Ex-Verfassungsrichter Huber hält Zurückweisungen von Asylbewerbern für zulässig. Ihr auch?
Ich fand die Begründung sehr klar und einfach:
„In der FAZ schreibt er, das Europarecht stehe dem nicht entgegen. Das Dublin-System sollte die Wirkungen des Artikels 16a Grundgesetz auf Europa übertragen. Hätte dies funktioniert, dürfte es in Deutschland praktisch keine Asylbewerber geben. Eine Norm, die an einem strukturellen Vollzugsdefizit leide, sei jedoch nichtig, meinte Huber, der auch für die CDU Innenminister in Thüringen war, in seinem Gastbeitrag.“
Aus dem Artikel 16 a des Grundgesetzes:
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Papier, hält Zurückweisungen von Asylbewerbern an der Grenze für zulässig. Sie nach Paragraf 18 Asylgesetz sogar geboten, sagte Papier der „Bild“. Nach Paragraf 18 sei Menschen, „die aus sicheren Drittstaaten einreisen, die Einreise zu verweigern“. Deutschland sei „ausnahmslos von sicheren Drittstaaten“ umgeben. Papier zufolge gibt es keine europarechtlichen Regelungen, die über deutschem Recht wie dem Paragrafen 18 des Asylgesetzes stehen. Denn in der Frage, wer ins Land kommen dürfe, sei der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands unmittelbar betroffen. Und ein souveräner Staat könne „nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren“.
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Klar ich verstehe nicht warum es bei anderen Ländern normal ist und bei uns oft ein Drama gemacht wird.
Ich habe nichts gegen die Menschen die fliehen wegen Krieg, sich hier integrieren, aber gegen die die Straftaten verüben, sich nicht anpassen oder Frauen belästigen.
Es ist mir völlig egal, ob das rechtlich zulässig ist. Wenn die Alternative kulturfremde Massenmigration oder Rechtsbruch ist, nehme ich sofort Letzteres.
Das sehen andere Experten anders. Wobei das auch völlig irrelevant ist, weil dann eben die grüne Grenze genutzt wird.
Er hat Recht, ggf. müssten halt die Gesetze entsprechend angepasst werden. Dass Leute über die grüne Grenze kommen, sprich illegale Einwanderer, wird man nie verhindern können. Doch ließe sich verhindern, dass diese Leute hier Geld bekommen, indem man Geldleistungen komplett einstellt und nur noch Nahrung und bei akutem Bedarf medizinische Versorgung zur Verfügung stellt. Alleine diese Maßnahme dürfte zu einem drastischen Rückgang der Zahlen führen.
seh ich genau so.
die Frage ist nur, was passiert, wenn diese Nachbarländer die Leute nicht zurücknehmen (wie Österreich das schon angekündigt hat) - die Kontrollen finden ja nicht auf den cm genau auf der Grenze statt, die Leute befinden sich also in der regel schon auf deutschem Staatsgebiet.
ich hoffe, Deutschland setzt unsre Ö Politiker so unter Druck, dass eine identische Praxis auch bei uns eingeführt wird!
Wer abgewiesen wird, reist nicht nach Deutschland ein und bleibt dort, wo er ist. Zum Beispiel in Österreich.
aufgegriffen wird er aber bereits auf deutschen Staatsgebiet, er IST also schon eingereist, denn wie gesagt: zentimetergenau wird er ja nicht an der Grenze gestoppt. und das kann rechtlich ein Problem werden. leider.
Nein. Es geht ja um den Fall einer Grenzkontrolle. Wenn zum Beispiel der Kleintransporter mit arabischen Jungmännern herausgewunken wird. Wenn die Leute abgewiesen werden, sind sie noch nicht nach Deutschland eingereist.
Das ist nicht so wichtig. Die Leute sind dann illegal und haben keinen Anspruch auf Unterkunft, Verpflegung, Geld und ein Asylverfahren.