Wann wurden nach dem zweiten Weltkrieg die Juden eigentlich wieder offiziell als Bürger in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen?!?
4 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
1949.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Das regelte Art. 116 Abs 2 des Grundgesetzes:
Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.
Das GG trat am 24. Mai 1949 in Kraft, also ab diesem Tag konnte ein Antrag zur Wiedereinbürgerung gestellt werden.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Viele deutsche Staatsbürger ob jüdisch oder nicht mussten fliehen. Auch der spätere Bundeskanzler Brandt nach Norwegen. Allerdings hat der eine Norwegerin geheiratet und wurde vorerst mal Norweger. Nach der Rückkehr dürfte er wie alle anderen keine Probleme mit der deutschen Staatsbürgerschaft gehabt haben. Manche gingen auch in den Osten wie der Kommunist Berthold Brecht. Die konnten es sich sogar raussuchen ob Ost oder Westdeutschland.
Von der Staatsgründung 1949 an: Juden, die in der Bundesrepublik lebten, galten als deutsche Staatsbürger, falls sie es nicht anders wollten.