Kann der Rechtsanwalt im nachhinein Abrechnung mit Rechtsschutzversicherung verweigern?

Wollte wegen Mobbing bei meinem letzten AG kündigen und habe einen RA beauftragt, unter Maßgabe der Abrechnung mit meiner Rechtsschutzversicherung einen

Auflösungs- vertrag zu vereinbaren.Nach erfolgtem ALvertrag teilt mir mein Anwalt mit, das die RSV keine Kosten übernimmt. Ich habe daraufhin erklärt, er wäre verpflichtet gewesen, mir

eine Absage der Kostenzusage der RSV mitzuteilen. Daraufhin teilt er mir mit, "Wenn ich für sie eine Deckungszusage einhole, ist das eine Tätigkeit, zu der ich nicht

verpflichtet bin, grundsätzlich obliegt dies dem Versicherungsnehmer. Wenn ein Rechtsanwalt dies übernimmt, steht ihm hierfür eine Vergütung zu.

Sie müssen jetzt umgehend meine Rechnung(über 2000€ nach BRAGO) ausgleichen, Sie haben dann die Gelegenheit, gegen ihre Rechtsschutzversicherung zu klagen.

Diese Möglichkeit besteht für mich nicht, weil ich kein Vertragsverhältnis mit der Rechtsschutzversicherung habe. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass dies für mich auch nicht aus abgetretenem Recht möglich ist. (wörtlich ORIGINALTEXT RA KANZLEI)

Hat der Anwalt Recht? Hätte er mich nicht informieren müssen, das die RV nicht zahlt, bevor er den AL Vertrag erstellt?. Besteht ein Rechtsanspruch des RA gegen

mich?. Jeder VN muss doch davon ausgehen, das ein RA bei Vorlage der RSV auch mit ihr abrechnet. Muss ich neben meinen Kosten für den RA auch noch

Kosten einer Deckungsklage zahlen? Wer kann mir helfen?. Brauchen wir

jetzt alle eine Versicherung gegen die Versicherung?. Ich bin verzweifelt!. Bitte helft mir!

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RSV nachträglich kündbar bei gleichbleibenden Zins?

Hallo, ich habe einen KFZ-Darlehnsvertrag inkl. Ratenschutzversicherung (RSV) direkt im Autohaus unterschrieben. Noch bevor ich mein Auto abholte, entschied ich mich, die RSV wieder aus dem Vertrag zu entfernen. Denn: " Die Anmeldung zur RSV ist nicht Voraussetzung für die Gewährleistung des Darlehns. Der Versicherungsbeitrag ist nicht im effektiven Jahreszins enthalten."

Nun meinte mein Autohändler, beim Widerruf der RSV würde sich der effektive Jahreszins meines Darlehns von 6,99% auf 8,49% erhöhen. Unterm Strich müsste ich dann mehr bezahlen als mit RSV.

Meine erste Frage: Ist das rechtlich möglich?

Und jetzt der Sachverhalt, der mir bis dato völlig fremd war: Mein Autohändler gab mir einen Tipp. Sollte ich meine RSV nach dem Abholen des Autos direkt bei der Bank widerrufen, würde ich weiterhin die 6,99% bezahlen und die Summe der Gutschrift würde sich auf die monatlichen Raten verteilen.

Zweite Frage: Wie lässt sich das erklären? Mischt sich das Autohaus bei der Zinshöhe ein? Entspricht die Aussage des Autohändlers der Wahrheit, oder möchte er nur dem Stress (der durch den Widerruf entsteht) als Vermittler zwischen mir und dem Versicherungsgeber aus dem Weg gehen? Nachdem ich das Auto abgeholt habe, müsste ich mich ja direkt ans die Versicherungsgesellschaft wenden.

Vielen Dank für eure Antworten!

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Restschuldversicherung widerrufen?

Hallo, ich suche nach einer Lösung für folgendes Problem: Meine Freundin hat in diesem Jahr einen Kredit bei der Santander Bank abgeschlossen. Diesen Vertrag hatte ich mir nun mal angesehen. Mir ist dabei die relativ hohe Restschuldversicherung aufgefallen. Das waren fast 4.000 €. Auf meine Frage hin warum sie die Versicherung abgeschlossen hat, meinte sie, dass der Banker gesagt hat „ohne die Versicherung würde meine Freundin diesen Kredit nicht bekommen“. Im Vertrag steht aber drin, dass die Versicherung freiwillig abgeschlossen worden sei. Nachdem ich nun mit meiner Freundin bei der Bank war und den Banker zur Rede stellen wollte meinte dieser, dass er sich nicht mehr erinnern kann und wenn das so im Vertrag steht, dann war die Versicherung auch freiwillig. Meine Freundin schwört aber, dass der Banker auf den Abschluss der Versicherung bestanden hat. Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass wenn die RSV zur Bedingung gemacht wird die Prämie auch in den effektiven Jahreszins mit einbezogen werden muss. Das ist bei meiner Freundin nicht passiert. Wenn die Bank dies gemacht hätte, läge der Zins bei fast 20%p.a. Wer kann mir helfen oder einen Tipp geben wie meine Freundin sich dagegen wehren kann?! Wir überlegen auch schon einen Anwalt zu beauftragen. Hier ist aber die Beweisführung sehr schwierig. Denn wenn Aussage gegen Aussage steht und meine Freundin den Vertrag auch noch unterschrieben hat obwohl drin steht, dass die Versicherung nicht Bedingung zur Vergabe des Kredites war, sieht das vor Gericht wahrscheinlich nicht so gut aus. Vielleicht gibt es in diesem Forum ja auch Leute denen das Gleiche passiert ist. Vielleicht können wir Erfahrungen austauschen und uns ggf. zusammenschließen und gegen die die Bank vorgehen. Ich hoffe auf regen Zuspruch.

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