Ist es tatsächlich ein Kaufvertrag(mündlich)?

Auto war bei einen Gutachten auf Grund eines Unfalls. Als Eigentümer steht meine Mama drin. Durch die Gebote wurde ja der Restwert ermittelt. Höchstgebot war vom Händler x: 1800€. Gültig bis 21.01.2019.

Bestätigung das die Versicherung den Rest bezahlt, kam am 28.01.2019.

Neues Auto gefunden. Das alte Auto kann verkauf werden.

Am 30.1.2019, haben wir Kontakt zum Händler x aufgenommen. Per Email (mit meinem Namen)

Zitiere:

Besteht noch Interesse an diesem Auto? (Bild vom mittlerweile ungültigen Vertrag, damit er weis welches.)

Händler X. Seiner seits besteht noch Interesse am Auto. Gerne weiteres am Telefon. Abholung,Bezahlung, und Kaufvertrag. Noch zwei Fragen, stimmen Km und ob es eine Klimaanlage hat.

Ich ja es stimmt und hat es. (Kein Anruf, da ungünstiger Zeitpunkt)

Händler x.Ich soll bitte Adressen mitteilen wo es abzuholen wäre.

Ich habe Adresse mitgeteilt und das es Dienstag am besten wäre.

Weiteres wurde noch nicht besprochen.

Zum keinen Punkt wurde ein Preis vereinbart. Und zweiten läuft der Kaufvertrag auf meine Mutter. Ihr Eigentum. Ich sollte ihm nur schreiben.

Da es ja noch zur keiner preislichen Zusage gekommen ist. Und wir das Geld so schnell wie möglich brauchen, wegen neuem Auto, haben wir ihm abgesagt.

Der Händler von neuem Auto, würde genau die 1800€ zu 100% zahlen.

Händler X ist ja nicht mehr an diesen Gutachtenvertrag gebunden. Und hätte spontan sagen können er nimmt es nicht oder nicht für den Preis. Das war uns zu unsicher.

Nun meine Frage:

Ist das wirklich schon ein bindender Kaufvertrag???

Er droht nun wegen mit einem Anwalt, wegen Vertragsbruch. Original Bild.

Liebe Grüße😊

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Auto, Recht, Kaufvertragsrecht, Kaufvertrag zurücktreten, Auto und Motorrad
Kaufproblem bei Ebay Kleinanzeige, rechtliche Chancen?

Hallo, ich habe am Samstag 15.09 Balkonmöbel auf Ebay Kleinanzeigen angeschrieben. Ein Rattanset, bestehend aus Bank, Tisch und Sessel mit Auflagen für 40€, da der Sitzbereich beschädigt ist.

Nach der Frage ob alles da ist, wollte die Frau wissen wann ich den Zeit zum anschauen hätte.

Ich schrieb: Hallo, anschauen ginge am Dienstag am besten, würden es wenn dann auch gleich mitnehmen.

Ich wusste ja nicht ob Sie Dienstag kann, daher schrieb ich " 'würden' es dann auch gleich mitnehmen".

Für mich war so oder so sicher wir holen sie, hätte aber auch Mittwoch oder die kommende Woche sein können....

Jedenfalls stand Dienstag einen Tag später fest und so organisierte ich einen Fahrer, Hänger und wir entsorgten unsere älteren Holzmöbel um Platz zu schaffen.

Ein Kaufvertrag stand ja in dem Sinne, Datum, Zeit und Preis waren abgemacht

Am Montag 17.09 schrieb mir die Verkäuferin nachmittags; sie wolle sich nochmal kurz melden, eine gute Freundin war da und die Suche schon länger auch eine Sitzgarnitur, und hat sie an sie verkauft

Es täte ihr leid aber jetzt haben wir Pech....

Seit da suche ich im Inzernet alles ab und schreibe in Foren und hoffe irgendwie diese Möbel zu bekommen... habe im Internet dazu §433 BGB gefunden. Außerdem die Geschichten von anderen Verkäufen die Gegenstände zb billig eingestellt haben, den Wert nach Verkauf herausgefunden haben, darum aber der Verkauf auch nicht zurück genommen werden durfte.

Ich weiß Ebay Kleinanzeige ist nicht Ebay und da gibt es sicheren Verkauf nicht, aber sogar ein Mündlicher Kaufvertrag ist gültig! Sa sollte das schriftliche doch auch gelten

Wie sieht dass den rechtlich aus? 

Der Rechtsanwalt/Gesetzliche Betreuer meines Partners meinte wegen den bißchen kosten (Fahrtaufwand, Hänger, weggeschmissene Möbel) lohnt es nicht.

Stehle ich im Laden ist es aber auch Diebstahl, egal ob für 5€ oder 150€

Haben wir den irgendwelche Chancen?

Immerhin wäre das Set normal einiges mehr Wert, wir haben damit gerechnet und unsere Möbel sind ja jetzt weg... besorgen wir gleichwertigen Ersatz müssen wir viel mehr bezahlen

Danke im voraus an alle guten Antworten und versuche

Schadensersatz, Recht, Kleinanzeigen, Kaufvertragsrecht
Meine Rechte bei Küchenkauf?

Hallo zusammen, leider muss ich ein wenig ausholen:

Haben uns eine Küche planen lassen zu folgenden Bedingungen: - Lieferzeit 7 Wochen - im Vertrag steht: Anzahlung i h v 4000€ zum xxxx zahlbar. Restbetrag nahe Montage und Fertigstellung per sofortüberweisung oder bar. Zahlungsmethode: Überweisung Zahlbar 4 Tage ohne Abzug ——————- Anzahlung wurde direkt nach Erhalt des Vertrages bezahlt.

Nach sechs Wochen kam die Nachricht, dass die Küche da wäre. Aufgrund einer kompletten Renovierung hat uns diese eine Woche gefehlt und der Verkäufer musste die Küche bei sich noch lagern.

Dann erfolgte der Aufbau. Später folgende Mängel: Elektrogeräte fehlten, falscher Wasserhahn und eine Blende war nicht qualitativ beschichtet. Da war klar, dass die Monteure nochmal kommen mussten.

Der Verkäufer hatte uns gefragt ob wir dennoch den Restbetrag zahlen können, da sonst sein Cash Flow nicht stimmte. Hierzu hab ich gesagt, dass das nicht mein Problem ist und Vertrag vertag ist.

DAnn eine Nachricht des Verkäufers, dass Elektrogeräte und der Wasserhahn da ist. Und ob wir den Restbetrag den Monteuren bar geben können. Die Blende würde er dann als Reklamation eintragen und diese wird dann nachgeliefert. Habe dann gesagt ich würde es gerne überweisen, da ich das auf meinem Sparbuch habe und es auf Konto einzahlen muss und er sein Geld spätestens Montag (zwei Werktage) hat. Und mich es stutzig macht wegen der Blende, weil ich den vollen Restbetrag zahlen soll? Dann wurde er böse weil er das Geld eigentlich bar wollte oder ein Tag später. Und er für uns keine Lagerkosten berechnet und die Küche im Voraus bezahlt hat beim Hersteller und sein Cash Flow nicht stimmt .. wenn er es bis Montag nicht hat gibt er es dem Inkasso weiter. Nun meine Fragen: 1) muss nicht speziell eine Klausel für eine Anzahlung festgelegt werden, wenn sich die Bedingungen speziell auf die Anzahlung beziehen sollen ?

2) kann er so frech werden und einfach so mit Inkasso drohen? Stehen ja quasi drei Zahlungsmethoden dran und erfolgte keine Mahnung ?

3) Habe ich nicht ein Recht darauf, den doppelten Preis der Blende vom Restbetrag einzubehalten, dem Verkäufer dann eine Frist zu setzen bis wann er die Blende zu liefern hat und erst dann zu zahlen ?

4) ist es meine schuld mit den Lagerkosten und seinem Cash Flow?

Danke im Voraus für die Zeit für diesen Text und die Beantwortung meiner Fragen:)

Grüße

Küche, Recht, Kaufvertrag, Sachmangel, Renovierung, Kaufvertragsrecht, Rechtslage, Willenserklärung, Wirtschaft und Finanzen

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