Nahtlosigkeitsregelung nach Krankengeld, Anrechnung von Urlaubsabgeltung aus Aufhebungsvertrag

Ich bin ganz neu hier und weiß nicht ob ich meine Fragen so formuliert bekomme, dass sie im Zusammenhang bleiben. Ich habe schon versucht mich in das Thema einzulesen, fand aber keine Antworten, welche ich als für mich komplett zutreffend ansehen konnte.

Zum Sachverhalt: Ich bin Angestellter eines größeren, ausgegliederten, städtischen Betriebes im öffentlichen Dienst. Seit Anfang 2014 bin ich arbeitsunfähig erkrankt, habe eine med. Reha hinter mir, der Antrag auf LTA ist bereits genehmigt. Ab Mitte Oktober 2015 werde ich eine Umschulung machen. Ich beziehe derzeit Krankengeld. Dort bin ich zum Ende Juli ausgesteuert und habe nun ein Schreiben meiner KK bekommen das ich mich bei der Arbeitsagentur melden soll, wegen Zahlung von ALG1 im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung. Bisher wird mir, von Seiten der Gewerkschaft, konsequent davon abgeraten, das ruhende Arbeitsverhältnis zu beenden, da dieses auch während der Qualifizierung ruhend bleibt und ich ggf. danach wieder dort arbeiten könnte. Abgesehen davon, das ich das aus privaten Gründen nicht möchte, verstehe ich die Intervention der Gewerkschaft. Die Frage für mich ist derzeit, wie es aussieht, wenn ich mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag, in dem die gesundheitlichen Gründe als Maßgabe bescheinigt werden, eingehe. Dieser zahlt mir dann die aus den letzten 15 Monaten noch offenen Urlaubstage aus, also Urlaubsabgeltung. Bin ich richtig informiert, das die Krankenkasse diese Zahlung nicht auf den Anspruch auf Krankengeld anrechnen darf, also das Krankengeld weiter in voller Höhe bis zur Aussteuerung gezahlt wird? Erhalte ich überhaupt weiter Krankengeld, wenn ich weiter Arbeitsunfähig bin, jedoch nicht mehr im Angestelltenverhältnis stehe? Wie verhält es sich mit dem ALG1 in der Nahtlosigkeitsregelung? Wird dort die Urlaubsabgeltung angerechnet?

Ich bin ganz offen und ehrlich, der derzeitge Hauptaspekt, für einen Aufhebungsvertrag, sind die finanziellen Aspekte aus der Urlaubsabgeltung.

Ich bin für jede Antwort, die mir die Konsequenzen aufzeigt echt dankbar.

Gruß Carsten

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Anspruchsübergang Bundesagentur für Arbeit

Hallo,

folgende Situation: Ich bin arbeitsunfähig erkrankt und werde zum 07.07. von meiner Krankenkasse ausgesteuert, ab dem 08.07. erhalte ich dann ALG 1 vom Arbeitsamt, welches auch schon bewilligt worden ist. Nun habe ich vor kurzem ein Schreiben vom Arbeitsamt erhalten, in dem ich über einen Anspruchsübergang aus offenen Forderungen gegenüber meines Arbeitgeber direkt ans Arbeitsamt informiert worden bin. In dem Schreiben heißt es: "Für den Zeitraum, für den ich Ihnen Arbeitslosengeld zahlen, dürfen Sie über Ansprüche aus Ihrem ehemaligen Arbeitsverhältnis nicht verfügen." Mit dabei war auch der Abdruck an meinen AG in dem es u.A. heißt: "...seit dem 07.07.2014 erhält Herr xxxxx Arbeitslosengeld..." Aufgrund meiner Krankheitsgeschichte habe ich noch (fast) den kompletten Urlaubsanspruch für 2013 (dieser verfällt in meinem Fall erst am 31.03.2015) .

Nun meine Fragen:

  1. Es läuft wohl darauf hinaus, dass ich mich mit meinem AG auf einen Aufhebungsvertrag einigen werde. Was passiert wenn der Aufhebungsvertrag vor Beginn meines Bezuges vom ALG geschlossen wird?

  2. Unabhängig von meiner ersten Frage: Was bedeutet dieser Anspruchsübergang? Werden jetzt sämtliche noch ausstehende Zahlungen seitens meines AG ersteinmal ans Arbeitsamt überwiesen, die prüfen ob mir z.B. mein Urlaub zusteht und leiten dann unter Umständen erst das Geld an mich weiter und verpassen mir vieleicht noch eine Sperrzeit, da ich ja noch Ansprüche habe und diese höher als das Arbeitslosengeld sind?

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