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Ist es erlaubt, Troll-Beiträge per Kompliment zu verschicken?

Guten Abend,

der Hintergrund meiner Frage ist, dass ein User schon fünfmal verwarnt wurde (immer abwechselnd per PN und Gelbsperre), dass er ein und denselben (!) Trollkommentar nicht als Kommentar unter der Antwort des immer gleichen Users posten soll.

Einzelheiten erspare ich mir, das wäre Uservorführung. Ich kann aber sagen, dass der Kommentar den Zweck hat, das Thema immer auf eine Person zu lenken, auch wenn es 0,0 % mit der Frage zu tun hat und auf die Öffentlichkeit deshalb mehr als komisch wirkt und jeder zweite Beitrag damit überflutet wird.

Wer sich darunter nichts wirklich vorstellen kann oder anhand meiner Beschreibung das Ganze harmlos findet, bitte die Frage generell und ohne Bezug zu meinem Beispiel beantworten :

Wenn laut Richtlinien gewisse Beiträge verboten sind und man bei Missachtung sogar mehrfach darauf hingewiesen wird - darf man diese dann noch per Kompliment verschicken ?

Und hat es etwas damit zu tun, ob der Empfänger damit einverstanden ist - und ob das Kompliment veröffentlicht wird ?

Bitte nur antworten, wenn man es weiß oder eine Vermutung hat. Sozusagen Euer "Rechtsverständnis". :-) Bei Fragen gerne per Nachfrage-Funktion nachfragen. Wer nicht versteht warum mich das interessiert, ist nicht gezwungen zu antworten und Desinteresse zu bekunden.

Danke an alle, die eine Einschätzung abgeben.

Internet, gutefrage.net, FAQ, Recht, Clown, Kommentare, Komplimente, Richtlinien, Fragestellung, Erlaubnis, nutzungsbedingungen, pn, Antwort

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