Wer hat hier Vorfahrt?

4 Antworten

Zunächst einmal: dass ihr beide auf die rote Straße fahren wollt, ist nicht relevant, denn es geht um die Vorfahrt in dem Moment, wo ihr euch kreuzt.

Ein Discounter ist ein Privatgrundstück. Der Parkplatz zählt also nicht als Straße.

Deshalb gilt hier folgende Vorfahrtregel:

§ 10 StVO

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone, aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Aus einem Grundstück ist man also immer wartepflichtig, selbst wenn der Bordstein nicht durchgängig ist.

Grün befindet sich auf einer Straße. Gelb befindet sich auf einem Grundstück.

Grün hat die Vorfahrt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO
habe jedoch einen Fall wo ich mir unsicher bin. Die Ausfahrt von einem Discounter Parkplatz, wo ich nicht weis, ob an so einem „Nebenweg“ die Rechts vor Links gilt.

Eine Grundstücksausfhart ist kein Nebenweg sondern eben eine Ausfahrt. D.h. man hat niemals Vorfahrt, ist immer wartepflichtig, der Querverkehr von beiden Seiten hat Vorfahrt.

Da du von einem Parkplatz, bzw aus einer Auffahrt auf die Straße fahren willst, hat der andere (grüne) die Vorfahrt

Grün hat Vorfahrt, da Gelb von einem Grundstück und keiner Straße kommt.