Was muss ich als HARTZ IV-Empfänger tun, wenn ich mein Auto weit über Wert verkauft habe?

5 Antworten

Aus meiner Sicht liegt hier zunächst eine Vermögensumwandlung vor. Wie mit dem Gewinn anrechnungstechnisch zu verfahren ist, muß ggf. ein Sozialgericht klären.

Ich persönlich würde dazu tendieren, die 2.000 € als Vermögensumwandlung anrechnungsfrei zu lassen, während der Gewinn von 5.000 € auf die Leistungen anzurechnen wäre.

Aber das ist nur meine persönliche Einschätzung.

Geht es um einen tatsächlichen Fall oder um Theorie?


McErroneous 
Beitragsersteller
 28.10.2021, 16:39

Theorie....

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Vielleicht mit dem Verkauf warten. Es soll ja bei der Ampel das Bürgergeld kommen. Eigentlich ist das nur nen neues Hartz4 aber wahrscheinlich sollen dann höhere Freigrenzen bei Eigentum und Vermögen kommen. Wann klar ist was wann wie kommt kann allerdings noch sehr lang dauern. Aber wenn keine Not besteht würde ich warten.

Diesen Ertrag dem JC melden.

McErroneous fragt, was er dem Jobcenter angeben muss,

wenn ich für ein Auto im Wert von 2.000 Euro, 7.000 Euro von einem Liebhaber bekomme.

Zunächst ist zu fragen:

  1. Was wurde dem Jobcenter angegeben beim Erstantrag auf ALG II in der Spalte Vermögen?
  2. Welche Veränderungen des Vermögens wurden dem Jobcenter gemeldet im Sinne von SGB II § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen Absatz 4:
(4) Das Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen. Für die Bewertung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Antrag auf Bewilligung oder erneute Bewilligung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gestellt wird, bei späterem Erwerb von Vermögen der Zeitpunkt des Erwerbs. Wesentliche Änderungen des Verkehrswertes sind zu berücksichtigen.

Zu 1.: Wenn dort angegeben wurde "1 VW Golf Baujahr 20XX", dann kuckt das Jobcenter in die Schwacke-Liste oder in eine akkuratere und notiert: "Zeitwert/Verkehrswert: 2.000,- €".

Wenn man dort kein Auto angegeben hatte, sollte man dies vor einem Verkauf des Autos nachholen - und die Nicht-Angabe als Versehen erklären, oder was immer es war.

Zu 2.: Sobald ein Auto Liebhaber findet, ändert sich bekanntich automatisch der Zeitwert = Verkehrswert. Das ist aber nicht relevant für die Höhe des Bedarfs an ALG II, so lange das gesamte Vermögen noch im Rahmen der Freibeträge von SGB II § 12 bleibt.

Verkauft man nun seinen darin privilegierten PKW, entfällt das Privileg von bis zu 7.500,- € höhere zusätzliche Freibeträge für angemessen Kraftfahrzeuge. Im vorliegenden Fall könnten die gesamten Vermögensfreibeträge der Person dann um bis zu 7.000,- überschritten werden.

Zudem kann ein Veräußerungs-Gewinn als § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen angerechnet werden auf den Bedarf an ALG II. Der Gewinn wird - so vermute ich - ermittelt aus der Differenz zwischen dem Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erstantrags auf ALG II und dem Preis, der beim Verkauf tatsächlich erzielt worden ist.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Dann teilst Du das mit JC mit, damit die Ihre Zahlung anpassen, bzw. einstellen.