Hilfe, meine Vermieterin macht mich fertig...bitte auch Beiträge vorher lesen

Leider kommt wieder etwas dazu. Siehe Mail meiner Vermieterin.

Du hast ja jetzt schon Gelegenheit die Mängel zu beseitigen. Einen Teil der Mängel, die mir bei der Begehung aufgefallen sind kann ich Dir gerne übermitteln. Die Liste ist nicht abschließend und vollumfänglich, sie schließt Dinge, die ich nicht gesehen habe nicht aus.

1. Garage Griff vom Türöffner lose First, Abdeckung Firstziegel für Fliegen vom Blauregen verschoben Bewuchsreste am First entfernen Efeu an der Garageneinfahrt entfernen mit Spuren Trittstufen in Garage defekt Ortgangziegel zertrümmert 2. Bad 1.OG Seifenhalter, Gegenstücke fehlen Duscharmatur Abdeckung fehlt 3. Speisekammer Lampe geht nicht, Lampenschirm fehlt 4. Flur EG Fliesensockel abgelöst von der Wand Raufaseranstrich entfernen 5. Garten Hecke schneiden, Optik Unkraut entfernen Absperrung Hund demontieren Zwinger wieder in Stand setzen Wasserhahn beim Hundezwinger tropft Gartenteich putzen und freischneiden der Wein am Hauseingang fehlt 6. Spitzboden Dichtlippe Dachflächenfenster einsetzen erneuern 7. Wohnzimmer Rollladen ergänzen oder erneuern Balkontüre schließt nicht

z.B. war gar kein Zwinger aufgebaut. Den hatten die Vormieter abmontiert und ich wollte keinen aufgebaut haben. Die Teile vom Zwinger stehen seit meinem Einzug im Dachgeschoß der Garage!

Gartenteich stammt von der Vermieterin (Fertigteil - Durchmesser ca. 60 cm), wurde nie in Betrieb genommen...

Wein am Hauseingang fehlt...kann mich an keinen Wein dort erinnern.

Habe aus eigenen Mitteln 2 x Wein gepflanzt da ein Wein an der Garage eingegangen ist.

Auch der Blauregen an der Terassenwand ist erforen, vor 2 Jahren. An den Ästen rankt nun ein Weinstock ...von mir gekauft und gepflanzt.

Rolladen - Versicherung. Gutachter war am 13.5. hier und hat den Schaden begutachtet. Schaden wurde von mir bereits im Januar 2014 gemeldet - an Vermieterin und Versicherung. Seither habe ich keinen Rolladen im Wohnzimmer. Die Balkontüre - sie meint damit die Türe zur Terasse (Balkon) Erdgeschoss - hat noch nie funktioniert und es waren bereits mehrmals der Schreiner zum reaparieren hier. Die Tür klemmt und bereits die Vormieterin hat mir beim Besichtigen gesagt, dass die Tür nur aufgeht, wenn man mit dem Fuß dagegen drückt.

Briefkasten war vorhanden, ist kaputt gegeangen, ich besorge gerne einen anderen, meiner scheint nicht zu gefallen.

Alle farbigen Anstriche entfernen - überstreichen ist nicht zulässig? Muss ich jetzt auch noch das ganze Haus renovieren? Auf meine Kosten?

Wasserfilter wurde im 8/12 erneuert - das erste Mal seit meinem Einzug 2006 - sie war dabei und hatte den Handwerker organisiert. Die Heizung muss ich schon wieder warten lassen? Der Kaminkehrer war vor einem Monat hier. Die Werte sind in Ordnung!

Bitte helfen Sie mir weiter, die Frau macht mich wirklich fertig. Ich schlafe kaum mehr, habe ständig Magenprobleme und mir wird übel wenn nur eine Nachricht kommt.

Was soll ich denn noch alles machen?

Mietrecht, Schönheitsreparatur
Malerarbeiten (Schönheitreparatur) bei Auszug - kann Mieter die Kosten verlangen?

Halo Zusammen, ich ziehe diesen Mai nach 28 Monaten aus meiner Wohnung aus. Der Vermieter renoviert die Wohnung noch bevor die Nachmieterin einzieht (Böden werden getauscht und Küchenfronten ausgewechselt). Er meinte, dass ich zwar nicht streichen muss, aber er würde mir die Farbe in Rechnung stellen. Ist dies rechtens? Kann der Mieter von mir die Zahlung der Farbe verlangen oder sogar von mir verlangen, dass ich streiche??

Folgende Aussagen stehen in meinem Mietvertrag:

**9. Schönheitsreparaturen, Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume ** 9.1 (1) Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen auf Durchführung von Schönheitsreparturen frei 9.2 (1) Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen an Wänden und Decken der Küchen, Bäder und Durschräume, der Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Tolietten im Allgemeinen alle 5 Jahre, der sonstigen Räume im Allgemeinen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet von Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. Die Schönheitsreparaturen an den Innenseiten von Fenstern und Außentüren, an Innnentüren sowie an Heizkörpern einschließlich Heizrohre sind im Allgemeinen alle 10 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. Im Allgemeinen bedeutet, dass es sich bei den angegeben Fristen nur um flexible Erfahrungssätze handelt, die der tatsächlichen Abnutzung anzupassen sind.

(2) Endet das Mietverhältnis vor Ablauf des Renovierungsturnus und hat der Mieter im letzten Jahr vor der Beendigung die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, so trägt er einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten, die aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes ermittelt werden. Der prozentuale Anteil bemisst sich nach dem Verhältnis des Zeitraumes seit Beginn des Mietverhältnisses noch kein voller Turnus verstrichen, bemisst sich der porzentuale Anteil an den Renovierungskosten nach dem Verhältnis des Zeitraumes seit Beginn des Mietverhältnisses zum vollen Renovierungsturnus. Der volle Renovierungsturnus ist im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der tatsächlichen Abnutzung gem Abs(2) zu bestimmen.

Mietrecht, Kostenübernahme, Malerarbeiten, Schönheitsreparatur
Wasserschaden - wer haftet?

Liebe Community,

folgende Problem hat eine Freundin, die sich so nicht extra hier anzumelden braucht:

Sie wohnt zur Miete in einem Mehrparteienhaus. Der Bewohner der Wohnung unter ihr kam gestern zu ihr und teilte ihr mit, dass er in seiner Dusche an der Decke einen Wasserfleck (etwa 30*30 cm) hat, der offensichtlich von "oben komme" - und somit wohl aus ihrem Bad. Die Wohnungen sind alle baugleich, d.h. dass an der Stelle auch ihre Dusche steht.

Nun ist es so, dass der Vermieter die Wohnung wohl damals, als meine Freundin dort eingezogen ist, hat renovieren lassen. Dies allerdings nihct ganz so fachmännisch, wie man es sich wünscht: Der Holzboden ist zwar gestrichen worden, nicht aber wirklich lackiert bzw lasiert (bzw versiegelt? Ich habe kA, was man hier genau macht), deswegen "schürft" die Farbe auch schnell ab, wenn man etwas verschiebt, im Bad gibt es keine Leisten am Boden und das Silikon in den Fugen zwischen Wand und Boden ist brüchig bzw lückenhaft.

Genauso verhält es sich auch in der Dusche. Dort, wo die Duschwanne endet und der Wand beginnt, ist zwar Silikon in den "Rillen", dieses indes teilweise nicht überall, mit Löchern bzw Freiräumen, wobei hier nicht mehr klar ist, ob diese von Anfang an bestanden oder sich erst mit der Zeit entwickelt haben.

Durch diese Löcher fließt vermutlich das Wasser, wenn man duscht, unter die Wanne und verursacht so den Wasserfleck in der Wohnung drunter.

Wer haftet hier, wer zahlt das? Die Mieterin oder der Vermieter? Ist es so, dass die Mieterin alle Schönheitsreperaturen bis zu 250,00€ zu zahlen hat? Wenn die Behebung nun also 500,00€ kostet, teilt man sich dann die Kosten, vorausgesetzt der Vermieter haftet hier?

Gibt es hier (sowohl zu den 250,00€ als auch zum eigentlichen Problem mit dem SIlikon bzw der nicht fachmännischen Ausführung) Rechtsprechung zu?

(Zusatzfrage: muss das "Abgeschürfte" auf dem Holzboden (etwa Spuren vom Sofa) bei Auszug gezahlt werden??)

Schon jetzt vielen Dank für hilfreiche Antworten!

LG Theo

Mietrecht, Haftung, Schaden, Wasserschaden, Schönheitsreparatur
Mietrecht: Schäden an bröseligem Putz nach Auszug? Mietersache?

Hallo,

wir (meine Freundin und ich) sind zum 30.11.13 aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Bei der Übergabe mit Vermieterin und Nachmieterin, hat die Vermieterin noch die Entfernung einer größeren Korkpinnwand gefordert, da die Nachmieterin diese nicht übernehmen wollte. So weit, so gut.

Die Korkpinnwand bestehend aus einzelnen Korkplatten hatte meine Freundin bei Einzug von der Vormieterin übernommen (nicht Teil des Mietvertrages od. Kaufvertrag, nur mündliche Absprache).

Die Korkplatten waren, wie Kacheln, mit sehr festem Kleber befestigt. Anhand der Rillen im Klebeprofil wurde dieser wohl mit einem Spachteldings aufgetragen. Auf eine nicht tapezierte Wand, mit Farbe und altem Putz.

Nun zum Problem: Nur mit einem Spachtel war der Kleber nicht zu lösen, also haben wir Spachtel und Hammer (300g, also normal) genommen. Leider war der Kleber so fest mit der Farbschicht darunter verbunden, dass entweder der Kleber mit Korkresten an der Wand geblieben ist oder der Klaber samt Farbe und Putz von der Wand gebrochen ist. Der Putz unter der Farbe ist sehr alt und haftet schon zum Teil überhaupt nicht mehr an der Betonwand (alt=sehr grobkörnig/kieselig).

Wir haben also nur die Korkplatten entfernt, da wir beim entfernen des restlichen Klebers wohl nur noch mehr Farbe inkl. Putz von der Wand holen da dieser zum Großteil nur noch von der Farbe ( mehreren Farbschichten) an der Wand gehalten wird.

Da die Nachmieterin zum 1.12. dort eingezogen ist muss natürlich schnell eine Lösung gefunden werden und ich kann mir schon denken was die Vermieterin dazu sagt: Mietersache - neu verputzen.

Sind wir dazu verpflichtet? Grund des Schadens ist ja der mangelhafte bzw. altersschwache Putz und die bombenfeste Befestigung der Korkplatten durch die Vormieterin.

Die bereits entstandenen Löcher sind zu groß zum überspachteln, zumal man auch nicht auf losen Putz spachteln kann. Zudem sind nun unterschiedliche Farbschichten freigelegt, einfach drüberstreichen geht def. nicht. Die Wand hat ca. 11-13 qm, wovon etwa 1/3 mit Korkplatten beklebt war.

Tausend Dank für die Antworten!!

Mietrecht, Vermieter, Renovierung, Auszug, Putz, Schönheitsreparatur

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