Ehefrau bestellt Sachen auf den Namen des Ehemanns, Strafmaß?

Die "noch" Frau meines Freundes hat bereits vor ihm eine Bewährungsstrafe wegen Betrug erhalten (von ihrem damaligen Ex Freund) .Mein Freund ist nun 6 Jahre mit ihr verheiratet (Scheidung läuft, 1 gemeinsames Kind)Im Laufe des Trennungsjahres bemerkte er zufällig, dass sie Sachen (Zalando, eBay, Vodafone Vertragsverlängerung + Handy, Jako-O, Tchibo usw) auf seinen Namen bestellte. Sein Name wurde bei vielen Bestellungen auch mal "erweitert/geändert", mit einem Buchstaben mehr/weniger. Mitbekommen hat er das ganze nicht, da er meistens nur nachts oder an den Wochenenden zu Hause war. Nachdem die gemeinsame Wohnung aufgelöst wurde, informierte ihn auch der Vermieter, der ebenfalls im Haus wohnt, dass er mehrfach Pakete auf seinen Namen annahm. Sie muss also auch Mahnungen & Inkassoschreiben abgefangen haben. Es gibt Gläubiger die sie in seinem Namen & von seiner E-Mail Adresse um Ratenzahlung gebeten hat (der "Familien PC" stand ihr frei zur Verfügung).Seine private E-Mail Adresse nutzte er nicht, da er eine dienstliche hat. Nun soll sie also innerhalb der Bewährungsstrafe etwas auf seinen Namen & nicht bestellt haben, aber auch darüber hinaus.

Seine Anwältin hat alle Informationen an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet, diese ermittelt nun gegen sie... Es gibt nun einen Gerichtstermin, bei dem er als Zeuge aussagen soll.Mich würde brennend interessieren was im schlimmsten Fall passieren KANN....Kann mein Freund für etwas bestraft werden?

Welches Strafmaß kann in dem Fall gegen sie eingeleitet werden?

Was passiert dann mit dem gemeinsamen Kind (6)?

Danke für alle auch nur eventuellen Auskünfte...;)

Betrug, strafmass
Ladendiebstahl - Fragen zu Strafmaß und weiterem Vorgang

Ich habe letzte Woche Ladendiebstahl bei Rossmann in Höhe von 40 € begangen. Ich bin 23 Jahre alt und Ersttäterin. Es piepte an der Kasse (einen Teil habe ich bezahlt) und ich habe die Tat abgestritten und so getan als hätte ich die Sachen aus Versehen in meiner Tasche vergessen. Nachdem es piepte wurde ich erst noch nett dazu aufgefordert in meinen Sachen nach evtl. vom letzten Einkauf lospiependen Sachen zu schauen. In meiner Angst versuchte ich versteckt meine Tasche in einem Regal zu verstecken, da dort ja die geklauten Sachen drin waren. Dies sah der Mitarbeiter, dieser Vorgang ist nun auf dem Überwachungsband. Ich habe mich damit gerechtfertigt, dass es mein erster Instinkt war, da ich plötzlich so eine Angst hatte. Habe mich jedoch weiter aus dem Diebstahl rausgeredet. Die Polizei wurde gerufen, Hausverbot.

1) Sehr wahrscheinlich werde ich beim Gericht vorgeladen, oder welche Möglichkeiten bestehen da noch? 2) Sehr wahrscheinlich werde ich ein Strafmaß als Geldstrafe bekommen, wie viel ungefähr wenn mein Nettoeinkommen bei 700€ liegt? 3) Welche Strafen könnten in meinem Fall noch auf mich zukommen? 4) Spielt es eine Rolle, dass ich die Tat am Tattag bis zuletzt abgestritten habe? Denn ich habe vor, bei Gericht Reue zu zeigen und die Tat zuzugeben. Wir dies dann somit sofort angenommen? 5) Unter welchen Umständen wird dies in mein Führungszeugnis eingetragen oder eben auch nicht? 6) Wird mir meine Raktion mit dem Verstecken der Tasche noch zusätzlich als schlecht angerechnet? 7) Besteht überhaupt eine Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht das Verfahren aufgrund von Geringwertigkeit einstellt?

Bitte nur Antworten bei denen ihr euch sicher seid. Gerne auch eigene Erfahrungswerte erwünscht. Vielen Dank!

Ladendiebstahl, Strafrecht, Ersttäter, strafmass

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