Arbeitskleidung ARGE 2 Übernahme?

Ich bin so zu sagen Langzeitarbeitslose also mehr als 12 Monate. Ich habe jetzt die möglichkeit als Bussfahrer bei JASPER anfangen zu können. Vorausgesetzt ist das ich einen 6 Wöchigen Praktikum leiste. Dafür aber muss ich Weißes Hemd , Dunkle Stoffhose, Elegant Schuhe , Kravatte , Schwarze Socken, Sowie Schwarze Pulli über den Weißen Hemd bei Kalten Tagen als ARBEITSKLEIDUNG anziehen. Absolut fremde Welt für mich weil ich Jeans Hose Bunte Hemden sowie Sportschuhen träger bin.

Ich war heute beim Arbeitsamt und habe mit dem Praktikumsschein auch für Fahrgeld und Arbeitskleidung einen Antrag gestellet. Der Bearbeiter hat erst die Arbeitskleidung abgelehnt weil es ja noch keinen Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist Sondern nur eine Praktikum.

Als ich aber Sagte das ich am Dienstag dort mit meine Kleidung Jenas Hose Sport Schuhe etc. überhaupt nicht antanzen brauche, griff der Bearbeiter an den Telefon und hat erst mal Ratschläge von seinem Kollegen geholt.

Anschließend hieß es das ich die Sachen so oder so für weitere Bewerbungen als Bussfahrer benötigen werde und wegen daher soll ich mir die sachen Kaufen z.b bei CA weil es dort am Günstigsten sein soll, und anschließend werde ich vom Leistungsabteilung dazu aufgefordert den Quittung bei denen einzureichen.

MEINE FRAGE ??

Meine Bearbeiter konnte mir oder wollte mir nicht beantworten wie teuer die Sachen sein können bzw. wieviel davon der Amt übernehmen wird. Er meinte nur das Günstigste.

Was heißt aber das Günstigste Preis Anzahl Stück wollte er mir nicht beantworten weil er Termin Druck hatte und mich als Vertretung für sein Kollegen zwischen durch erlädigen musste ???

Hat da jemand Erfahrung damit wäre Sehr dankbar für keine Spekulierende oder mach dies oder das, Sondern wirklich jemand der sich damit auskennt und mir Klaare Antworten geben kann und Helfen kann.

Vielen Dank für Eure Mühe und Hilfe

Leistung, Arbeitskleidung, busfahrer, Praktikum, Zuschuss
Anspruch auf Wohngeld bei Nießbrauchrecht?

Hallo an alle Sozialrechtskundigen !

Bevor ich mich zu den Ämtern begebe und dort womöglich abwimmeln lasse, hoffe ich, dass sich hier vielleicht Jemand auskennt und mir raten kann - entsprechende Auskünfte zu ergooglen ist mir leider nicht gelungen.

Seit 25 Jahren lebe ich in einem alten, kleinen Haus in Niedersachsen wo ich Nießbrauchrecht habe - zahle also keine Miete, nur alle NK, bin aber für sämtliche Reparaturen und Renovierungen zuständig, was bei einem alten Haus (teilweise von 1776, der Rest ca. 80 Jahre alt) eigentlich ein Faß ohne Boden ist.

Aus gesundheitlichen Gründen war ich sehr lange arbeitslos und habe erst seit ein paar Monaten einen Halbtagsjob, weshalb ich seit langem absolut nichts mehr in die Instandhaltung investieren konnte und auch jetzt reicht es gerade so zum Überleben, so dass ich auch weiterhin Nichts übrig habe um mich um das Nötigste zu kümmern. Es tut richtig weh, zusehen zu müssen wie das Haus langsam verfällt !

Nun meine Frage: - habe ich Anspruch auf Wohngeld obwohl ich keine Miete zahle ? Oder gibt es andere Möglichkeiten einen Renovierungszuschuß zu beantragen ? Falls ja - bei welcher Behörde ? Denkmalschutz besteht nicht. Der Eigentümer kann sich auch nicht beteiligen weil er dort wo er wohnt selber Miete zahlen muss und als Sozialarbeiter nur ein bescheidenes Einkommen hat.

Vielen Dank für jeden Tipp ! LG von veritas55

Recht, Sozialrecht, Gesetz, Immobilien, Reparatur, Renovierung, Amt, Antrag, Nebenkosten, Niedersachsen, Nießbrauchrecht, Wohngeld, Zuschuss

Meistgelesene Beiträge zum Thema Zuschuss