Führt das wirklich automatisch zu einer Verurteilung wegen versuchter Körperverletzung, nur weil man irgendwo die Vorfahrt absichtlich missachtet hat?!

Nein 100%
Ja 0%

4 Stimmen

3 Antworten

Nein

Da müsstest du schon einen Kommentar wie: "Ich wollte den ins Krankenhaus befördern" absondern, was allerdings zur Straftat "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" führen würde.

Nein

Nein, man muß dir die Absicht nachweisen das Du jemanden verletzen wolltest. Und wenn, wäre das der Straftatbestand der versuchten gefährlichen Körperverletzung.

Nein

nein natürlich nicht, immerhin hattest du nicht die intention jemand zu verletzten, also ist es auch keine versuchte körperverletzung ...