Verpflichtungserklärung - jemanden nach DE einladen - Finanzen?
Und zwar möchte ich meinen Freund von Brasilien nach Deutschland einladen.
Ich weiß, dass es diese Verpflichtungserklärung gibt, wo ich mich dazu verpflichte, alle Kosten für den Gast zu übernehmen.
Normalerweise müsste der Einreisende ja Geld vorweisen für seinen Besuch hier. Kontoauszüge etc. Wie ist das jetzt aber mit der Verüflichtungserklärung? Muss der Gast dann trotzdem irgendwas an Geld vorweisen? Oder reicht die Erklärung?
Danke :)
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn dein Freund bis zu 3 Monate Aufenthalt als Tourist kommen will, dann braucht er kein Visum. Siehe Webseite der Botschaft http://www.brasil.diplo.de/Vertretung/brasilien/de/KonsularserviceNeu/04ReisennachDeutschalandundVisa/Kurzaufenthalte_20brasilianischer_20Staatsangeh_C3_B6riger_20in_20Deutschland.html Auf der Webseite der Botschaft findest du auch weitere Informatione ueber laengere Aufenthalte.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich verstehe nicht, wofür du eine Verpflichtungserklärung haben willst. Die dient doch nur dazu ein Visum zu erhalten. Da Brasilianer kein Visum benoetigen, brauchst du auch keine Verpflichtungserkllärung. Wofür brauchst du oder dein Bekannter die Verpflichtungserklaerung????
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Larissinha/1444749205_nmmslarge.jpg?v=1444749205000)
Er kann den Aufenthalt hier nicht selbst finanzieren ! Sonst müsste er am Flughafen eine Kreditkarte zeigen oder eine Kopie vom Sparbuch/Konto etc. Und da er das nicht kann, geschweige denn 50€ pro Tag den er hier ist vorweisen, verplichte ich mich, alle Kosten zu übernehmen. Dafür brauch ich das!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Dein Freund sollte sich bereits in Brasilien Bei der Beantragung des Visa kundig machen. Beim Visa C , das Touristenvisa, sollte der Hinweis: "gültig in allen Schengenstaaten", nicht fehlen. Dieses Visa ist 3 Monate gültig und bei der Einreise ist das Rückflugticket und ggf. ausreichende Mittel zur Lebensführung vorzuweisen.. Hier entfällt die Verpflichtungserklärung.
Bei der Beantragung des nationalen Visa D, Gültigkeit mehr als 3 Monate, wäre die Verpflichtungserklärung bereits bei der Visa -Beantragung in Brasilien vorzulegen
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Larissinha/1444749205_nmmslarge.jpg?v=1444749205000)
Er braucht kein Visum, als Brasilianer kann man 3 Monate ohne Visum in DE bleiben. Mir gehts einfach nur um den Geldnachwei des Gastes bei der Verpflichtungserklärung.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Larissinha/1444749205_nmmslarge.jpg?v=1444749205000)
Er braucht kein Visum, als Brasilianer kann man 3 Monate ohne Visum in DE bleiben. Mir gehts einfach nur um den Geldnachwei des Gastes bei der Verpflichtungserklärung.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
Er braucht sich erst NACH Einreise um die erforderlichen Papiere kümmern. Da liegt ein Sonderstatus vor, sofern keine Arbeitsaufnahme beabsichtigt wird.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Larissinha/1444749205_nmmslarge.jpg?v=1444749205000)
Heißt man kann die Verpflichtungserklärung auch erst beantragen wenn er schon hier ist? Wie wird er dann aber am Flughafen reingelassen, wenn er weder Geld, noch die Verpflichtungserklärung vorweisen kann?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
Er sollte die Reise schon selbst finanzieren können. Es besteht keine Visumspflicht. Ansonsten must ihm das Geld schicken.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Larissinha/1444749205_nmmslarge.jpg?v=1444749205000)
Darum gehts aber in der Verpflichtungserklärung. Dass ich für die ganzen Kosten aufkommen werde.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/himako333/1444747071_nmmslarge.jpg?v=1444747071000)
info dort ...
Aufenthaltstitel | Mannheim.de Einreise mit Besuchervisum bzw. beim visumfreien Kurzaufenthalt, ... Brasilien, Mazedonien, Singapur ...** Die Verpflichtungserklärung gibt der in Deutschland lebende Gastgeber gegenüber der örtlich zuständigen Ausländerbehörde ab. https://www.mannheim.de/buerger-sein/aufenthaltstitel
das Geld muß nachgewiesen werden, es können auch Grundstücke oder Häuser &&& halt Vermögen als Sicherheiten dienen..
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Larissinha/1444749205_nmmslarge.jpg?v=1444749205000)
Das ICH für die Erklärung Geld nachweisen muss, weiß ich auch.
Ich möchte wissen ob ER auch trotzdem am Flughafen was vorweisen muss an Geld etc.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
wieso, er kann doch deutschland normal bereisen
wenn du dich verpflichtest, für ihn aufzukommen, braucht er kein geld
du kommst ja für ihn auf
Wieso Visum?? Hier gehts um die Verpflichtungserklärung.