Siraaa wird auf dieser Seite noch mal etwas genauer beschrieben.
Der 12. Wäre es der 13., dann wären es 2 Jahre und ein Tag. Du kannst aber auf der Führerscheinstelle beantragen ob du schon ab dem 11. raus bist und es damit begründen dass 2024 ein Schaltjahr war und damit einen Tag länger. Damit wirst du in die Geschichte eingehen.
§ 187 Abs. 1 i.V.m. § 188 Abs. 2 1 Alt. BGB.
Die Aushändigung ist ein Ereignis. Wenn ein Ereignis eine Frist auslöst, dann endet die Frist an dem Tag, mit derselben Zahl.
Und zwar um 24 Uhr.
Die Probezeit endet am 12.12.2024 um 24.00 Uhr
Liege ich nicht richtig mit der Annahme dass die Probezeit bis zum 11.12 anhält?
Denn sonst wären es ja 2 Jahre und ein Tag.