Hallo zusammen, leider muss ich ein wenig ausholen:

Haben uns eine Küche planen lassen zu folgenden Bedingungen: - Lieferzeit 7 Wochen - im Vertrag steht: Anzahlung i h v 4000€ zum xxxx zahlbar. Restbetrag nahe Montage und Fertigstellung per sofortüberweisung oder bar. Zahlungsmethode: Überweisung Zahlbar 4 Tage ohne Abzug ——————- Anzahlung wurde direkt nach Erhalt des Vertrages bezahlt.

Nach sechs Wochen kam die Nachricht, dass die Küche da wäre. Aufgrund einer kompletten Renovierung hat uns diese eine Woche gefehlt und der Verkäufer musste die Küche bei sich noch lagern.

Dann erfolgte der Aufbau. Später folgende Mängel: Elektrogeräte fehlten, falscher Wasserhahn und eine Blende war nicht qualitativ beschichtet. Da war klar, dass die Monteure nochmal kommen mussten.

Der Verkäufer hatte uns gefragt ob wir dennoch den Restbetrag zahlen können, da sonst sein Cash Flow nicht stimmte. Hierzu hab ich gesagt, dass das nicht mein Problem ist und Vertrag vertag ist.

DAnn eine Nachricht des Verkäufers, dass Elektrogeräte und der Wasserhahn da ist. Und ob wir den Restbetrag den Monteuren bar geben können. Die Blende würde er dann als Reklamation eintragen und diese wird dann nachgeliefert. Habe dann gesagt ich würde es gerne überweisen, da ich das auf meinem Sparbuch habe und es auf Konto einzahlen muss und er sein Geld spätestens Montag (zwei Werktage) hat. Und mich es stutzig macht wegen der Blende, weil ich den vollen Restbetrag zahlen soll? Dann wurde er böse weil er das Geld eigentlich bar wollte oder ein Tag später. Und er für uns keine Lagerkosten berechnet und die Küche im Voraus bezahlt hat beim Hersteller und sein Cash Flow nicht stimmt .. wenn er es bis Montag nicht hat gibt er es dem Inkasso weiter. Nun meine Fragen: 1) muss nicht speziell eine Klausel für eine Anzahlung festgelegt werden, wenn sich die Bedingungen speziell auf die Anzahlung beziehen sollen ?

2) kann er so frech werden und einfach so mit Inkasso drohen? Stehen ja quasi drei Zahlungsmethoden dran und erfolgte keine Mahnung ?

3) Habe ich nicht ein Recht darauf, den doppelten Preis der Blende vom Restbetrag einzubehalten, dem Verkäufer dann eine Frist zu setzen bis wann er die Blende zu liefern hat und erst dann zu zahlen ?

4) ist es meine schuld mit den Lagerkosten und seinem Cash Flow?

Danke im Voraus für die Zeit für diesen Text und die Beantwortung meiner Fragen:)

Grüße