Ist es richtig das bei Einzelunternehmen das Geschäftskonto von Privat Gläubigern gepfändet werden kann das UG Konto aber nicht?

Hallo

ich möchte mich neben meinem Hauptberuf selbständig machen und bin daher am überlegen ob es für mich nicht sinnvoller ist eine Ug direkt zu gründen anstatt ein Einzelunternehmen .

Dadurch würde ich ja nur mit dem Geschäftskapital haften und wenn ich es richtig sehe würden dadurch ja auch die Gelder der Kunden auf dem Geschäftskonto gesichert sein so das deren Bestellungen ohne Verzögerung auch ausgeliefert werden können denn das Geld würde ja der Ug gehören und nicht mir so das gläubiger meiner altschulden darauf gar nicht zugreifen dürfen.

Während wenn ich ein Einzelunternehmen hätte gläubiger wie z.b. Banken meiner Umschulung und Fortbildungen und ich aus nicht vorhersehbaren gründen nicht die Raten pünktlich mehr zahlen könnte sie ja mein Konto pfänden könnten und somit ja auch mein Geschäftskonto und damit ja die Gelder der Kunden weg währen und somit Bestellungen unter umständen nicht mehr ausgeliefert werden könnten. Oder darf ein Gläubiger das Konto einer selbstândigkeit als Einzelunternehmen auch gar nicht pfänden und der Geschäftsbetrieb kann ohne probleme weiter gehen ?

Und muss man eigentlich dem Arbeitgeber direkt vor Gewerbeanmeldung mitteilen das man eine Selbständigkeit plant oder ist es ok dies nach erfolgter Gewerbeanmeldung zu machen ?

Und muss ich bei der Ug mir direkt ein Gehalt bezahlen und was währe das mindeste oder kann ich sie erstmal ohne mir was auszuzahlen in die Gewinnzone bringen was ich cooler fände ?

Sind bei einer Ug eigentlich auch eigenentnahmen möglich wie beim Einzelunternehmen ?

Freue mich auf Deine Antworten und danke Dir für deine Hilfe

Mfg

Trend4

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Babyspielzeug handmade - was, wenn die DIN EN 71-3 nicht eingehalten wird?

Hallo zusammen,

ich möchte gerne Schnullerketten mit Perlen selber herstellen und online verkaufen.

Für Schnullerketten bestehen gewisse "Verordnungen/Vorschriften", da das Material in Gebrauch von Babys/Kindern ist.

Das bedeutet, laut DIN EN 71-3 müssen die verwendeten Perlen schadstofffrei, lutsch- und speichelfest, schweißfest sowie farbecht sein.

Es gibt wenige Online-Shops die diesem Standard gerecht werden bzw. die damit werben. 2 Shops habe ich gefunden, die für meine Ansprüche in Ordnung wären - jedoch sind die Perlen sehr "standardmäßig"... damit meine ich, dass die Konkurrenz nicht schläft und so gut wie jeder "Schnullerkettenhersteller" auf diese Perlen zurückgreift und man sich deshalb mit seiner eigenen Schnullerkette nicht sehr stark von der Masse/Konkurrenz abhebt.

Ich habe einen (spanischen) Shop gefunden, der auch sehr hochwertige Perlen anbietet - auch z.B. aus den Segmenten "Edelsteinperlen, Natursteinperlen, Samenperlen". Einige Perlen sehen auf den Bildern so aus, als "könnten" sie die DIN EN 71 Norm erfüllen (Lackierung, sodass farbecht, speichel- lutsch und schweißfest). Ob die Perlen schadstofffrei sind, kann ich natürlich nicht wissen und auch selbst nicht prüfen.

Wenn ich das Risiko wage, in solch einem Shop Perlen zu bestellen, die sich optisch und auch vom Material von der Konkurrenz abheben, natürlich mit großer Sorgfalt ausgewählt und ich trotzdem bei der ein oder anderen Perle blöderweise "danebengegriffen" habe und diese NICHT der DIN EN 71 Norm entspricht, ist dies strafbar oder was blüht mir (wenn überhaupt?) wenn ich Perlen an meiner Schnullerkette in den Verkauf bringe die nicht der DIN entsprechen?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten von Leuten die sich auskennen :-)

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