Ich hoffe das wird von einem Anwalt gelesen.
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin vorbestraft.
Nachdem ich meine MR an der Abendrealschule nachgemacht hatte, habe ich mich direkt bei einer FOS für Sozialwesen eingeschrieben (bei nahtlosem Übergang muss man kein FZ vorlegen).
Jedoch habe ich nach wenigen Monaten abgebrochen.
Als ich mich 2 Jahre später wieder anmelden wollte, wurde ein FZ angefordert. Ich hatte ein Gespräch mit dem Rektor, er ließ den Fall beim Kultusministerium prüfen und ich bekam eine Absage.
Begründung:
Da es sich um eine soziale Schule handelt würde man mich in keinen der Praktika unterbringen können.
Jetzt ist die Frage, ob man dagegen vorgehen kann, da ich ja bereits an der Schule war und es ja nur um den Abschluss in erster Linie geht, was ja nicht bedeutet, dass ich dann auch im sozialen Sektor arbeiten werde.
Bitte wirklich nur Antworten die mir weiterhelfen können.