Hallo, ich habe im September eine 1 Jahr alte Einbauküche vom Vormieter unseres neuen Hauses gekauft. Kaufvertrag liegt vor.

Da zum Zeitpunkt der Übernahme die Garantieunterlagen der Einbaugeräte der Küche nicht vorlagen, habe ich im Kaufvertrag vermerkt, dass die Restzahlung von 1000€ erst geleistet wird, wenn die Garantieunterlagen übergeben werden können. Nun ist es so, dass die Vorbesitzer sich getrennt haben und der Mann der Frau die Garantieunterlagen nicht gibt. Die Verkäuferin möchte allerdings trotzdem die Restzahlung. Ich habe ihr gesagt, dass ich diese erst zahlten werde, wenn die Garantieunterlagen vollständig vorliegen.

Wie sieht es rechtlich aus. Kann ich eine Frist setzen? wie lange bin ich dazu verpflichtet, die Restzahlung zu leisten?

Vielen DANk für die Hilfe!