Vermieter Streit wegen Reparatur Chance vor Gericht?

Hallo, ich würde mich über Rat hierzu freuen: unser (Privat-)Vermieter verweigert die Bezahlung zweier unterschiedlicher Reparaturen und möchte die entstandenen Kosten von der Kaution abziehen (schrieb er per Email vor paar Tagen). Wir ziehen zwar erstmal nicht aus (leider!), aber halten das dennoch für fragwürdig. Es gibt ja die kleinreparaturklausel und die legte er komplett falsch aus: bei einem Schaden von ab 75€ muss er zahlen, er hat es aber so gedreht, dass wir 75€ dazu zahlen müssten. Die Rechnung war etwa 140€ und dann schickte er uns eine Rechnung, dass wir also noch einen Betrag von 65€ beisteuern sollten...

Nun ein neues Problem: wir haben Mitte November das erste Mal darauf aufmerksam gemacht, dass wieder etwas kaputt ist (Brief per Einschreiben). Eine Frist von 14 Tagen wurde ignoriert. Ich rief ihn an und er wies mich ab: ich solle meiner Hausratversicherung Bescheid geben. Es ist aber seine Küche, daher muss ich meiner Hausrat doch überhaupt nicht Bescheid geben? Wir haben schnell gehandelt, sodass außerdem kein Schaden entstand, aber ein Geräteanschluss war weiterhin defekt. Er will nicht wie bei der letzten Reparatur auf den Kosten ,,sitzen bleiben“ sagte er. Es folgten weitere 4 Briefe per Einschreiben. Erst vor 5 Tagen meldete er sich, er und sein Handwerker hätten öfter versucht anzurufen um einen Termin mit uns zu vereinbaren. Ich hatte ihm bei dem letzten Telefonat zu verstehen gegeben, dass ich mit ihm nicht mehr telefonieren kann (er ist nur auf Konfrontation aus!) und habe danach seine Nummer blockiert. Eigentlich haben wir mit den Briefen per Einschreiben gute Chancen vor Gericht, oder? Mein Partner bezweifelt das jedoch, da ich den Vermieter blockiert hab. Er hätte jedoch selbst per Brief oder Email antworten können- und den Handwerker habe ich ja nicht blockiert, der hätte anrufen können.

Recht, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Reparatur, Handwerker, Mieterschutzbund, Kleinreparaturklausel
Muss ein Mieter einen Unterputz-Spülkasten Montageelemente bezahlen?

Hallo zusammen,

handelt es sich bei um eine Kleinreparatur oder eine Neuanschaffung?
Mein Klospülung kann nicht mehr betätigt werden, da das Plastik von der Halterung des Schließelements abgegangen ist. Daher muss dieses Element ausgetauscht werden .

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"Nur ausnahmsweise können Kleinreparaturen auf den Wohnraummieter in Formularmietverträgen abgewälzt werden. Dafür bedarf es aber einer genauen Festlegung im Mietvertrag für welche Schäden eingestanden werden soll, es muss sich dabei um Schäden handeln die üblicherweise an Teilen entstehen die dem direkten Zugriff des Mieters unterliegen und dem häufigen Gebrauch dienen. Die Reparaturkosten dürfen im Einzelfall 75,00 Euro nicht übersteigen und als Obergrenze für Reparaturkosten muss eine Klausel höchstens 200,00 Euro im Jahr oder 8 Prozent der Jahresmiete festschreiben. Zusätzlich darf es keinen Zwang des Mieters geben, den Auftrag zu vergeben. Sofern eine Klausel des Mietvertrages davon abweicht oder eine Regelung auslässt, sind Kleinreparaturen nicht wirksam auf den Mieter übertragen worden. Individualvereinbarungen sind wiederum möglich.


Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen oder handelt es sich um eine Neuanschaffung, ist es keine Kleinreparatur mehr und der Wohnraummieter braucht sich nicht an den Kosten zu beteiligen."
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/instandhaltungspflichten-im-rahmen-

Recht, Mietrecht, Kleinreparaturklausel
Reparaturrechnung vom Vermieter manipuliert, um als Kleinreparatur gelten zu können?

In meiner Mietzeit wurde der Spülkasten im Badezimmer undicht, es floss ständig Wasser in die Toilettenschüssel. Die Hausverwaltung (nachstehend als Vermieter genannt) erfuhr davon und es wurde ein Technikertermin vereinbart. Der Schaden ist beseitigt worden und die Rechnung wurde bei meinem Auszug mit meiner Kaution verrechnet.

In meinem Mietvertrag gibt es eine Kleinreparaturklausel, die Reparaturen in jenem Falle bis zu 105€ mir zuspricht. Die Höchstsumme, die meines Wissens nach derzeit noch von einem Gericht als Kleinreparatur akzeptiert wurde sind 110,00€. Ob der Spülkasten nun unter die Kleinreparaturklausel fällt oder nicht, wurde bisher von verschiedenen Gerichten anders interpretiert. Ich bitte daher an dieser Stelle, die Diskussion nicht auf diese Thematik zu fokusieren.

Folgendes würde ich gerne diskutieren:

  • In der Rechnung von der Technikerfirma, welche ich als Kopie vom Vermieter als Email erhalten habe, steht insgesamt in Druckertinte eine Summe (inkl. MwSt. und Fahrtkosten) von 110,08, ergo 8 Cent mehr als die derzeit höchstzulässige Summe für Kleinreparaturen in Deutschland ist.
  • Die Fahrtkosten von 10,00€ wurden vermutlich mit einem Kugelschreiber (mir liegt nur die Schwarz-Weiß-Kopie vor) durchgestrichen und die endgültige Summe wurde von Hand neben den gedruckten 110,08€ als 98,17€ angegeben. Diese 98,17€ wurden dann auch von meiner Kaution abgezogen. Auf der Rechnung ist noch ein Eingangsstempel (nicht erkennbar von wem an wen), in dem die 98,17€ nochmals mit Unterschrift geprüft sind.

Die Uhrzeit für den Termin hatte ich selber mit der Firma vereinbart. Während des Termins erfuhr ich vom Techniker, dass er und sein Kollege auch für weitere Aufträge im Haus tätig gewesen waren, was meines Wissens nach der Wahrheit entspricht.

Es gibt jetzt also zwei mögliche Optionen:

  1. Es gab einen Termin im Hause vor mir, für welchen die Anfahrtskosten bereits berechnet wurden. Sicherlich wäre ja auch eine Anteilnahme aller Mieter an den Fahrtkosten legitim, aber diese muss ja nicht erfolgen. Nur frage ich mich dann, wieso in der Technikerrechnung überhaupt mit Druckertinte die Fahrtkosten noch vor den Monteurstunden erwähnt werden, damit sie dann mit Kugelschreiber gestrichen werden.

  2. Die Rechnung wurde manipuliert. Die Technikerfirma legte endgültig tatsächlich 110,08€ fest. Der Vermieter kürzte dann die Rechnung auf bloß unter 110€. Oder der Vermieter handelte im Nachhinein die Rechnung mit dem Techniker herunter.

Ich neige gerade dazu, die Firma zu fragen, wie hoch denn die tatsächliche Rechnung war, bin mir aber noch unschlüssig, ob lieber telefonisch oder per E-Mail. Telefonisch könnte die Firma keine (falschen) Tatsachen mit dem Vermieter abgleichen und als E-Mail hätte ich wiederum einen "festen" Beweis.

Habe ich Anspruch darauf, vom Techniker eine Rechnung im Original zu erhalten? Oder müsste ich mich dafür an den Vermieter wenden?

Jeglicher Rat, wie ich weiter vorgehen sollte, ist höchst willkommen. Vielen Dank

Miete, Rechnung, Mietrecht, Vermieter, Techniker, spuelkasten, Bagatellschaden, Kleinreparaturklausel

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