Aussereheliche Beziehung im Islam (kompliziert - bitte lesen)

Hallo.

Ich bin Muslim und habe vor einiger Zeit eine (nichtmuslimische) Frau kennengelernt, mit der ich relativ schnell intim wurde. Ich weiss, dass das an sich nicht erlaubt ist (Zina). Nun entwickelte sich die Sache aber doch weiter, und sie hat mir durch ihre Worte und Taten immer wieder gezeigt, dass sie eine sehr liebenswerte, loyale Frau ist, mit reinem Herzen (glaubt das bitte). Ich respektiere sie sehr und vermutlich liebe ich sie. Das Problem ist, dass sie fast so alt ist wie meine Eltern und selber Kinder hat. Mich stört das an sich gar nicht. Eine Heirat zwecks Legitimierung der Sache wäre aber nur schon wegen der gesellschaftlich-religiösen Stigmatisierung und der wohl sehr negativen Reaktion meiner Eltern praktisch unmöglich. So weit hab ich aber natürlich am Anfang noch nicht gedacht.

Nun ist meine Frage an meine lieben Brüder und Schwestern: Ist nicht der Bund vor Gott entscheidend, oder muss eine Zeremonie erfolgen? Wie sieht es aus, wenn eine Hochzeit praktisch unmöglich ist? Besteht im Jenseits die Hoffnung auf Vergebung?

Denn letztlich führen wir eine Art (Ehe-?)Beziehung, die nicht nur körperlich ist. Was geschehen ist, kann ich nicht ungeschehen machen. Ich müsste die Sache beenden und bereuen (um Vergebung bitten), aber tief im Innern weiss ich, dass ich weder das eine noch das andere will, weil so ein Verhältnis einer normalen Beziehung zwischen zwei verheirateten Muslimen in nichts nachsteht.

Ich bin sonst ein guter Mensch, nur habe ich mich zu dieser Tat hinreissen lassen. Ich fühle mich, als kannte ich die Frau schon mein Leben lang. Und ich kann mir vorstellen ein Leben lang mit ihr zumindest freundschaftlich in Kontakt zu bleiben. Ich will sie nicht unbedingt heiraten oder für immer mit ihr zusammen sein, aber im Moment passt alles und solange das so bleibt, sehe ich keinen Grund damit aufzuhören (bis auf das oben geschilderte Problem).

Bitte um ernstgemeinte Antworten.

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Koraninterpretation zu Keuschheit

Hallo,

Ich habe mal eine Frage zur Interprattion der folgenden Koranverse und Hadithe... Sie sind zum Thema Keuschheit und werden auch als Beweise genutzt, dass Selbstbefreidigung verboten sei. Aber letztlich sehe ich darin nur das Gebot keinen unehelichen Geschlechtsverkehr zu haben. Denn wer keinen Sex hat gilt doch weitgehend als keusch, oder?

"Und diejenigen, die ihre Schamteile hùten ausser gegenùber ihren Ehefrauen oder denen, die sie von rechts wegen besitzen, denn dann sind sie nicht zu tadeln. Diejenigen aber, die darùber hinaus etwas begehren, sind ùbertreter."(Qur'an Sure 23, Vers 5ff)

"Und diejenigen, die keine Gelegenheit zur Ehe finden, sollen sich keusch halten, bis Allah sie aus Seiner Fùlle reich macht...." (Qur'an Sure 24 Vers 33)

Sunnah: Abdullah Ibn Mas'ud berichtete: "Wir waren zur Zeit des Propheten noch junge Mànner und hatten ùberhaupt kein Vermoegen, und der Gesandte Allahs sagte: "O ihr jungen Mànner! Wer von euch heiraten kann, der soll heiraten, denn es hilft den Blick zurùckzuhalten und die Keuschheit zu wahren. Und wer dazu nicht in der Lage ist, der soll fasten, denn das fasten ist fùr ihn ein Schutz (vor sùndhaften Handlungen)."

Ist Selbstbefriedigung jetzt wirklich verboten, oder nur unehelicher Sex?

Bitte nur Meinungen und Interpretationen, keine Diskussion.
Danke für Kommentare, Tim

Selbstbefriedigung ist verboten 64%
Nur unehelicher Sex ist verboten 36%
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