Unterhalt für 18 Jähringen Berufsfachschule?
Moin Zusammen,
mein Sohn ist nun 18 Jahre alt und hat nun seinen Abschluss an einer Berufsfachschule gemacht als "Staatlicher geprüfter kaufmännischer Assistent" in Hamburg. Vorher ist er mit 16 Jahren vom Gymnasium abgegangen.
Normalerweise zahlt man Unterhalt, sobald die erste Berufsausbildung abgeschlossen ist. In seinem Falle handelt es sich nicht um eine Berufsausbildung, wobei ich hier nicht sicher bin. Frage mich nun, ob ich dennoch weiterhin unterhaltspflichtig bin?
Er hat ja dieses Berufstitel "Staatlicher geprüfter kaufmännischer Assistent". Dauer waren 2 Jahre in der Schule mit einem geringen praktischen Anteil. Kann man das mit einer gewöhnlichen Berufsausbildung vergleichen?
Will mich auf keinen Fall vor Unterhalt drücken. Dennoch würde ich es gerne wissen, ob ich weiterhin unterhaltspflichtig bin.
Vielen Dank
3 Antworten
"In seinem Falle handelt es sich nicht um eine Berufsausbildung, wobei ich hier nicht sicher bin."
Er kann mit diesem Abschluss anfangen kann in seinem Metier zu arbeiten ;) Es ist ein anerkannter Ausbildungsberuf, damit ist seine Erstausbildung abgeschlossen und es besteht keine Unterhaltspflicht mehr
Die Ausbildung zum Kaufmännischen Assistenten wird als eine berufliche Erstausbildung angesehen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufm%C3%A4nnischer_Assistent
Die Erstausbildung ist beendet, die Unterhaltspflicht ebenso. Er kann nun anfangen regulär zu arbeiten.
Es war eine sogenannte überbetriebliche schulische Ausbildung und die ist wie ein Lehrberuf im dualen System, mit bestandener Abschlußprüfung ist man ausgelernt.. Er ist jetzt fertig ausgebildet, damit endet die Unterhaltspflicht.