Ich bin ganz neu hier und weiß nicht ob ich meine Fragen so formuliert bekomme, dass sie im Zusammenhang bleiben. Ich habe schon versucht mich in das Thema einzulesen, fand aber keine Antworten, welche ich als für mich komplett zutreffend ansehen konnte.

Zum Sachverhalt: Ich bin Angestellter eines größeren, ausgegliederten, städtischen Betriebes im öffentlichen Dienst. Seit Anfang 2014 bin ich arbeitsunfähig erkrankt, habe eine med. Reha hinter mir, der Antrag auf LTA ist bereits genehmigt. Ab Mitte Oktober 2015 werde ich eine Umschulung machen. Ich beziehe derzeit Krankengeld. Dort bin ich zum Ende Juli ausgesteuert und habe nun ein Schreiben meiner KK bekommen das ich mich bei der Arbeitsagentur melden soll, wegen Zahlung von ALG1 im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung. Bisher wird mir, von Seiten der Gewerkschaft, konsequent davon abgeraten, das ruhende Arbeitsverhältnis zu beenden, da dieses auch während der Qualifizierung ruhend bleibt und ich ggf. danach wieder dort arbeiten könnte. Abgesehen davon, das ich das aus privaten Gründen nicht möchte, verstehe ich die Intervention der Gewerkschaft. Die Frage für mich ist derzeit, wie es aussieht, wenn ich mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag, in dem die gesundheitlichen Gründe als Maßgabe bescheinigt werden, eingehe. Dieser zahlt mir dann die aus den letzten 15 Monaten noch offenen Urlaubstage aus, also Urlaubsabgeltung. Bin ich richtig informiert, das die Krankenkasse diese Zahlung nicht auf den Anspruch auf Krankengeld anrechnen darf, also das Krankengeld weiter in voller Höhe bis zur Aussteuerung gezahlt wird? Erhalte ich überhaupt weiter Krankengeld, wenn ich weiter Arbeitsunfähig bin, jedoch nicht mehr im Angestelltenverhältnis stehe? Wie verhält es sich mit dem ALG1 in der Nahtlosigkeitsregelung? Wird dort die Urlaubsabgeltung angerechnet?

Ich bin ganz offen und ehrlich, der derzeitge Hauptaspekt, für einen Aufhebungsvertrag, sind die finanziellen Aspekte aus der Urlaubsabgeltung.

Ich bin für jede Antwort, die mir die Konsequenzen aufzeigt echt dankbar.

Gruß Carsten