Demo: Mann tritt YouTuber vor den Augen der Polizei?
Der YouTube-Streamer "Weichreite" hat kürzlich aus Wismar gesendet, wo ein rechter Gegenprotest zum CSD stattfand (siehe hier). Am Sammelpunkt der rechten Versammlungsteilnehmer wurde "Weichreite" dann vor den Augen der Polizei von einem Demonstranten getreten.
Als "Weichreite" den Polizisten daraufhin mitteilte, dass er den Mann anzeigen will, meinten diese jedoch bloß, dass er gehen solle. Das gesamte Geschehen ist auf Video festgehalten (siehe hier).
Finde es ziemlich verstörend, dass man vor den Augen der Polizei getreten werden kann und diese einen dann auch noch wegschickt, anstatt eine Anzeige aufzunehmen.
Was ist Eure Meinung zu dem Video?
63 Stimmen
6 Antworten
Man sieht doch, dass er bloss provozieren will. Sonst würde er nicht so lachend und jodelnd reden.
Und wenn er jemand anzeigen will, soll er erstmal nachweisen, dass ihm was passiert ist. Es ist vom Handymaterial garnicht ersichtlich, ob der Tritt ihn überhaupt getroffen hat oder Schäden hinterlassen hat. Wehgetan scheints mal nicht zu haben.
Und als Youtuber ist er auch nicht von der Presse und hat daher auch keine Pressefreiheit.
Ja, laber-rhabarber. Er provoziert mit Sicherheit absichtlich solche Situationen für seinen Content. Schön in der Nähe der Polizei, damit er direkt bei die rennen kann.
Scheint ja was zu bringen; er hat inzwischen Ü 100.000 Follower und die wollen ständig "bei Laune" gehalten werden^^
Und als Youtuber ist er auch nicht von der Presse und hat daher auch keine Pressefreiheit.
Die Pressefreiheit ist kein Exklusivrecht für Journalisten, sondern schützt auch neue Formen von Medien wie Blogs, YouTube-Kanäle oder Podcasts. Dazu zählen unter anderem Inhalte, die von allgemeinem Interesse veröffentlicht werden.
Und wenn er jemand anzeigen will, soll er erstmal nachweisen, dass ihm was passiert ist.
In Deutschland besteht für die Polizei eine Pflicht zur Entgegennahme einer Strafanzeige, unabhängig davon, ob sie die Anzeige für begründet hält oder nicht. Dies gilt zudem unabhängig davon, ob jene mündlich, schriftlich oder telefonisch erfolgt.
Okay, Tritte gegen andere Menschen sind also nur strafbar, wenn man auf einem Video sieht, dass sie "Schäden hinterlassen" haben. Labert der "Community Experte".
Und deiner Meinung nach hat ein Videonachweis vor Gericht Bestand? Super dann komm ich mal demnächst zu dir, mache dich aggro, filme dich, rüttle bissl an der Kamera und schreie "Aua du hast mich getreten". Huiii toll schon hab ich einen Anzeigegrund gegen dich und du wirst bestraft, ganz ohne dass mir was passiert ist. So einfach funktioniert das anscheinend in deiner Realität.
Im Unterschied zu dir maße ich mir gerade NICHT an, Mutmaßungen über Vorfälle in die Welt hinauszuposaunen, die ich weder selbst noch auf dem Video gesehen habe. Darum geht es, schlauer Experte.
Gibt sowas das nennt sich Meinungsfreiheit. Hoffe du kommst drauf klar.
Es handelt sich um Tatsachenbehauptungen, nicht um Meinungen, wenn man etwas behauptet, was geschehen ist oder nicht geschehen ist.
Wo genau habe ich was behauptet? Ich habe meine Einschätzung zu dem Video abgegeben, nicht mehr und nicht weniger. Und die Diskussion mit dir ist an dieser Stelle auch für mich beendet.
Du bist soooo souverän. "Man sieht doch, dass er bloss provozieren will."
Ja ungefähr so wie du, dein erster Kommentar wurde als Quatsch entlarvt und jetzt versuchst du krampfhaft was anderes zu finden, wo du ansetzen kannst.
"Man sieht doch, dass er bloss provozieren will." IST MEIN GUTES RECHT AUF MEINUNG und dazu noch eine abgesichertes, weil er wie schon gesagt wurde am lachen und jodeln ist. Cope harder!!!
Sei stolz auf deine Meinungsfreiheit und schreib ruhig weiter weirdes Zeug, Experte.
Nee, nee, nur du bist der Experte, ich bleibe dabei, dass es nicht Teil meiner Meinungsfreiheit ist, Sachen zu behaupten, die ich nicht wissen kann, weil ich sie nicht gesehen habe.
OK. Hier ich lasse dir nochmal etwas Platz, für jemand der immer das letzte Wort will:
Man sieht doch, dass er bloss provozieren will. Sonst würde er nicht so lachend und jodelnd reden.
Wo lacht er da bitte? Im Übrigen würde das nichts am Verdacht auf eine Straftat ändern.
Und wenn er jemand anzeigen will, soll er erstmal nachweisen, dass ihm was passiert ist. Es ist vom Handymaterial garnicht ersichtlich, ob der Tritt ihn überhaupt getroffen hat oder Schäden hinterlassen hat.
So etwas wird im Rahmen eines Ermittlungsverfahren geprüft - dazu muss man aber erst mal eine Strafanzeige erstatten. Genau diese wollten die Polizisten ihn nicht erstatten lassen. Im Übrigen ist auch der Versuch einer Körperverletzung strafbar.
Und als Youtuber ist er auch nicht von der Presse und hat daher auch keine Pressefreiheit.
Man kann als YouTuber durchaus auch journalistisch tätig und daher von der Pressefreiheit geschützt sein. Tut aber vorliegend überhaupt nichts zur Sache, denn man darf weder Journalisten noch YouTuber treten.
Wo lacht er da bitte?
Bist du gehörbeeinträchtigt? Man hört direkt nach "Ey fass mich nicht an" ein Gelächter von ihm.
Genau diese wollten die Polizisten ihn nicht erstatten lassen.
Das kann er auf der Polizeidienststelle tun, die Polizisten haben besseres zu tun. Und kümmern sich wahrscheinlich nicht drum, weil sie die vorherige Provokation mitbekommen haben.
Man kann als YouTuber durchaus auch journalistisch tätig und daher von der Pressefreiheit geschützt sein.
Nein kann man nicht, und schon garnicht sich über Anweisungen der Polizei hinwegsetzen, nur weil man eine überpriviligierte Karen ist. Um Pressefreiheit zu haben, musst du erstmal journalistisch tätig sein, idealerweise für einen Druckverlag oder den Rundfunk. Und nicht nur irgendeinen sensationsgeilen Klickbait Youtube Mist produzieren. Da könnte ja jeder kommen, bei nem Unfall anhalten und mit dem Handy draufhalten und dann sagen er darf das, weil er Journalist ist.
Das kann er auf der Polizeidienststelle tun, die Polizisten haben besseres zu tun.
Nein, die Polizisten habe nichts Besseres zu tun, sondern genau solche Straftaten vor Ort zu verfolgen, damit kein Beweismittelverlust droht. Das ist deren scheiß Job. Stichwort: Legalitätsprinzip.
Um Pressefreiheit zu haben, musst du erstmal journalistisch tätig sein
Was schrieb ich denn oben? Man kann auch durch YouTube-Video journalistisch tätig sein.
Da könnte ja jeder kommen, bei nem Unfall anhalten und mit dem Handy draufhalten und dann sagen er darf das, weil er Journalist ist.
Bei einem Unfall darf jeder draufhalten, sofern dabei keine hilflosen Personen fotografiert werden (§201a StGB). Das ist kein Privileg von Journalisten.
Nein, die Polizisten habe nichts Besseres zu tun, sondern genau solche Straftaten vor Ort zu verfolgen
Die sind keine Polizeidienststelle sondern in erster Linie dafür zuständig, echte Straftaten und Schlägereien zu verhindern. Wenn dir das nicht passt, dann verklag sie und berichte wie die Klage ausging. Viel Glück.
Was schrieb ich denn oben? Man kann auch durch YouTube-Video journalistisch tätig sein.
Du kannst schreiben was du willst, Youtube Filmchen zu drehen, macht dich nicht zum Journalist. Schon garnicht, wenn diese nicht der Information sondern in erster Linie der Sensationsgeilheit dienen.
Bei einem Unfall darf jeder draufhalten, sofern dabei keine hilflosen Personen fotografiert werden (§201a StGB). Das ist kein Privileg von Journalisten.
Äh nein du darfst mit Sicherheit nicht draufhalten, wenn dein Auto dann einen Stau verursacht und die Polizei dich wegschickt. Aber kannst du gerne mal ausprobieren und von deinen Erfahrungen berichten. Ich bin gespannt.
Die sind keine Polizeidienststelle sondern in erster Linie dafür zuständig, echte Straftaten und Schlägereien zu verhindern.
Vorliegend gab es eine echte Straftat. Und nein: Dass Du diese als Lappalie ansiehst und den Geschädigten nicht magst, spielt dafür keine Rolle.
Du kannst schreiben was du willst, Youtube Filmchen zu drehen, macht dich nicht zum Journalist.
Was macht einen denn zu einem Journalisten?
Schon garnicht, wenn diese nicht der Information sondern in erster Linie der Sensationsgeilheit dienen.
Boulevardjournalismus wird auch durch die Pressefreiheit geschützt und bedient "Sensationsgeilheit". Das kann insofern kein Kriterium sein.
Äh nein du darfst mit Sicherheit nicht draufhalten, wenn dein Auto dann einen Stau verursacht und die Polizei dich wegschickt.
Wer hat von draufhalten aus dem Auto und Stau verursachen geredet? Das sind Umstände, die Du hinzugefügt hast. Grundsätzlich darf jeder Fotos von Unfällen machen, sofern dabei keine hilflosen Personen aufgenommen oder der Einsatz behindert werden.
Vorliegend gab es eine echte Straftat.
Das unterliegt dem Urteilsvermögen der Polizei und nicht dir. Das nennt sich Ermessensspielraum.
Was macht einen denn zu einem Journalisten?
Es studiert oder als Beruf erlernt zu haben wäre schonmal ein Anfang. Dazu Artikel verfassen. Wie gesagt bissl vloggen ist keine journalistische Tätigkeit, wo kämen wir bitte hin, wenn jeder dahergelaufene Influenzer sich plötzlich Journalist schimpfen kann.
Boulevardjournalismus wird auch durch die Pressefreiheit geschützt
Die Pressefreiheit gilt nur für gedrucktes Material, daher "Presse" von Druckerpresse. Im Allegemeinen hat man da auch einen Presseausweis. Auch für Boulevardjournalismus sollte man Journalismus gelernt haben.
Wer hat von draufhalten aus dem Auto und Stau verursachen geredet? Das sind Umstände, die Du hinzugefügt hast. Grundsätzlich darf jeder Fotos von Unfällen machen, sofern dabei keine hilflosen Personen aufgenommen oder der Einsatz behindert werden.
Grundsätzlich sind Gaffen und Fotos machen eine Einsatzbehinderung, besonders wenn das auf einmal jeder machen würde. Und jeder Polizist wird dich bei sowas wegschicken, besonders wenn du hinter Absperrungen fotografierst oder filmst. Sorry Schätzchen aber zieh mal die überpriviligierte rosarote-Brille ab, du bist in Deutschland und nicht in Amerika.
Das unterliegt dem Urteilsvermögen der Polizei und nicht dir. Das nennt sich Ermessensspielraum.
Es gibt bei der Verfolgung von Straftaten in Deutschland keinen Ermessensspielraum, da hier das Legalitätsprinzip gilt.
Die Pressefreiheit gilt nur für gedrucktes Material, daher "Presse" von Druckerpresse.
Das ist rechtlich umstritten.
Grundsätzlich sind Gaffen und Fotos machen eine Einsatzbehinderung
Nein, gerade nicht. Eine Einsatzbehinderung ist nur dann gegeben, wenn Polizei oder Feuerwehr an ihrer Aufgabenwahrnehmung gehindert werden.
Und jeder Polizist wird dich bei sowas wegschicken, besonders wenn du hinter Absperrungen fotografierst oder filmst.
Die Polizei agiert ständig rechtswidrig. Insofern ist das, was Polizisten tun, nicht zwangsläufig rechtmäßig. Vorliegend wäre das jedenfalls nicht der Fall.
Sorry Schätzchen aber zieh mal die überpriviligierte rosarote-Brille ab, du bist in Deutschland und nicht in Amerika.
Erst im Brustton der Überzeugung Quatschjura verbreiten und dann auch noch unverschämt werden. Willkommen auf der Block-Liste. ;)
Weltfremdes Wunschdenken, mehr sag ich dazu nicht. Gut dass du mich geblockt hast, dann muss ich mich auch keineren weiteren Endlosdiskussionen aussetzen.
Du kannst schreiben was du willst, Youtube Filmchen zu drehen, macht dich nicht zum Journalist. Schon garnicht, wenn diese nicht der Information sondern in erster Linie der Sensationsgeilheit dienen.
Tatsächlich ist die Bezeichnung des Journalisten in Deutschland nicht geschützt. Es kann sich faktisch jeder so nennen.
Bei der Vergabe des bundeseinheitlichen Presseausweises, ist die Voraussetzung, dass man seinen Lebensunterhalt überwiegend mit journalistischer Tätigkeit verdient.
Das trifft auf den besagten Youtuber tatsächlich zu, da er seinen YT-Kanal hauptberuflich betreibt, dieser also seine Haupteinkommensquelle ist und seine Inhalte nahezu ausschließlich aus dem Berichten von diversen Veranstaltungen (Kundgebungen, Demos etc.) bestehen.
Die Pressefreiheit beschränkt sich tatsächlich nicht ausschließlich auf Printmedien, sondern umfasst alle Arten von Medien.
Long story short - er hat im Rahmen seiner journalistischen Tätigkeit (er ist da ja nicht als Demonstrant oder Aktivist unterwegs) durchaus das Recht auf solchen öffentlichen Veranstaltungen zu filmen - ergo das Geschehen abzubilden und zu veröffentlichen.
Die Demonstranten müssen sich das gefallen lassen, da es sich um eine öffentliche angemeldete Veranstaltung handelt. Werden die dann gewalttätig, um seine Arbeit zu unterbinden, ist es tatsächlich Aufgabe der Polizei derlei Angriffe zu verhindern bzw. den Angegriffenen zu schützen.
Ob die Polizei vor Ort Anzeigen entgegen nehmen muss, weiß ich allerdings nicht.
Bei der Vergabe des bundeseinheitlichen Presseausweises, ist die Voraussetzung, dass man seinen Lebensunterhalt überwiegend mit journalistischer Tätigkeit verdient.
Hat er denn einen? Oder setzt du das jetzt einfach mal voraus. Genauso wie dass er angeblich seinen YT Kanal hauptberuflich betreibt.
Alles Mutmaßungen.
Aus anderen seiner Live-Mitschnitte geht hervor, dass er über einen Presseausweis verfügt. Zumindest musste er ihn schon das ein oder andere Mal vorzeigen, um Zutritt zu erhalten.
Das er das Hauptberuflich macht, erfordert jetzt keine große Prüfung.
Man muss nur schauen, was da für Videos zu finden sind. Der ist nahezu täglich von früh bis spät mit der Kamera im Anschlag auf sämtlichen Veranstaltungen unterwegs. Da dürfte nicht viel Spielraum für eine andere Tätigkeit sein, vor allem keine die finanziell lohnender sein dürfte.
Nennt sich Deeskalation und warum sollte die Polizei ihre Gesundheit wegen so einer Lappalie auf Spiel setzen?!
Er kann Anzeige gegen unbekannt erstatten.
Nennt sich Deeskalation und warum sollte die Polizei ihre Gesundheit wegen so einer Lappalie auf Spiel setzen?!
Weil das ihr scheiß Job ist?
Er kann Anzeige gegen unbekannt erstatten.
Was ohne Identität des Täters völlig sinnlos ist.
Denkst du ernsthaft, dass wir es hier mit einer kriminellen Tat zu tun haben?!
Pakt schlägt sich, Pakt verträgt sich.
Denkst du ernsthaft, dass wir es hier mit einer kriminellen Tat zu tun haben?!
Das ist offenkundig der Fall. Dass Du die beteiligten Personen verachtest, spielt dafür keine Rolle.
Wie würdest Du als Richter diese "Tat" ahnden? Auf jedem Sportplatz geschieht mehr Gewalt!
Wie würdest Du als Richter diese "Tat" ahnden?
Eventuell würde das gar nicht zu einem Richter gelangen, weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorher wegen Geringfügigkeit einstellt. Aber einleiten muss die Polizei vorher schon eins.
Auf jedem Sportplatz geschieht mehr Gewalt!
Whataboutism.
Eventuell würde das gar nicht zu einem Richter gelangen, weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorher wegen Geringfügigkeit einstellt. Aber einleiten muss die Polizei vorher schon eins.
Und dafür soll die Polizei eine Demo aufmischen und sich verprügeln lassen?!
Und dafür soll die Polizei eine Demo aufmischen und sich verprügeln lassen?!
Das ist deren scheiß Job, alter.
Brudi, wenn man jemanden direkt vor den Augen der Polizei ohne Konsequenzen treten kann, können wir Polizei und Staat ganz abschaffen. Wofür zahle ich bitte Steuern?
Wurde der Glatzkopf ernsthaft verletzt?!
Spielt keine Rolle. Auch der Versuch einer Körperverletzung ist strafbar.
Und dafür sollen Beamte ihre Knochen hergeben?! Nein: DANKE!
Ja. Wie gesagt, das ist deren Job. Wenn man das nicht will, anderen Job aussuchen. Du scheinst keine Ahnung zu haben, wie Strafverfolgung funktioniert.
Doch und deshalb weiss ich nur zu gut, dass der Beamte richtig entschieden hat!
Doch und deshalb weiss ich nur zu gut, dass der Beamte richtig entschieden hat!
Seit wann ist Strafverteilung im Amt richtig?
Genau. Die kümmern sich nur um schwere Straftaten wie Falschparken und Parken gegen die Fahrtrichtung, nicht um so Lappalien wie Tritte gegen Menschen.
Auf einer Demo auf jeden Fall die richtige Entscheidung. Und der "Geschädigte" ist nun mal kein Schwiegersohn.
Für den ruhenden Verkehr ist die Polizei gar nicht zuständig, mal so als Tipp.
Mal abgesehen davon das die ganze Situation eh fraglich ist, sind die Polizisten vor Ort auch nicht dazu da irgendwelche Anzeigen aufzunehmen. Die sichern die Veranstaltung - für die Büroarbeit sind die Leute auf der Wache zuständig.
Joa, deshalb sind so Veranstaltungen ne super Gelegenheit, Straftaten zu begehen, weil da die Polizei nicht für zuständig ist.
Mal abgesehen davon das die ganze Situation eh fraglich ist, sind die Polizisten vor Ort auch nicht dazu da irgendwelche Anzeigen aufzunehmen.
Doch, genau dazu sind die da. Vor allem, um dann auch schnell Ermittlungen in Form von Identitätsfeststellungen vornehmen zu können, so dass kein Beweismittelverlust droht.
Nein. Es gibt da keine Richtigen und Falschen.
Na dann machst du einfach nächstes mal die Fahrertür von Wasserwerfer aus und sagst, „steigen sie aus, ich will jemanden anzeigen“.
Wenn die Tür auf wäre, könnte man das machen, ja. Aber ist sie in der Regel nicht. Und wenn die Polizisten gerade beschäftigt sind, müssen sie natürlich keine Anzeige aufnehmen. Vorliegend waren die Polizisten aber nicht beschäftigt, sondern standen bloß in der Gegend rum. Sie haben sogar alles mitbekommen und hätten von selbst tätig werden müssen.
Was heißt richtig oder falsch.
Erst einmal muss geklärt werden ob überhaupt eine Straftat vorliegt oder nicht.
Es ist fraglich ob er überhaupt getroffen wurde und zudem benötigt man einen körperlichen Schaden bzw Schmerzen. Die scheint er offensichtlich nicht zu haben.
In solchen Situationen wird nicht mehr in die Menge gegangen um Personen wegen so etwas lächerlichem zu kontrollieren, sondern diese werden, wenn möglich und wenn diese vorher markiert werden konnten, im Nachhinein einer Kontrolle unterzogen.
In diesem Fall fehlt es wahrscheinlich schon an einer vollendeten Straftat.
Deshalb ist versuchter Mord nicht strafbar: weil keine vollendete Straftat vorliegt.
Doch tatsächlich ist er das.
Ob in dem Fall eine versuchte Körperverletzung vorliegt, ist aber fraglich.
Erst einmal muss geklärt werden ob überhaupt eine Straftat vorliegt oder nicht. Es ist fraglich ob er überhaupt getroffen wurde und zudem benötigt man einen körperlichen Schaden bzw Schmerzen.
Nein, da bereits der Versuch strafbar ist.
Korrekt der Versuch einer Körperverletzung ist strafbar.
Ob die Person den Filmenden verletzten wollte ist für mich aber nicht eindeutig.
Er wollte ihn auch mit den Händen nur zurückdrängen.
Auch mit dem Fuß kann man Leute abdrängen.
So wie der Typ aus dem Video lacht, war für die Beamten davon auszugehen dass er nur Witze macht und keine Straftat vorliegt.
Und niemand lacht vor der Polizei und gibt lachend an „Ich will Anzeige erstatten“, wenn tatsächlich etwas passiert ist.
Daher richtig gehandelt.
Ob die Person den Filmenden verletzten wollte ist für mich aber nicht eindeutig.
Um das zu klären ist ja auch das Ermittlungsverfahren da.
So wie der Typ aus dem Video lacht, war für die Beamten davon auszugehen dass er nur Witze macht und keine Straftat vorliegt.
Ne, eigentlich nicht. Und Lachen ist das auch nicht wirklich.
Doch tatsächlich ist das Lachen. Du weißt was lachen ist oder?
Wenn jemand so zu mir kommen würde, würde ich ihn genauso wegschicken.
Es besteht für mich so nicht der Anschein eine Straftat.
Wenn zwei Männer lachend auf der Straße laufen und lachend zum Streifenwagen rufen: „Hey mein Freund wollte mich gerade umbringen, bitte nehmt ihn fest“, dann liegt also ein Anfangsverdacht eines mordes vor?
Dir fehlt wohl ein wenig das Feingefühl, das man in dem Job benötigt. Wäre eine Straftat begangen worden, die für jeden ersichtlich ist, wäre dem nachgegangen worden.
Es besteht für mich so nicht der Anschein eine Straftat.
Die beiden Polizisten haben genau gesehen, was da passiert ist. Im Übrigen lachte der Geschädigte, bevor er getreten wurde, nicht danach. Den Wunsch nach einer Strafanzeige äußerte in ernstem Ton.
Woher willst du wissen dass die Polizei das gesehen hat? Hast du einen Nachweis dafür?
Aus dem Video geht das nicht hervor.
Wie gesagt, du kannst es drehen und wenden wie du willst.
Ich hätte genauso gehandelt, wenn eine Person derart amüsiert zu mir kommt und behauptet Opfer einer Straftat zu sein.
In diesem Fall noch viel mehr als sonst, um die Situation vor Ort nicht zu eskalieren.
Woher willst du wissen dass die Polizei das gesehen hat? Hast du einen Nachweis dafür?
Ja, das Video. Im Übrigen gibt der Typ es sogar direkt vor der Polizei zu.
Ich hätte genauso gehandelt, wenn eine Person derart amüsiert zu mir kommt und behauptet Opfer einer Straftat zu sein.
Wie gesagt, er war vor dem Tritt amüsiert, nicht danach. Spielt im Übrigen auch keine Rolle, ob er amüsiert war oder nicht.
Da haben wir wohl unterschiedliche Ansichten davon was amüsiert bedeutet.
Ein Opfer das gerade getreten oder geschlagen wurde bzw werden wollte, verhält sich eben nicht so.
Wenn du das nicht so siehst, ist das ja auch okay. Du arbeitest schliesslich nicht bei der Polizei, da hat man dann auch nicht den Durchblick in diesem Bereich.
Wie gesagt alles richtig gemacht von der Polizei.
Wenn du das nicht so siehst, ist das ja auch okay. Du arbeitest schliesslich nicht bei der Polizei, da hat man dann auch nicht den Durchblick in diesem Bereich.
Jo, Polizisten haben grundsätzlich immer den Durchblick. ;)
Jo, deshalb handelt die Polizei auch ständig rechtswidrig - genau aufgrund dieser Haltung. Ich bin Polizist und deshalb habe ich immer Recht. Zum Kotzen so etwas.
Immer dieses pauschalisieren.
Ich kann behaupten noch nichts rechtswidriges gemacht zu haben.
lg
Ich kann behaupten noch nichts rechtswidriges gemacht zu haben.
Ja, das behauptet die Polizei immer.
Du kannst deinen Polizeihass gerne woanders rauslassen.
Hass gegen Menschengruppen können wir hier nicht gebrauchen.
Ich habe keinen Polizeihass. Ich hasse nur Polizisten, die glauben im Recht zu sein, nur weil sie Polizisten sind. Und davon gibt es leider zu viele.
Der Troll hat es provoziert (was nicht die Gewalt rechtfertigt aber auch nicht einen Aufwand der Polizei).
Er war bloß anwesend. Das ist keine irgendwie relevante "Provokation". Und die Polizei ist nach dem Legalitätsprinzip dazu verpflichtet alle Straftaten zu verfolgen - unabhängig vom Opfer.
Ja, er wolle ja nur als freier Reporter berichten, so sagt er dann immer (...)...