Ebay Abmahnung von Gereon Sandhage wegen 2 Tüten Weingummi?

Hallo, und zwar habe ich gestern eine Abmahnung und Unterlassungserklärung von Anwalt Gereon Sandhage erhalten welche in der angehengten Bildern lesbar ist.

Ich habe im April zunächst bei einem Alten Account bei Ebay eine Tüte Weingummi bei Gereons Mandaten im Wert von 2,30 Euro inkl. Versand erstanden. einige Stunden später habe ich auf meinen neuen Ebay Account gewechselt und mir noch weitere Süßigkeiten bestellt, darunter eine weitere Tüte Weingummi von Gereon Sandhages Mandanten.

Da mir der Verkäufer/Mandant Sandhages weder einen Beleg, noch eine Sendungsnummer zukommen ließ eröffnete ich einige Tage später auf beiden Accounts jeweils einen Fall bei Ebay, da beide Tüten nicht ankamen. Da Sandhages Mandant bei beiden Fällen kein Anzeichen von Leben zeigte hat Ebay mir kurzerhand die Kosten für beide Weingummi Tüten erstattet.

Ca. eine Woche später bestellte ich erneut einige Süßigkeiten, dieses mal weil ich nicht wirklich darauf geachtet habe bei welchem Shop erneut zwei Packungen Schokolade beide erneut zusammen für unter 5 Euro bei Sandhages Mandanten.

Bisher hat der Verkäufer bei Ebay mir nicht eine einzige Nachricht gesendet, auch keine Beweise dafür, dass mir dieser überhaupt meine bestellten Waren tatsächlich zugesendet hat.

Nun wirft mir Gereon Sandhage vor das Geschäft seines Mandanten absichtlich geschädigt haben zu wollen, meint es sei illegal zwei Ebay Accounts auf einem Namen zu haben und verlangt wie im Anhang zu lesen die Unterschrift der beigefügten Unterlassungserklärung. Weiter soll ich exorbitante Summen als Anwaltskosten zahlen.

Anwalt Gereon Sandhage ist meines Wissens nach für seine rechtlich fragwürdigen Abmahnwellen bekannt. Scheinbar bin ich in eine seiner Scheinunternehmer Fallen getappt und das als privater Käufer... . Mein Plan war es seine Anschuldigungen als unwahre Aussagen zu dementieren, sowie klarzustellen, wie z.B. das nutzen mehrerer Ebay Accounts auf dem gleichen Namen zwar eventuell gegen die Ebay Richtlinien verstoße, jedoch keineswegs auf rechtlichem Wege in irgendeiner Form belangbar sind.

Macht es in so einem lächerlichen Fall überhaupt Sinn einen Anwalt zur Beratung einzuschalten?

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