Muss man damit rechnen bzw womit muss man rechnen?
Ein Kumpel hatte in einem Zeitraum von geschätzt 2 Jahren über ein >>"frei erfundenes"<< Instagram Fake-Profil mehrere Damen angeschrieben und umher gefragt, ob sie eine bestimmte Dame bzw eine von vorgeschlagenen Namen kennen.
Nun hat er eine angeschrieben und das oben geschilderte geschrieben bzw gefragt und sie hat ihm geschrieben, dass sie ihn bei der Polizei angezeigt hat!
Er hatte nicht verbotenes oder sexuelles oder sonst irgendwas in diese Richtung gefragt bzw geschrieben!
Er hat nur eben mehrere Male über den oben genannten Zeitraum verschiedene Personen angeschrieben und gefragt, Zitat:"kennst du sie? Könnte sie das sein? Ich bin mir nicht sicher aber so könnte sie heißen" und er schrieb Zitat:"ich habe mehrmals eine gesehen im bus in dieser Region, die ich gerne einfach mal anschreiben würde und fragen würde, ob sie lust auf kontakt hat mehr nicht"
Reicht sowas, damit die Polizei einer Anzeige nachgeht?
Kann er evtl mit einer Hausdurchsuchung wegen Stalking rechnen?
Man weiß halt auch nicht ob es der Wahrheit entspricht, dass die chatpartnerin Anzeige erstattet hat?! Kann ja auch nur eine drohung sein..
3 Antworten
kennst du sie? Könnte sie das sein?
Hat er denn Bilder mitgeschickt? Wenn ja, was für welche - heimlich aufgenommen, oder Profilbilder von Insta?
Letzteres ist unbedenklich. Ersteres könnte eine Straftat sein (unerlaubtes Veröffentlichen/Verbreiten von Fotos ohne Einverständnis der Betroffenen).
Einfach bloßes Ausfragen wäre für mich noch keine Straftat. Für einen Stalking-Vorwurf ist das auch noch etwas dünn.
Anzeigen kann man jeden wegen allem. Ob die Polizei tätig wird, hängt sehr davon ab, was genau dein Kumpel mit diesem Fake-Profil getrieben hat. Ein Fake-Profil zu erstellen, verstößt zwar gegen die Richtlinien der jeweiligen Plattform, ist an sich aber noch keine Straftat.
Erst wenn man mit dem Fake-Profil Straftaten plant oder begeht, interessiert sich die Polizei dafür.
Fazit: Alles etwas dünn. Vielleicht wird die Polizei tätig... eine Hausdurchsuchung halte ich aber für äußerst unwahrscheinlich. Dein Kumpel soll sowas trotzdem bleiben lassen. Da ist man schnell im Bereich des Stalking und der Belästigung. Wenn ihm eine Dame im Bus (oder sonstwo) gefällt, soll er hingehen und sie "live" ansprechen. Und nicht online stalken, das ist cringe.
Moin!
Erstens kenn ich die AGB des Betreibers nicht dieser Chat oder Flirt Seite,und zweitens weiß ich nicht was alles geschrieben wurde.Denn wegen solcher fragen stellt kaum jemand eine Anzeige,fiel mehr wird sie ihren Chatpartner Blockieren oder dem Betreiber melden.Das ist meine Meinung dazu,denn eine Anzeige wird wohl eher ins Leere verlaufen.Gruß
Hi, das hört sich für mich nach einer leeren Drohung an, außer, sie könnte wissen, dass er ein Fake Profil hat. Anzeige erstatten ginge ziemlich gut, wegen der IP-Adresse. Also ja...öffentlich hat er ja nichts Verbotenes getan...
Ach ja und er meinte diejenige kann auf keinen Fall wissen, dass er ein Fake-Profil hat.... Er hatte ja auch keine illegal kopierte bilder verwendet
"Und meinst du dass instagram deshalb die ip adresse der Polizei gibt?"
Recht wahrscheinlich ja.
Das wird die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft ersteinmal anhand der ihr vorliegenden Indizien vorher prüfen, ob sie einen Anfangsverdacht sehen und entsprechend handeln. Instagram wird i.d.R. die Daten auf solche Anfragen hin ohne größere Prüfung rausrücken, sofern diese nicht völlig absurd sind.
Schwer zu sagen, stark individuell. Kann auch sein, daß die sich erstmal nur die Daten holen und erstmal damit andersweitig weiter ermitteln. Kurzum irgendwas zwischen 3 Tagen und mehreren Monaten; es bestehen aber halt auch gute Chancen, daß die an irgendeinem Punkt (von direkt nach der Anzeige bis zu mehrere Monate nach Abfrage der Daten bei Instagram) das Verfahren einstellen und nichtmehr weiterermitteln; teils ohne, daß der Betroffene je etwas davon erfährt. Kann auch sein, daß die keine HD machen, sondern den Beschuldigten direkt erstmal anhören.
Die Polizei und/oder Staatsanwaltschaft wird schon prüfen, ob sie da den Verdacht einer Straftat sieht und anschließend entscheiden, ob sie ermittelt, oder nicht.
Ja.
Sie können allemein zu der Ansicht gelangen, daß kein strafbares Verhalten vorliegt bzw. nicht der Verdacht einer Straftat vorliegt; dann wird das Verfahren ohne Weiteres zu unternehmen entsprechend einstellen.
Klar, es wird diejenigen über diesen Zeitraum hinweg bestimmt genervt haben usw, aber ja er hat ja niemanden in dem Sinne belästigt oder dergleichen.....
Und meinst du dass instagram deshalb die ip adresse der Polizei gibt? Weil es ja eigentlich an sich nichts verwerfliches war, wenn auch nervig für manche evtl