Kann ich als Untermieter mein Zimmer vorübergehend vermieten( Zur Zwischenmiete / Umzug wegen Praktikum)?

Hallölchen !

Ich fange bald mit einem 6-monatigen Praktikum in einer anderen Stadt an. Somit werde ich vorübergehend bzw. während dieses Zeitraumes umziehen müssen. Um doppelte Mietezahlung zu vermeiden habe ich vor , mein aktuelles Zimmer zur Zwischenmiete an jemanden anderen weiterzugeben. Diesbezüglich habe ich eigentlich kein klares Bild wie das genau ablaufen soll :

Ich wohne in einer WG und bin selbst nur ein Untermieter hier. Der Hauptmieter ist übrigens ein Mitbewohner in der Wohnung. So ! jetzt zu den Unklarheiten :

Welche Parteien genau unterschreiben den Zwischmietvertrag ? Ich und der potentieller neuer Mieter , oder dieser letzter und der Hauptmieter ( in dem Fall : mein Mitbewohner ) ?

Nach Ende meines Praktikumsaufenthalts werde ich hierhin zurückkommen und somit mein aktuelles Zimmer wieder bewohnen. Soll ich während meine Abwesenheit in meiner Stadt mich abmelden ? Oder ich kann ruhig hier weiter angemeldet bleiben.

kann sich der neue Mieter meines Zimmers mit dem Zwischenmietvertrag anmelden ? Sodass wir beide im gleichen Zimmer angemeldet sind. Oder könnten sich irgendwelche Umstände seitens der Stadtsamt ergeben ?

Bitte nur antworten , wenn Sie wirklich eine Ahnung diesbezüglich oder die gleiche Erfahrung haben.

Ich danke euch allen im Voraus.

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Vermietung, Mietvertrag, Zwischenmiete, Wohngemeinschaft WG
Neuer Vermieter duldet keinen Untermieter mehr - rechtens?

Hallo, unsere WG hat ein kleines Problem:

Wir wohnen zu viert in einer Wohnung eines Mietshauses. Eine Mitbewohnerin wird Mitte Februar für ein halbes Jahr ins Praxissemester gehen, für die Zwischenzeit haben wir uns einen Zwischemieter gesucht.

Das war bisher kein Problem für den Vermieter.

Jetzt haben wir aber die Nachricht bekommen, dass das Haus verkauft wurde und einen neuen Vermieter bekommt, der mit Zwischenmiete nicht einverstanden ist. Er würde es nur so dulden:

Für das betroffene Zimmer gibt es eine Mieterhöhung von über 50€ kalt plus seperate Warmkosten, es wird als praktisch als "eigene Wohnung" behandelt. Diese Mietkosten bleiben dann bestehen, auch wenn meine Mitbewohnerin wieder da ist.

Da meine Mitbewohnerin nach diesem halben Jahr wieder einziehen will und das viel zusätzliches Geld ist, was nur sie zahlen müsste, können wir das nicht mitmachen.

Ist das überhaupt rechtens?

Mit dem alten Vermieter und der Maklerin, die wir ja bis jetzt noch haben, war Zwischenmiete ja kein Problem und die ganze Sache war schon abgesprochen.

Es ist auch ein Problem in der Zukunft, da wir bald alle ins Praxissemester müssen und gerade dann kein Geld für eine Mieterhöhung haben.

Ich hoffe, hier kann uns jemand helfen, da das Haus in genau einer Woche den Vermieter wechselt.

LG, Apfelziege

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Ist eine Untervermietung in einer WG illegal, wenn der Mitbewohner nicht zustimmen kann weil er erst danach einzieht und noch nicht feststeht?

Hallo miteinander, Ich wohne in einer WG zusammen mit einem Mitbewohner in einem Studentenwohnheim. Ich bin nächstes Semester im Ausland und wollte vom 1.10 bis 30.11 einen Untermieter in mein Zimmer. Ich habe auch schon einen solchen gefunden und frage deshalb bei der Studentenverwaltung (Vermieter) nach ob ich diesen als Untermieter nehmen kann. Mein Mitbewohner zieht am 30.09 aus. Zum 01.10. Wird dann ein neuer Student einziehen, der aber jetzt noch nicht feststeht. Die Studentenverwaltung sagt mir jetzt aber dass ich das Zimmer nicht untervermieten kann weil der neue Mitbewohner (DER NOCH GARNICHT FESTSTEHT) nicht zu der Untervermietung zugestimmt hat.

Zitat Studentenverwaltung:

"Ihr Mitbewohner muss sein Einverständnis schriftlich formlos erklären. Da ihr Mitbewohner aber zum 30.09.2016 auszieht und der neue Mieter noch nicht feststeht, kann zum jetzigen Zeitpunkt einer Untervermietung nicht zugestimmt werden. Wir stimmen zu einer Untervermietung jedoch nicht zu ohne Genehmigung Ihres Bewohners, denn dies wäre eine illegale Untervermietung, die Folgen haben würde."

Das kann doch nicht sein oder? Das muss doch trotzdem gehen? Wäre das denn wirklich illegal?

Bitte um Hilfe und vielen Dank im Voraus.

LG M.

Wohnrecht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, mitbewohner, Untermieter, Zwischenmiete

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