Unterhalt für 18 Jähringen Berufsfachschule?

3 Antworten

"In seinem Falle handelt es sich nicht um eine Berufsausbildung, wobei ich hier nicht sicher bin."

Er kann mit diesem Abschluss anfangen kann in seinem Metier zu arbeiten ;) Es ist ein anerkannter Ausbildungsberuf, damit ist seine Erstausbildung abgeschlossen und es besteht keine Unterhaltspflicht mehr

Die Ausbildung zum Kaufmännischen Assistenten wird als eine berufliche Erstausbildung angesehen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufm%C3%A4nnischer_Assistent

Die Erstausbildung ist beendet, die Unterhaltspflicht ebenso. Er kann nun anfangen regulär zu arbeiten.

Es war eine sogenannte überbetriebliche schulische Ausbildung und die ist wie ein Lehrberuf im dualen System, mit bestandener Abschlußprüfung ist man ausgelernt.. Er ist jetzt fertig ausgebildet, damit endet die Unterhaltspflicht.