Erhält 18jähriger mit Mini Job noch Unterhalt vom Vater?

Hallo, habe eine komplexe Frage, die keiner so richtig beantworten kann und deshalb suche ich eine fast rechtsverbindliche Antwort dazu. In Corona Zeiten einen Anwalt zu fragen, naja...

Mein Sohn, 18 hat in der 12 , Klasse das Abi geschmissen und die Schule selbständig verlassen. Nun macht er einen Mini Job 3 mal die Woche bis zum Finden einer Ausbildung. Parallel ist er AUSBILDUNGSSUCHEND gemeldet'! WIR als Eltern sind doch trotzdem unterhaltspflichtig oder nicht? Ich bin alleinerziehend mit ihm (er wohnt bei mir) und ebenso von mir... sorry er bekommt einen vollen Kühlschrank, Logi, Strom, Wasser usw. mal von der Reinigung der Wäsche abzusehen. Ich bin auch nur Teilzeit berufstätig. Sein Her Vater zahlt (seit Abgang der Schlule) für ihn 0 € ! Sein Argument, da er sich in keiner Ausbildung oder Schule oder Praktikum befindet. Vom Jugendamt erhielt ich die Auskunft, mein Sohn müsse ca. 20 Bewerbungen nachweislich um einen Ausbildungsplatz vorweisen. Das ist utopisch, wäre aber machbar. Nun ist das Argument, das er NICHTS macht, komplett falsch. In diesem Fall, wäre der Unterhalt wegzustreichen. Er geht arbeiten und hat doch somit auch Rechte! Er geht arbeiten, um sein Auto zu unterhalten und seine weiteren persönlichen Bedürfnisse zu zahlen. ICH zahle also gewissermaßen Unterhalt weiter (in Form von Kost und Logi) und sein Vater zahlt 0 €! Wie passt das zusammen?

Danke für Eure Antwort.

LG

Recht, Minijob, Unterhalt, Kinder und Erziehung, Kindesunterhalt ab 18

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