Öffentlicher Dienst, Bundeswehr, Kinderzuschlag, Steuerklasse?

Hallo,

im Oktober beginnt voraussichtlich meine Zeit als SaZ, nun habe ich im laufe der Zeit einige Fragen angesammelt die ich gerne mal loswerden wollen würde und im Netz keine genauen Antworten zu finde.

Meine Beratungsoffz. hatte mich an den Bundeswehr Sozialdienst verwiesen aber auch mit der Info, dass es wahrscheinlich bisschen früh sei um solche Fragen zu stellen.

Gleichzeitig mit meinem voraussichtlichen Dienstantritt, wird mein erstes Kind geboren.

Zum Geburtstermin und auch die Zeit danach werde ich noch ledig sein und noch nicht verheiratet.

Nun weiß ich, dass es Familienzuschlag 1 und 2 gibt und bei 2 ein bezogener Kinderanteil dabei ist.

Meine Freundin und ich werden ab September dann zusammen wohnen, sie arbeitet derzeit nicht im öffentlichen Dienst und wird dann nur Empfänger von Elterngeld sein.

Meine Frage ist, da ich generell für FZ 1 und 2 rausfalle, da ich ja nicht verheiratet bin, bekomme ich dann nur einen Kinderzuschlag gezahlt oder muss man dafür verheiratet sein?

Oder bekommen auch ledige, mit der Freundin zusammenwohnend, Kind auch im Haushalt einen Zuschuss zum Kind?

Wenn ja läuft dieser auch automatisch über die Besoldung oder muss man den separat dann beantragen?

Meine Freundin wird denke mal Empfängerin des Kindergelds werden, außer es ist notwendig das ich es bekomme? (kann sie es bekommen/ sollte ich es lieber bekommen?)

weitere Frage betrifft die Steuerklasse, mein Beratungsoffz. hatte erwähnt, dass ich mein Kind auf meine Steuerkarte eintragen lassen könnte, nun habe ich aber gelesen, dass dann das Kindergeld wegfällt, ist das richtig?

Heißt das, wenn ich mein Kind nicht eintragen lasse zwecks Steuerkarte, weil ich gerne das Kindergeld haben möchte, dass ich weiterhin als lediger in Steuerklasse 1 bleibe?

Ich habe dazu ein Bild gesehen wo etwas vorgerechnet wird zwecks Kinderfreibetrag etc.

Gibt es eine Möglichkeit irgendwo anzurufen und Sachen darüber zu erfragen?
wenn es nun wirklich so ist das man STK 1 bleibt nur weil man das Kindergeld behalten möchte, dass jemand das mit einem durchrechnet anhand des Gehalts, ob man dann lieber doch diesen Kinderfreibetrag nimmt und monatlich mehr spart als am Ende das monatliche Kindergeld ist?

Oder Rutsche ich automatisch in eine andere Steuerklasse, ledig mit Kind und wir bekommen trotzdem das Kindergeld und es gibt eine Steuerersparnis?

wenn ihr mir die Fragen beantworten könnt, wäre ich natürlich auch sehr froh.

vielen Dank schon mal:)

Kinder, Familie, Bundeswehr, Kindergeld, ledig, Öffentlicher Dienst, Steuerklasse, Familienzuschlag, Steuerklassenwechsel
Elterngeld während Pflegefachfrau Ausbildung, wenn Ausbildung nach Ende des Mutterschutzes nicht weitergemacht wird?

Hallo Leute,

ich bin nun schwanger geworden und mein Freund und ich stellen uns folgende Frage.

ich erzähl Kurz mein Wissensstand, bitte korrigieren wenn falsch.

bin nun im 2. Lehrjahr und schwanger, soweit ich weiß, könnte es sein das ich bald ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekomme.

In den Folgenden Monaten sollte ich dann ja aber trotzdem normal mein Ausbildungsgehalt erhalten, bis Ablauf des Mutterschutzes.

8 Wochen nach der Geburt ist also quasi Ende mit dem Erhalt des normalen Gehalts, dann müsste ja nun Elterngeld greifen.

Mein Freund ist dann schon bei der Bundeswehr und geht voll arbeiten, wir haben aber jeweils noch eine eigene Wohnung, sind also unabhängig voneinander gemeldet, falls das n Rolle spielt.

Nun hab ich gelesen das ich generell Elterngeld berechtigt wäre, nun hab ich aber weiter nichts gefunden inwiefern, weil ich nicht weiß ob die Ausbildung in dem Sinne als Erwerbstätigkeit zählt und man dann prozentual davon monatlich Geld bekommt oder nur diese mindest 300€.

Da mein Freund bei der BW ist werde ich alleine Elternzeit nehmen und somit die Ausbildung komplett unterbrechen und nicht auf Teilzeit oder so weitermachen.

Weiß jemand von euch wie das ist mit dem Elterngeld, wenn man dann nach Ende des Mutterschutzes aufhört mit der Ausbildung und ob dann prozentual vom Ausbildungsgehalt man etwas bekommt oder nicht.

Gerne auch jemand mit Erfahrung im selben Ausbildungsberuf oder als Krankenschwester oder so, Vergütung ja ungefähr gleich.

Das mir da vllt schon jemand genau sagen kann wieviel man am Ende bekommen würde.

Falls ich nicht Elterngeld berechtigt wäre gerne auch mal Bescheid sagen.

vielen Dank und schönes Wochenende

LG🙏🏼

Kinder, Familie, Schwangerschaft, Elterngeld, Elternzeit
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