also meine Frag: Bin 21 Jahre alt und hab letzte nacht ein nicht abgeschlossenens fahrrad vor der uni gefunden und bin damit heimgefahren, wollte das dann auf willhaben verkaufen und hatte auch kontakt mit dem käufer. es stellte sich heraus dass dieser der Inhaber des rades war was er aber nie andeutete in vorigen gesprächen, sonst hätte ich ihm das bike natürlich sofort gegeben. Aber er kam dann mit der Polizei an und ich gab ihm natürlich das fahrrad. An die Juristen unter euch wird der Fall vom Staatsanwalt überhaupt angenommen, was erwartet mich wäre ja an sich unterschlagung aber ohne Bereicherung?

pce