Wenn ein ander Arbeitgeber dein Arbeitgeber abkauft und du weiterhin angestellt bist gilt das dann als Jobwechsel?
11 Stimmen
3 Antworten
Nein
Das nennt man "Betriebsübergang". Der Arbeitsvertrag bleibt bestehen.
Siehe § 613a BGB. (Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang.)
Nein
Einen Arbeitsvertrag schließt du ja mit dem Unternehmen, bzw. mit einer Firma und nicht mit einer Privatperson. Wenn die Besitzverhältnisse der Firma sich ändern, ändert sich dadurch an deinem Vertragsverhältnis nichts.
Nein
Die Firma bleibt ja unterm Strich die gleiche.
Und in der Schweiz dürfte das so ähnlich geregelt sein.