Wenn ein ander Arbeitgeber dein Arbeitgeber abkauft und du weiterhin angestellt bist gilt das dann als Jobwechsel?

Nein 100%
Ja 0%

11 Stimmen

3 Antworten

Nein

Das nennt man "Betriebsübergang". Der Arbeitsvertrag bleibt bestehen.

Siehe § 613a BGB. (Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang.)


Nein

Einen Arbeitsvertrag schließt du ja mit dem Unternehmen, bzw. mit einer Firma und nicht mit einer Privatperson. Wenn die Besitzverhältnisse der Firma sich ändern, ändert sich dadurch an deinem Vertragsverhältnis nichts.

Nein

Die Firma bleibt ja unterm Strich die gleiche.