Mein Arbeitgeber wird die Gehaltsabtretung nicht Freistellen von dem Gläubiger, welcher im Schuldnerplan eingetragen ist, obwohl die Wohlverhaltensperiode seit Mai beendet ist Habe den Gläubiger angeschrieben und auch dort angerufen und dieser teilte mir mit, dass er bereits 2 x Gelder vom Treuhänder erhalten habe, aber meinen Arbeitgeber erst über die Freistellung der Gehaltsabtretung informiere, wenn die Restschuldbefreiung vom Gericht vorliegt! Man konnte mir dort noch nicht mal einen Betrag nennen, der ja dann von meinem Arbeitgeber einbehalten werden könnte, was ja auch in Ordnung ist. Die Forderung damals betrug 450 Euro. Da es bis zur Restschuldbefreiung ja noch Monate dauern kann bzw. bis zu einem Jahr (das sagte mir die zuständige Sachbearbeiterin vom Amtsgericht in Berlin) habe ich somit, in den nächsten Monaten bzw. ja wahrscheinlich bis zu einem Jahr wieder keinen Zugriff auf mein volles Gehalt (einbehalten würden dann ca. wieder knapp 400 Euro im Monat, also wie in der Insolvenz), auf dass ich nun endlich hoffte, da ich Multiple Sklerose habe und einige Hilfsmittel benötige, die ich nicht verschrieben bekomme. Warum mein Treuhänder diesen Gläubiger in seinem Schreiben an meinen Arbeitgeber betreffend Aufhebung der Gehaltsabtretung „außen vorgelassen hat“, nachdem die Wohlverhaltensphase beendet war am 17. Mai 12, verstehe ich nicht, da es ja auch bei diesem schon zur Verteilung kam. Am Telefon wird man abserviert und bekommt nur knapp eine Antwort, auf mein Nachfragen meinte man nur, dass ich mich darum selber kümmern müsse. Dürfte ich jetzt nach Beendigung der Wohlverhaltensperiode an diesen Gläubiger den Rest des Geldes zurückzahlen vor Erteilung der RSB? – oder würde das wiederum das Verfahren gefährden? HELP