Wie kann ich einen während der WVP erfolgten Schufaeintrag wg. Altschulden nach der RSB löschen - sind Kosten auf dem Abwicklungskonto trotz Inso rechtens?

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

mein Regelinsolvenzverfahren endete im März 2015. Beim Versuch, das Girokonto zu wechseln, erfuhr ich, dass neben dem Eintrag über die RSB noch zwei weitere Einträge aus der Zeit der WVP vorlägen. Die Schufa-Auskunft ergab, dass es sich um zwei Bankeinträge handelt. Mit beiden Banken gab es nach Inso-Beginn keine Transaktionen oder sonstige Berührungen, auch keine Mahnungen, Zahlungsaufforderungen etc. Ich habe derzeit nur ein Volksbank-Konto, das nie im Minus war.

Die Commerzbank, deren alte Forderung im Verfahren angemeldet war, hat im September 2012 (also über 3 Jahre nach Inso-Beginn) plötzlich ein Abwicklungskonto an die Schufa mitgeteilt, mit einem Betrag von 1500 Euro (angemeldet und in der Gläubigerliste vermerkt wurden 2009 ca. 1280 Euro). Diesen Betrag hat die CoBank bis heute monatlich, jew. um vier bis 5 Euro erhöht, neu an die Schufa gemeldet, auch nach der Restschuldbefreiung. Weit rätselhafter ist für mich ein Eintrag durch die Targobank. Er erfolgte erstmals im März 13 und wird jährlich, um 60 Euro erhöht, erneuert, auch über die RSB hinaus. Bei dem Vorgänger KKB/Citibank hatte ich ein Girokonto, auf dem bis ca. 2003 Erlöse aus ebay-Verkäufen eingingen. Meiner Erinnerung nach gab es auf dem Konto weder Gebühren noch Dispo (bei letzterem bin ich fast sicher, da ja auch kein regelmäßiges Gehalts-Einkommen darauf erfolgte. Der entsprechende Ordner ist nach Umzug noch nicht greifbar, ich hoffe, ihn an anderem Ort zwischengelagert zu haben). Da mir keine Verbindlickeiten aus diesem Konto erinnerlich waren und nie eine Forderung der Citi-/Targobank kam, hatte ich sie 2009 nicht als Gläubiger angegeben, und sie hat sich ihrerseits auch nicht beim Inso-Verwalter gemeldet. Dennoch ist ihre etwaige Forderung, die sie der Schufa mitgeteilt hat, nun nicht mehr durchsetzbar, wenn ich das richtig verstehe.

Meine Fragen:

  1. Ich gehe davon aus, dass die ursprünglichen Forderungen durch die RSB hinfällig sind und will beide Banken zur Löschung des Eintrags auffordern. Oder sehe ich da was falsch ?
  2. Sind nicht angemeldete Forderungen generell nach RSB nicht mehr durchsetzbar ?
  3. Besonders bei der Targobank sehe ich die Gefahr, damit "schlafende Hunde zu wecken", da ich bisher ja nicht von Inkassos belästigt wurde. Aufgrund von Erwerbsminderung plus Grundsicherung würden mich allein die Aufschläge nach Inso-Beginn hart treffen. Sind die als neue oder alte Schulden zu bewerten ?
  4. Sind die plötzlichen Schufa-Einträge wg. Altschulden und monatliche Gebühren/Zinsen auf dem Abwicklungskonto während der WVP überhaupt rechtens ?
  5. Werden die Gebühren/Zinsen während WVP auch durch die RSB mit erfasst und erlassen, d.h. sind jetzt nicht mehr durchsetzbar ? Was gilt für die nach der RSB berechneten Gebühren/Zinsen ?
  6. Kann ich gegenüber den Banken und der Schufa ggf. mit Geschäftsschädigung oder Kreditgefährdung (§ 824) argumentieren ?

Danke für eure Geduld und Gedanken

Schöne Grüße robbie11

Insolvenz, restschuldbefreiung, wohlverhaltensperiode, Schufa-Eintrag
Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und duales Studium im Insolvenzverfahren nach Ankündigung der Restschuldbefreiung?

Sehr geehrte Damen und Herren,

in aller gebotenen Kürze möchte ich eine Doppelfrage zu den Einstellungsvoraussetzungen für das duale Studium im öffentlichen Dienst zur Diskussion stellen:

  1. Wird vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages für das duale Studium zum Stadtinspektoranwärter/in oder für das duale Studium Arbeitsmarktmanagement eine Erklärung darüber verlangt, dass der oder die Auszubildende in sogenannten "geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen" lebt?

Dies scheint kein Teil der gesetzlich notwendigen Voraussetzungen zu sein, selbst bei einer Einstellung als Beamtenanwärter (in der Stadtverwaltung) und auch nicht als Angestellter im öffentlichen Dienst (bei der Bundesagentur für Arbeit).

  1. Ist es möglich, "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" trotz einer Privatinsolvenz nach Ankündigung der Restschuldbefreiung glaubhaft zu machen? Dies bedeutet ja, dass die Schulden in absehbarer Zeit entfallen und eine Wiederherstellung geordneter Verhältnisse angestrebt und verwirklicht wird. Zusätzlich wird die Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch einen Treuhänder / eine Treuhänderin genau überwacht.

Freue mich auf eine interessante Diskussion und ich hoffe, dass wir an dieser zu einer zufriedenstellenden Aufklärung dieser besonderen Konstellation finden.

Eine Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse ist möglicherweise erforderlich! 100%
Eine Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse ist definitiv erforderlich! 0%
Eine Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse ist definitiv nicht erforderlich! 0%
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind trotz einer Insolvenz vorhanden! 0%
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind wegen einer Insolvenz möglicherweise vorhanden! 0%
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sind wegen einer Insolvenz nicht vorhanden! 0%
Da müssten Sie in diesem speziellen Einzelfall die Ausbildungsleitung selbst fragen! 0%
Insolvenz, Erklärung, Ausbildung, Arbeitsrecht, duales Studium, Privatinsolvenz, restschuldbefreiung
Gehaltspfändung NACH abgeschlossenem Insolvenzverfahren+Restschuldbefreiung

Hallo...folgendes ist passiert:

Ich habe in den letzten Jahren eine Privatinsolvenz durchlaufen. Im August 2012 wurde ich nun per gerichtlichem Beschluss Restschuldbefreit.

Nun hat sich seitdem nichts an meinem Grundgehalt oder meiner Arbeitszeit verändert, aber bedingt durch die Weihnachtssonderzahlung bin ich dieses Jahr erstmalig wieder über die Gehaltspfändungsfreigrenze hinaus gekommen...und prompt wurden mir knapp 200,-€ von meinem Gehalt gepfändet.

Die Gehaltspfändung um die es sich handelt, besteht seit 1998!!! Und der Gläubiger war auch Teil des Insolvenzverfahrens! Leider wusste mein Arbeitgeber (die Uni) nun aber weder etwas von meinem Insolvenzverfahren noch von der RSB! Mir war bisher aber nicht bekannt...bzw. bewusst, dass das so ist!

Die Uni hat nun keine Möglichkeit mein Geld zurück zu holen, und der Anwalt des Gläubigers den ich nun schon 2x angeschrieben und um Rückerstattung gebeten habe...ignoriert meine Anschreiben komplett! :(

Hat hier vielleicht jemand eine Ahnung, ob es

  1. rechtmässig ist, das der Gläubiger das Geld jetzt einfach einbehält (so nach dem Motto...was er hat-das hat er)
  2. falls NEIN...was ich dann JETZT tun soll..und
  3. wie ich es in Zukunft vermeiden kann, das so etwas noch einmal passiert! Es liegen meinem Arbeitgeber noch andere geringfügige Pfändungen vor! Irgendwie müssen die doch mal aus meiner "Akte"genommen werden!?

Ich hoffe sehr, ihr könnt mir helfen

LG Sabine

Privatinsolvenz, restschuldbefreiung, Gehaltspfändung
Wolverhaltensperiode beendet, aber trotzdem Lohnabtretung weiterhin bis zur RSB

Mein Arbeitgeber wird die Gehaltsabtretung nicht Freistellen von dem Gläubiger, welcher im Schuldnerplan eingetragen ist, obwohl die Wohlverhaltensperiode seit Mai beendet ist Habe den Gläubiger angeschrieben und auch dort angerufen und dieser teilte mir mit, dass er bereits 2 x Gelder vom Treuhänder erhalten habe, aber meinen Arbeitgeber erst über die Freistellung der Gehaltsabtretung informiere, wenn die Restschuldbefreiung vom Gericht vorliegt! Man konnte mir dort noch nicht mal einen Betrag nennen, der ja dann von meinem Arbeitgeber einbehalten werden könnte, was ja auch in Ordnung ist. Die Forderung damals betrug 450 Euro. Da es bis zur Restschuldbefreiung ja noch Monate dauern kann bzw. bis zu einem Jahr (das sagte mir die zuständige Sachbearbeiterin vom Amtsgericht in Berlin) habe ich somit, in den nächsten Monaten bzw. ja wahrscheinlich bis zu einem Jahr wieder keinen Zugriff auf mein volles Gehalt (einbehalten würden dann ca. wieder knapp 400 Euro im Monat, also wie in der Insolvenz), auf dass ich nun endlich hoffte, da ich Multiple Sklerose habe und einige Hilfsmittel benötige, die ich nicht verschrieben bekomme. Warum mein Treuhänder diesen Gläubiger in seinem Schreiben an meinen Arbeitgeber betreffend Aufhebung der Gehaltsabtretung „außen vorgelassen hat“, nachdem die Wohlverhaltensphase beendet war am 17. Mai 12, verstehe ich nicht, da es ja auch bei diesem schon zur Verteilung kam. Am Telefon wird man abserviert und bekommt nur knapp eine Antwort, auf mein Nachfragen meinte man nur, dass ich mich darum selber kümmern müsse. Dürfte ich jetzt nach Beendigung der Wohlverhaltensperiode an diesen Gläubiger den Rest des Geldes zurückzahlen vor Erteilung der RSB? – oder würde das wiederum das Verfahren gefährden? HELP

Beruf, Insolvenz, restschuldbefreiung, Gehaltspfändung

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