Nutzt ihr jetzt Frauenparkplätze?
Ausgehend davon ihr seid männlich und fühlt euch auch so,
nutzt ihr jetzt Frauenparkplätze im Parkhaus?
Ich meine, mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz kann der Eigentümer des Parkhauses ja sehr gerne mit einer Vertragsstrafe reagieren und sein Hausrecht anwenden, dann antwortet ihr mit einem Brief der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und fordert 1000€ für die Verletzung eurer Persönlichkeitsrechte. Ihr fühlt euch eben weiblich.
Gleiches Spiel mit Schutzräumen und Umkleidekabinen. Nur weil man sich noch nicht ungetragen hat, heißt das nicht, dass man nicht diskriminiert wird.
30 Stimmen
19 Antworten
Ich bin keiner dieser selbstsüchtigen, profitgeilen Konservativen, die ein für tatsächlich diskriminierte Menschen wichtiges Gesetz durch Projektionen ihres eigenen Charakters ad absurdum führen.
Ich bin ein Gentleman, der Frauen und nichtdiversen Menschen selbstverständlich ihre Räume lässt.
ein kleiner joke:
aha, laut Deinem Profil : Humor ist Dein Leben und in Gedanken bist Du tot - na dann, schönen Tag noch
wie jetzt, ich dachte du weinst ? oder habe ich das Icon nicht verstanden ?
bin kein Mann, allerdings frage ich mich, wenn das wirklich jemand so macht, wie langweilig dessen leben sein muss
🤡
Absolut. Es wird passieren und darüber hätte man vielleicht auch nachdenken können als Gesetzgeber, oder gibt es Schutz vor Missbrauch?
Die Diskriminierung muss ersichtlich sein.
Das ist sie bei einem Mann, der sich als männlich identifiziert nicht.
Zudem verlangt das Gesetz die Umtragung, die 3 Monate Wartefrist sind hier der Schutz vor Missbrauch, als auch die Konsequenzen des anderen Geschlechtseintrages & Namens
Es gibt kein Recht auf Frauenparkplätze. Das fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundes.
Woher weißt du wie er/sie sich identifiziert?
Die Identifikation ist doch völlig unabhängig vom Eintrag im Personalausweis.
Vielleicht vertraue ich dem Staat in dieser Sache nicht, will aber trotzdem nicht diskriminiert werden???
indem die person eben beispielsweise sozial einen anderen namen benutzt, wenn sie noch nicht umgetragen ist, bzw. eben sagt, dass wie sie sich identifiziert.
Ich finde auf den Diskriminierungsschutz der Identität sollte man sich erst berufen können, wenn man sich ungetragen hat oder in der Dreimonatsfrist ist und das wird ja kein Problem sein.
Sonst kann ja jeder kommen der einfach mal in einen Schutzraum will, und das wird passieren, keine Frage.
Ich glaube du misinterpretierst hier das selbstbestimmungsgesetz.
Gerade das gegenteil ist imgrunde der fall. Gerade weil eben die änderung des geschlechtseintrages nur noch eine formalität mit wartezeit ist. Kann man eben diese formalität wieder als Richtschnur für Solche dinge nehmen. Im gegensatz zu dem wie es früher war sind 3 monate pflichtwartezeit jetzt imgrunde nichts und nach meiner ansicht auch jedem menschen zuzumuten.
Folglich handelt es sich imgrunde nicht mehr um diskriminierung wenn z.b. jemand auf nen Frauenparkplatz parkt der nicht im ausweis weiblich zu stehen hat. Denn wie schon gesagt: wenn sich jemand so fühlt. Kann er die änderung beantragen und durchlaufen und 3 monate sich noch gedulden.
Für Schutzräume wie Frauenhäuser ist das ganze entsprechend noch besonders wichtig.
Hab ne Freundin und eine Schwester und wenn ich höre was die so berichten, ist ein Frauenparkplatz völlig gerechtfertigt.
Daher nutze ich die natürlich nicht.
Ausser es ist kein anderer frei, dann stell ich mich auch drauf.
Hab ne Freundin und eine Schwester und wenn ich höre was die so berichten, ist ein Frauenparkplatz völlig gerechtfertigt.
Ich wundere mich über die überbreiten Parkplätze mit
Kinderwagen-Symbol. Wenn man einen 3m breiten Parkplatz
braucht, um einen Kinderwagen zu parken, wieviel braucht man
dann für ein Auto?
Hier das Gegenstück:
https://lh3.googleusercontent.com/proxy/k5ILMBortljPjFSRlfceuoAG4BHSrfYBiySwcQKBYGazcVRPq8Ou-e4iDMabMtknknbG_EkO8Lcja9hxCmbPvJZCWbeNyXW0QzSTpkNR3MYi3eBeh8wk_XNzgNlYCy4