Soll das Asyl aufgehoben werden wenn der Schutzsuchende Urlaub in dem Land macht wo er flüchtet

Ja wenn jemand Urlaub macht sollte Asyl aufgehoben werden 82%
Jeder hat das Recht seinen Urlaub da zu verbringen wo er will 18%

17 Stimmen

Familiengerd  16.08.2024, 15:09

Dir ist nicht bekannt, dass das Recht auf Asyl (für politisch Verfolgte) ein Grundrecht IST?

Grundgesetz Art. 16a Abs. 1!

SpeedEnforcer 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 15:15

Nicht schon wieder einer der den IS aufnehmen will weil er politisch in seiner Heimat verfolgt wird

Familiengerd  16.08.2024, 15:23
einer der den IS aufnehmen will

Aber ansonsten tckst Du noch sauber?!?

Es geht um Deine Aussage "nicht als eine Art Grundrecht betrachtet werden" - denn es IST ein Grundrecht!

SpeedEnforcer 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 15:26

Der IS wird in seiner Heimat verfolgt und bestraft und hat deswegen - wenn es so ist wie du behauptest - jedes Recht in Deutschland auf Asyl

9 Antworten

Ja wenn jemand Urlaub macht sollte Asyl aufgehoben werden

Ansich sehe ich das auch so . Wenn man in dem Land Urlaub machen kann , kann es nicht so schlimm das man flüchten muss .

Andererseits kann ich auch verstehen das diese Leute ihre Familien mal wiedersehen möchten und deswegen vlt auch ein Risiko eingehen .


SpeedEnforcer 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 13:51

Grüß dich - wir haben uns lange nicht gelesen

Hoffe es ist alles gut bei dir

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SpeedEnforcer 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 17:16
@xDavina

Alles gut soweit, danke dir

Angenehmen Abend noch, wir lesen uns sicher im nächsten Thena

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Hoegaard  16.08.2024, 13:51

Warum können sich denn nicht beide Parteien in einem Drittland treffen, wenn die Sehnsucht so groß ist?

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Jeder hat das Recht seinen Urlaub da zu verbringen wo er will
Soll das Asyl aufgehoben werden wenn der Schutzsuchende Urlaub in dem Land macht wo er flüchtet

Das ist eine pauschale Frage auf die es keine pauschale Antwort gibt.

#faktenfuchs: "Heimaturlaub" für Flüchtlinge gibt es nicht

Nehmen wir einen x-beliebigen Fall.

Die Junta in Myanmar ist zuletzt unter Druck geraten, eine Entwicklung die nicht zwingend anhalten muss.

Das die betroffenen Menschen sich über die Situation in den "befreiten" Gebieten der Heimat informieren möchte über die Situation, den allgemeinen Zustand dort halte ich für nachvollziehbar.

Myanmar: Fahnenflucht und sinkende Moral – DW – 23.06.2024

dw.com/de/myanmar-fahnenflucht-und-sinkende-moral/a...

Die Militärjunta in Myanmar verliert zunehmend an Macht. Immer mehr Soldaten verlassen die Streitkräfte. Geflüchtete Militärs berichten von desolaten Bedingungen an der Front. Zuflucht für...

Kampf gegen Militärregime in Myanmar : Rebellen ziehen wieder ab

taz.de/Kampf-gegen-Militaerregime-in-Myanmar/!6006645

BERLIN taz | Im Südosten Myanmars hat sich die Rebellenstreitmacht der Karen National Liberation Army (KNLA) und der Miliz der Volksverteidigungskräfte (PDF) aus der


Hoegaard  16.08.2024, 15:21

Sicherlich kannst du mir kurz erklären, warum es dann folgende gesetzliche Regelung gibt:

https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__73.html (Widerrufs- und Rücknahmegründe für Asyl und Flüchtlingseigenschaft)

Wenn nicht, kopier doch einfach noch einen Riemen über Myanmar zusammen, ein Land, aus dem gerade mal 3000 Personen in ganz Deutschland leben und das in der Beziehung nicht die geringste Rolle spielt.

Faktenfuchs.

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WalterMatern  16.08.2024, 15:39
@Hoegaard

Die Eingangsfrage lautet aktuell:

Soll das Asyl aufgehoben werden wenn der Schutzsuchende Urlaub in dem Land macht wo er flüchtet

Über das was soll und was zu unterlassen ist kann man diskutieren.

Was die deutschen betroffenen Behörden aktuell unternehmen (müssen) weil es die geltenden Gesetze so vorschreiben war nicht Teil der Frage.

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Jemand dem Asyl gewährt wird, wird ganz sicher nicht Urlaub in seinem Heimatland machen. Ich zitiere mal den Artikel 16a (1) GG für dich:

 Politisch Verfolgte genießen Asylrecht

Das ist der einzige mögliche Grund, um Asyl zu bekommen. Und wer in seiner Heimat politisch verfolgt wird, wird einen Teufel tun und dorthin zurückkehren.

Und bevor jetzt eine sinnlose Antwort kommt: Kriegsflüchtlinge bekommen kein Asyl.


Hoegaard  16.08.2024, 15:23

Leider hast du zu erwähnen vergessen, dass der Flüchtlingsstatus ebenso widerrufen werden kann, wenn der "Flüchtling" ins Herkunftsland zurückkehrt. Sicher nur aus Versehen.

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Familiengerd  16.08.2024, 15:18
Kriegsflüchtlinge bekommen kein Asyl

Richtig - sie haben aber Anspruch auf Schutz nach der Genfer Fluchtlingskonvention.

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Oponn  16.08.2024, 13:58

Und schon wieder kommst du einfach mit Fakten, statt wie die Bild, Rtl und der Fragesteller irgendwas zum Riesenskandal aufzublasen.

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Asyl haben diese Personen in fast keinem Fall, sondern den Status als Flüchtling oder sie haben subsidiären Schutz.

Und ja, dieser Status kann widerrufen werden:

Wenn Sie anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigte*r sind und Kontakt zur Botschaft Ihres Heimatlandes aufnehmen oder in ihr Heimatland reisen, ist dies immer ein Grund für die Überprüfung Ihres Schutzstatus. Grund dafür ist, dass Sie durch den Besuch der Botschaft oder eine Reise in Ihr Heimatland zeigen, dass Ihnen dort keine Gefahr droht. Bei einer Reise ins Heimatland gilt dies auch für Menschen mit subsidiären Schutz oder Abschiebungsverbot.

https://handbookgermany.de/de/revocation-procedure

Warum es nicht getan wird, ist eine andere Frage


SpeedEnforcer 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 13:55

Das ist mir neu das es da Unterschiede gibt, danke für die Nachhilfe ich werde mich da mal selbst informieren wenn es passt

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SpeedEnforcer 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 14:01
@Hoegaard

Das ist mir wiederum bekannt - ich wusste nur nicht das es einen Unterschied zwischen Flüchtling und Asyl gibt - ich bin immer davon ausgegangen es sei das gleiche - aber deine Argumentation macht natürlich durchaus mehr Sinn

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Familiengerd  16.08.2024, 15:15
@SpeedEnforcer

Auf das Grundrecht des Asyls nach dem Grundgesetz GG Art. 16a Abs. 1 können sich nur Flüchtlinge aufgrund politischer Verfolgung berufen.

Flüchtlinge aus anderen Gründen haben Anspruch auf Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, die auch für Deutschland bindend ist.

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SpeedEnforcer 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 15:21
@Familiengerd

In ganz Europa ist es Gnadenrecht - das Deutschland wieder einen Sonderposten beansprucht wundert mich nicht

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Asyl ist ein Grundrecht. Das steht deshalb im Grundgesetz. Der Asylgrund fällt aber dann wohl weg.


SpeedEnforcer 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 14:00

Asyl ist genau genommen kein Grundrecht - also zumindest normalerweise - hat der Staat auch wenn ein Grund vorliegt immer das Recht abzulehnen

Findet natürlich in der Praxis keine anwendung mehr aber eigentlich ist es mehr eine Art Gnadenrecht - der Staat muss nicht jeden aufnehmen

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Oponn  16.08.2024, 14:02
@SpeedEnforcer
Asyl ist genau genommen kein Grundrecht - also zumindest normalerweise - hat der Staat auch wenn ein Grund vorliegt immer das Recht abzulehnen

Du kennst also unser Grundgesetz nicht. Das ist bezeichnend.

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SpeedEnforcer 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 14:03
@Oponn

Wenn es danach geht dann sind wir ja verpflichtet den IS aufzunehnen - weil der wird ja in seiner Heimat verfolgt

Deine Argumentation ergibt nicht wirklich Sinn

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SpeedEnforcer 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 14:07
@Oponn

Ich weiß was Asyl ist - bin bis jetzt nur davon ausgegangen das alle die hier sind welches haben - das Massen hier einfach geduldet oder nicht abgeschoben werden war mir auch klar aber (ist ne Art Hirnfick wje ich gerade merke) die haben wie gesagt wenigstens diesen Asylgrund als Berechtigung

Weil das ist ja demnach dann rechtlich überhaupt nicht tragbar

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SpeedEnforcer 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 14:14
@Oponn

Antwort auf die falsche Frage - ignorier das einfach - ich sollte den Computer nutzen - dieses Handy macht mich Noch irre

PS unabhängig davon habe ich keine Lust mit jemanden darüber ernsthaft zu diskutieren ob der IS hier Zuflucht haben darf oder nicht

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Oponn  16.08.2024, 14:21
@SpeedEnforcer
Weil das ist ja demnach dann rechtlich überhaupt nicht tragbar

Unsere Gesetze kennst du offensichtlich ähnlich wenig wie unser Asylrecht.

PS unabhängig davon habe ich keine Lust mit jemanden darüber ernsthaft zu diskutieren ob der IS hier Zuflucht haben darf oder nicht

Warum wirfst du dann derartigen Unsinn in den Raum?

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