Botengänge welche sind erlaubt?

Wir haben in BWL kurz mal das Thema Botengänge im Bezug auf Minderjährige gehapt.

Nach ein paar Tagen ist folgendes geschehen:

Ein Junge betrat den Laden und wollte eine Dose Schwarzer Krauser kaufen. Ich holte diese und bevor ich abscannte, wollte ich sein Alter abchecken ob er der Volljährigkeit entspricht. Dieser meinte dann er habe den Ausweis von seinem Vater dabei und dieser habe schon öfter im Laden angerufen, dass Ihm sein Sohn das mit bringen soll.

Bei mir und meiner Kollegin hat aber bisher keiner diesbezüglich angerufen! Wir haben Ihn daraufhin wieder heim geschickt.

Kurze Zeit später rief der Vater des jungens an und sagte er komme nicht weg und sein Sohn soll es mit bringen.

Nun stellt sich bei mir die Frage ist das erlaubt?

Weil eig. sind Zigaretten, Alkohol und co. an Minderjährige verboten!

Wie schaut des aus als Botengan?

Vor allem gibts diesbezüglich ja auch Kontrollen im Laden und ich nicht derjenige sein der dagegen verstößt.

Jedenfalls hat meine Kollegin gesagt der Herr solle in dem Fall vorher anrufen, wenn er seinen Sohn vorbei schickt, damit wir bescheid wissen.

Den verkauf der Zigarettendose habe ich der Kollegin überlassen, da ich mich da erst rechtlich gesehen sicher sein möchte.

Kennt sich hier wer aus? Evtl. mit einem Paragraphen? Weil ich würde es schon allein verweigern, weil der nicht die Volljährigkeit für Zigaretten kaufen besitzt.

Würd mich über hilfreiche Antworten freuen.

Lg gucigu

Rauchen, Recht, Minderjährige

Meistgelesene Beiträge zum Thema Rauchen