Jva? Haft?

2 Antworten

Hallo Elba88,

  1. eine Justizvollzugsanstalt darf grundsätzlich keine Auskunft über den Haftgrund einer inhaftierten Person erteilen (Schutz und Datenschutz).
  2. Eine außenstehende Person muss sich eigentlich selbst um die gewünschte Auskunft bemühen, indem die außenstehende Person der inhaftierten Person einen Brief mit der Bitte um Informationen zukommen lässt, indem die außenstehende Person mit der inhaftierten Person telefoniert, indem die inhaftierte Person einen Besuchstermin beantragt oder indem die außenstehende Person die Anwältin/den Anwalt um eine Auskunft über die inhaftierte Person bittet. Doch auch Anwältinnen und Anwälte dürfen grundsätzlich keine Auskunft erteilen. Ebenfalls nur mit der Zustimmung der inhaftierten Person.
  3. Viele Justizvollzugsanstalten erteilen den außenstehenden Personen selbst mit der Zustimmung der inhaftierten Person keine Auskunft über die inhaftierte Person.
  4. Einige Justizvollzugsanstalten erteilen nur dann eine Auskunft, wenn es sich bei der außenstehenden Person NACHWEISLICH und BELEGBAR um die Ehefrau/den Ehemann oder um ein Familienmitglied handelt, welche/welcher/welches bereits mehrere Male in der Justizvollzugsanstalt zum Besuch erschienen war.
  5. Wird die Auskunft von der inhaftierten Person verweigert, so besteht keine Möglichkeit, an einer Auskunft zu gelangen.

Wenn du also von der Justizvollzugsanstalt eine Auskunft über eine inhaftierte Person erhalten möchtest, dann solltest du mit einer Ablehnung rechnen. Denn Auskünfte dürfen Justizvollzugsanstalten grundsätzlich nicht erteilen.

Lediglich der direkte Kontakt (telefonieren, Briefe schreiben, Besuch) zu der inhaftierten Person kann dir die gewünschten Informationen liefern.

LG, Toxic38


Elba88 
Beitragsersteller
 18.05.2021, 20:17

Vielen dank für die auaführliche erklärung , beruhigt mich das zu wissen.

Ich denke das man nur sagt, das er in Haft ist und wo aber nicht Auskunft geben warum?


Elba88 
Beitragsersteller
 17.05.2021, 12:27

Hoffe ich mal das so ist ,danke