Ich habe eine Verpflichtungserklärung bei unserer Gemeinde gestellt. Ich möchte einen Bekannten aus Kuba einladen. Alle Papiere sind vorhanden, aber der Botschafter der Deutschen Botschaft in Havana/ Kuba hat die den Antrag abgelehnt. Es ist nur eine Kurzfristige Einladung füpr 90 Tage gewesen und gilt für alle Schengen Staaten. Meine Frage : Kann der Deutsche Botschafter diese Entscheidung treffen obwohl ich die Verpflichtungserklärung habe?