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Kündigungsbestätigung per E-Mail rechtsgültig?

Liebe Community,

ich habe vor einiger Zeit eine Kündigungsbestätigung erhalten, die zu meinen Gunsten von den allgemeinen Vertragsbedingungen der Firma und den gesetzlichen Vorschriften abweicht. Das heißt, dass ich eigentlich 6 Monate bis zur Kündigung an der Firma gebunden wäre und nun hat die Firma kulanterweise beschlossen, dass ich nur die ersten 3 Monate zahlen muss und mein Vertrag nach dem 3. Monat gekündigt ist.

Es handelt sich hier um eine geänderte Kündigungsbestätigung, da die erste normal eine Kündigungsfrist von 6 Monaten betrug.

Diese Kündigungsbestätigung habe ich per E-Mail erhalten, nachdem ich auch meine Kündigung per E-Mail eingereicht hatte. Die Kündigungsbestätigung hat auch keine Unterschrift von einer Person bzw. einem Mitarbeiter (unter dem Satz "Mit freundlichen Grüßen" steht einfach nur der Name und die Abteilung des Unternehmens). Ich habe aber durch die Plattform "finanzfrage" erfahren, dass dies keine Auswirkung auf die Gültigkeit hat.

Da diese Kündigungsbestätigung nun von der Norm abweicht, wollte ich wissen, ob ich mich auch drauf verlassen kann, dass mein Vertrag gekündigt ist und bei mir auf dem Konto wirklich kein Geld mehr abgebucht wird.

Besonders der folgende Satz auf der Plattform "finanzfrage" hat mich etwas stutzig gemacht: "Eine Kündigungsbestätigung kann nicht gültig oder ungültig sein, da diese gar nicht notwendig ist." - Heißt das dann überhaupt, dass diese Art der geänderten Kündigungsbestätigung überhaupt rechtlich gelten kann?

Über Antwort von Personen, die vielleicht aus dem juristischen Bereich kommen, Fachwissen besitzen bzw. sich auch wirklich damit auskennen, würde ich mich sehr freuen!

Kündigung, Kündigungsfrist, kündigungsbestätigung, Vertragsrecht Rücktritt, Wirtschaft und Finanzen
Anrufen, um die Bestätigung der Kündigung nochmal zu bestätigen?

Hallo zusammen, ich habe die Frage schon per Suchfunktion hier gesucht, aber nicht direkt was gefunden: Ich habe dieses Jahr schon den DSL vorsorglich gekündigt, obwohl Vertragsende erst Februar 2016 ist. Dies mache ich aus Prinzip eigentlich bei allen Mobilfunkt- oder Internet-DSL Verträgen, da man dann nur so , durch eventuelle Rückholangebote der Firmen auf ähnliche gute Konditionen wie Neukunden kommen kann (zumindest bei internet/dsl hat man die Hoffnung, dass die Angebote bzw. Preise die gleichen bleiben). Der Mobilfunkanbieter hat auch jetzt verklausuliert geantwortet, dass man den Eingang der Kündigung bestätigt, und den Wunsch nach Auflösung des Vertragsverhältnisses respektiert.

und trotzdem steht dann noch ein Satz weiter: wir bitten Sie, unter kostenfreier Nummer xy anzurufen, um die Kündigung zu bestätigen.

Da ich mit meinen (mobilfunk)-Kündigungen immer auch noch den Absatz hinzufüge, dass ich alle Rechte zur Kontaktaufnehme zu Werbezwecken (etwas, dass man meistens bei Vertragsabschluss zustimmen muss) entziehe, schlussfolgere ich einfach aus dem letzten Satz, dass die nur wollen, dass man von sich aus anruft (weil die einen ja nicht mehr anrufen dürfen, weil man seine Erlaubnis wieder entzogen hat) damit die einen SUPER ANGEBOTE unterbreiten können, die einen zur Rücknahme der Kündigung bewegen sollen.

eine andere Formulierung, die ich bei einem anderen Anbieter gesehen hab ist, dass die Kündigungsbestätigung behauptet, es fehlen noch irgendwelche Angaben, und man soll unter kostenfreier Nr. xy, zurückrufen. Vermutlich wieder selber Grund, die wollen dass man zurückruft, damit die einen zur Rücknahme der Kündigung bewergen wollen.

meine Frage, liege ich mit der Vermutung richtig, und habt ihr solche Formulierungen auch in euren Kündigungsbestätigungen?

Fakt ist doch, wenn man das Schreiben (dass man eh nur zur Vorsichtsmaßnahme verlangt, denn ich habe bereits ja hier gelernt, dass Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist, die keiner Bestätigung bedarf) in den Händen hält, dass man diese Anrufe nicht tätigen muss. Richtig?

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Mobilcom Devitel: Unterschriftenfälschung bei Vertragsverlängerung

Hallo zusammen,

ich habe gerade meinen Vertrag bei Mobilcom Debitel gekündigt und staune nicht schlecht, dass meine Vertrag laut Kündigungsbestätigung erst 2015 enden wird – da es laut der Hotline eine Vertragsverlängerung gegeben haben soll. Auf meine Frage, wann und wie es dazu gekommen sein soll, erklärte man mir, es läge eine eingescannte PDF mit meiner Unterschrift vor. Der Mitarbeiter sagte, ich wäre wohl am 10. April in einer Filiale gewesen! Glatte Urkundenfälschung, denn ich war keinesfalls dort. Ich habe seit Jahren nur telefonischen Kontakt zu Mobilcom – da sie mich seit Ewigkeiten für ein neues Handy oder Guthaben (natürlich die Absicht auf Vertragsverlängerung) begeistern wollen. Wie immer sagte ich dann, dass ich es vielleicht irgendwann mal schaffe, in einer Filiale vorbeizukommen, um mich mit neuen Handy überhaupt vertraut zu machen. Ich bin da ein Muffel (besitze noch Uralt-Nokia-Handy) und wüsste auch nicht mal eben am Telefon, welches Modell in Frage für mich kommt. Ich beschäftige mich damit nur selten damit, so dass ich mich ganz sicher an eine Vertragsverlängerung und vor allem an einen Besuch in der Filiale erinnern könnte! Seit langer Zeit habe ich einen solchen Besuch vor, da ich nun auch schon eine ganze Weile mit dem Gedanken spiele, ein Smartphone/Internet zu nutzen. Wäre ich dort gewesen, hätte ich das auch zu dem Zeitpunkt umgesetzt! Meine Frage nun: Wie gehe ich vor? Die PDF soll ich nun schriftlich anfordern, mal eben rüberkabeln wollte der Mitarbeiter nicht. Was meint Ihr?

Vielen Dank! Lu

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