müssen radfahrer sofort überholt werden?

7 Antworten

Man könnte manchmal meinen das wäre so, der Radfahrer auf Teufel komm raus Überholreflex ist weit verbreitet.

Aber man darf so oder so nur überholen wenn man abschätzen kann das während des gesamten Überholvorgangs keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden und zu Radfahrer ist ein seitlicher Abstand von mindestens 1,5m (ausserorts 2m) einzuhalten. Ist der Platz nicht da, die Strecke nicht einsehbar oder dergleichen darf man gar nicht überholen.


hardliner2019  01.10.2023, 15:20
Zu Radfahrern ist ein seitlicher Abstand von mindestens 1,5m (ausserorts 2m) einzuhalten.

Das ist eine sinnvolle & wirklich wichtige Gesetzesregelung, die vor allem der Sicherheit von Zweiradfahrern dient. Die haben ja keine "Knautschzone" und sind deshalb bei Unfällen deutlich schlechter als Autofahrer dran.

Trotzdem wird der Seitenabstand oft nicht eingehalten. Die Zahl der "Fast-Unfälle", die ich dadurch als Radfahrer erlebt habe, ist groß. Manchmal - so scheint mir - betrug der Seitenabstand innerorts eher 1,5 Zentimeter als 1,5 Meter ;-)

Aber um Missverständnissen vorzubeugen: Als Radfahrer erlebe ich umgekehrt auch oft Autofahrer, die geduldig sind - sich also innerorts an den Seitenabstand von mindestens anderthalb Metern selbst dann halten, wenn sie dadurch einen Moment lang am Überholen des knautschzonenfreien Radfahrers gehindert sind. So soll's sein - und es ist schön, dass sich viele Autofahrer auch dann daran halten, wenn sie's eilig haben ;-)

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Stadewaeldchen  01.10.2023, 16:57
@hardliner2019
Das ist eine sinnvolle & wirklich wichtige Gesetzesregelung, die vor allem der Sicherheit von Zweiradfahrern dient. Die haben ja keine "Knautschzone" und sind deshalb bei Unfällen deutlich schlechter als Autofahrer dran.

Vor allem hat der gesetzgeber gut daran getan, diese lange aus der Rechtsprechung bekannten Seitenabstände auch explizit in die StVO aufzunehmen, das sorgt für Klarheit.

Trotzdem wird der Seitenabstand oft nicht eingehalten. Die Zahl der "Fast-Unfälle", die ich dadurch als Radfahrer erlebt habe, ist groß. Manchmal - so scheint mir - betrug der Seitenabstand innerorts eher 1,5 Zentimeter als 1,5 Meter ;-)

Ja, das kenn ich auch. Ich bin da auch nicht katholischer als der Papst und bin bei mäßigen Geschwindigkeiten durchaus mit einem Meter Abstand zufrieden, aber wenn man befürchten muss dass der Seitenspiegel einen am Ellenbogen trifft ist das nicht lustig. Das ist auch der Grund warum ich immer einen deutlichen Seitenabstand zum Fahrbahnrand halte. Zum einen überlegt der ein oder andere doch sorgfältiger bevor er überholt und zum anderen hab ich dann im Notfall noch Platz nach rechts auszuweichen wenn es erforderlich werden sollte.

Aber um Missverständnissen vorzubeugen: Als Radfahrer erlebe ich umgekehrt auch oft Autofahrer, die geduldig sind - sich also innerorts an den Seitenabstand von mindestens anderthalb Metern selbst dann halten, wenn sie dadurch einen Moment lang am Überholen des knautschzonenfreien Radfahrers gehindert sind. So soll's sein - und es ist schön, dass sich viele Autofahrer auch dann daran halten, wenn sie's eilig haben ;-)

Ja natürlich und das ist wirklich gut so. Die Rüpel fallen aber natürlich mehr auf als die vielen korrekt fahrenden. Das gilt für alle Verkehrsmittel.

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Nein, die Aussage "Wir wissen ja, Radfahrer müssen immer sofort überholt werden", wie man sie z.B. bei Dashcam-Youtubern oft hört, ist rein ironisch gemeint. Sie sagt aus, dass Leute offenbar meinen, Radfahrer immer derart dringend überholen zu müssen, dass sie dafür sämtliche Hirnzellen abschalten und die Verkehrssituation, mögliche andere Verkehrsteilnehmer und die Sicherheit anderer bedarfsweise komplett ignorieren.

Die StVO gibt im § 5 eine ganze Reihe von Vorschriften fürs Überholen vor. Beispielsweise, dass niemandes Sicherheit beeinträchtigt werden darf, dass kein Gegenverkehr behindert werden darf, welcher seitliche Abstand zu halten ist... wenn man beim Überholen eine dieser Vorschriften verletzen würde, darf man nicht überholen. Und wenn das über eine kilometerlange Strecke der Fall ist, dann darf man über eine kilometerlange Strecke nicht überholen.

Aber: Es gibt keinen Paragraphen, der irgendjemanden explizit zum Überholen verpflichtet. Wenn ein einzelner Autofahrer über 10 km hinter einem einzelnen Radfahrer her eiern will, darf er das erstmal tun.

Das funktioniert nur dann nicht, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden. Dies ist laut § 1 StVO nach Möglichkeit zu vermeiden. Sprich: Wenn du jemand anderes dadurch behinderst, dass du den Radfahrer nicht überholst obwohl das sicher und regelkonform möglich wäre, machst du was falsch. Ansonsten haben auch sowohl der Radfahrer, als auch der Überholunwillige Fahrer hinter ihm die Pflicht, bei Gelegenheit rechts heran zu fahren, um der Kolonne hinter ihnen ein sicheres Überholen zu ermöglichen.

Nein, du musst es natürlich der Situation anpassen. Wenn z.b. gegenverkehr da ist musst du warten

Stimmt, wie Du hier in den Kommentaren lesen kannst nicht. Wird trotzdem, lebensgefährdend, viel zu oft gemacht.

Hier wäre es hilfreich, wenn man diese Autofahrer selbst zu Radfahren macht, damit sie lernen, es gilt nicht das Recht des Stärkeren.

Als Radfahrer stelle ich in letzter Zeit öfter fest, dass ich zu zögerlich überholt werde. Ich fahre schön weit rechts, halte meine Spur gerade und links hätte ein Leopard 2 Platz, aber nein, man traut sich nicht.