Darf mich mein Arbeitgeber immer eine halbe Stunde früher nachhause schicken?
Nicht nur mich, ich arbeite laut Vertrag eigentlich 4 Stunden täglich aber wir müssen immer nach 3,5 gehen weil wir dann halt fertig sind. Muss mir der AG rechtlich trotzdem 4 Stunden bezahlen? Ich bin da relativ neu, deswegen weiß ich noch nicht, ob er das tut. Ich habe ja mega das Minus dadurch.
Weil es halt die halbe Stunde nicht mehr zu tun gibt. Ich Stempel mich natürlich auch
Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen
4 Antworten
Es kommt darauf an, ob du im Gehalt/Festlohn stehst oder im Stundenlohn.
Stundenlohn wird nur für geleistete Stunden gezahlt.
Ja, da kommt es aufs Kleingedruckte an. Bis 4 Stunden oder täglich gesichert 4 Stunden? Bei Gehalt wäre es ja so oder so egal. Doch dann wird auch erwartet, dass man mal unentgeldlich länger bleibt, wenn wieder mehr zu tun ist.
Bis 4 Stunden oder täglich gesichert 4 Stunden?
Das ist grundsätzlich richtig, aber hier ist von vertraglich vereinbarten 4 Stunden die Rede.
Bei Gehalt wäre es ja so oder so egal.
Selbstverständlich wäre es das nicht.
Im Vertrag wurde die Höhe der Vergütung vereinbart.
Der AG ist auch nicht befreit von der Lohnzahlungspflicht nach § 326 I BGB. Zwar ist die Arbeitsleistung an den jeweiligen Tagen unmöglich geworden (Fixschuldcharakter), jedoch hat der AG dich nach Hause geschickt. Somit bleibt es bei deinem Lohnzahlungsanspruch, § 326 II BGB.
Auch § 615 S.3 BGB kommt hier zu diesem Ergebnis, da es in seinem Verantwortungsbereich liegt, dich zu beschäftigen (sog. Sphärentheorie; Betriebsrisiko).
er muss euch die Arbeit für die 4 Stunden geben und auch bezahlen
Wenn er dich früher nach Hause schickt, kann er das machen. Die vertraglich festgehaltenen Stunden muss er dennoch bezahlen
Das ist falsch.
Diese Unterscheidung spielt keine Rolle, weil vertraglich 4 Stunden vereinbart wurden.