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Darf ein Angehöriger meine Entscheidungen als Generalbevollmächtigte für 95-jährigen sabotieren und einmischen?

Ich habe die Generalvollmacht für unseren sehr alten Vater - der noch immer in seiner eigenen Wohnung wohnt, leider - inne.

Damit habe ich sehr viel zu tun, weil ich ihn auch - mit seinem Einverständnis natürlich - in einem Seniorenheim unterbringen will.

Mittlerweile ist er damit einverstanden.

Dazu kommt, dass unsere Tante verstorben ist und ich mich auch darum kümmern muss.

Mein Bruder ist nicht bereit mich zu unterstützen.

Mein Bruder fängt jetzt aber an den Vater zu manipulieren und meine Bemühungen zu sabotieren.

Zum Beispiel hat unser Vater gewollt, dass ich für ihn eine Nackenrolle bestelle.

Da unser Vater bettlägerig ist und niemandem die Tür öffnen kann und ich weit entfernt von ihm wohne, habe ich die Nackenrolle an die Adresse meines Bruders schicken lassen.

Meinem Bruder hatte ich das sofort per Email mitgeteilt.

Daraufhin hat mir mein Bruder mitgeteilt, dass er nicht bereit ist, das Päckchen mit der Nackenrolle in Empfang zu nehmen und dass ich ihn vorher hätte fragen müssen.

Zu Letzterem habe ich ihm zugestimmt, ihm aber auch erklärt, dass ich so wenig Zeit habe und es ja auch nicht um ein Paket für jemand Fremden geht sondern für unseren Vater.

Daraufhin antwortete er nichts mehr.

Jedoch wurde mir dann von DHL mitgeteilt, dass man den Empfänger nicht unter der genannten Adresse gefunden hätte...(!?) und die Ware wieder zurück an den Verkäufer geschickt wurde.

Ich habe dann den Verkäufer kontaktieren müssen und darum gebeten, dass er das Päckchen nochmals an die Adresse meines Bruders schicken soll, da ich davon ausgegangen bin, dass der Paketzusteller (mal wieder) nicht richtig gelesen hatte oder "keinen Bock" hatte (?).

Nun bekam ich eine Nachricht von meinem Bruder, dass unser Vater die Nackenrolle nicht mehr haben will und ich die Sendung stornieren soll.

Mein Vater sagte mir dann, dass er die Nackenrolle schon noch haben möchte, er aber darauf verzichtet, weil sein Sohn (mein Bruder) das Paket ja nicht annehmen will.

So geht das jetzt schon länger...auch mit anderen Dingen.

Das ist zermürbend und stiehlt mir meine Zeit, die eh schon knapp bemessen ist mit den vielen administrativen Dingen, die ich für Vater und die verstorbene Tante zu erledigen habe.

Die Vollmacht habe nur ich ausgestellt bekommen.

Mein Bruder wollte nicht bevollmächtigt werden.

Meine Frage: Was kann ich gegen meinen Bruder unternehmen, damit er damit aufhört/aufhören muss sich einzumischen, zu manipulieren und meine Bemühungen zu sabotieren??

Familienprobleme, generalvollmacht
Generalvollmacht über alle Konten anfechtbar?

Seit 15 Jahren pflegen meine Eltern meine Oma. Meine Oma (92) hat noch einen zweiten Sohn, der sich aber seit 10 Jahren nicht um sie kümmert und sich nicht meldet. Damals schmiss meine Oma ihn und seine Ehefrau raus, da beide versucht haben sie ins Heim zu bringen ohne ihr wollen und ihr ganzes Hab und Gut zu verkaufen. Sie hat regelrechten Hass gegen die beiden entwickelt und möchte nichts mehr mit ihnen zu tun haben. Vor einem halben Jahr wurde mein Vater schwer krank und meine Mutter pendelte 6 Monate zwischen Zuhause, Arbeit, Krankenhaus und Schwiegermutter hin und her. Nun ist mein Vater nach langer qual verstorben und meine Oma hat nun Angst das ihr anderer Sohn nach ihrem Tod alles an sich reißt. Sie bat uns etwas zu tun das er kein Geld nach ihrem Tod bekommt und wir sind mit ihr zur Bank gefahren. Dort hat sie lautstark gesagt "Der kriegt NICHTS!" und eine Generalvollmacht für alle Konten an meine Mutter, ihre Schwiegertochter, übertragen. Kann mein Onkel und seine Frau in irgendeiner weise trotzdem das Geld oder ein Pflichteil einklagen? Die Wohnung können sie ruhig ausräumen, das ist nicht die Sorge meiner Oma. Die wichtigsten Dinge hatsie meiner Mutter und uns schon geschenkt. Verklagen ist nur leider das Hobby meiner Verwandten. Mein Onkel und meine Tante haben das schon bei der Mutter und dem Vater von Ihr gemacht, wobei da keine Generalvollmacht vorhanden war. Diese Menschen sind so Geldgeil und würden meine Oma preiswert verschachern nach ihrem Tod nur um mehr Geld übrig zu haben. :(

Erbe, generalvollmacht
Generalvollmacht von Lebensgefährtin gegen leibliche Tochter, was kann ich als Tochter nun tun?

.Mein Vater ist krank und lag einige Wochen stationär. Bereits am 19.01.2015 sollte er entlassen werden (nach Hause). Er ist nicht nach Hause entlassen wurden, sondern seine Lebensgefährtin hat einen Pflegeplatz organisiert und gleich noch eine Generalvollmacht verfasst. Als ich meinen Vater im Pflegeheim besuchen wollte, hat mich der Schlag getroffen. Ich habe von der Heimleitung erfahren, dass eine solche Vollmacht besteht und ich so gesagt, nicht einmal erfahren werde, wie es meinem Vater geht, wenn es die Lebensgefährtin nicht möchte. Schrecklich! Aber ich habe möglicherweise Glück. Mein Vater ist bereit drei Tage später wieder ins Krankenhaus eingeliefert wurden. Die Ärzte wissen noch nichts von einer Vollmacht und ich erfahre noch, wie es meinem Vater geht.

Meine Frage ist an euch, wie kann ich diese Generalvollmacht anfechten. Ich gehe mal davon aus, dass sie dieses Schriftstück meinem Vater untergeschoben hat bzw. nicht die ganze Wahrheit dazu mit meinem Vater besprochen hat. Ich habe bereits einen Anwalt konsultiert, aber wir haben erst am Donnerstag 29.01.15 einen Termin. Möglicherweise läuft mir die Zeit weg, da mein Vater bereits Anzeichen einer Demenz aufzeigt bzw. geistig nicht einwandfrei in der Lage ist Entscheidungen zu treffen.

Was soll ich tun? Bitte um Antworten!!!

Danke im voraus!

Erbrecht, Zivilrecht, generalvollmacht
Regelung für ein Erbe mit Schulden undvorhandener Vorsorge- und Generalvollmacht über den Tod hinaus

Hallo liebe Community.

Meine Mutter ist am 8. Februar an Lungenkrebs verstorben. Vor ihrem Tod hat sie mir eine General- und Vorsorgevollmacht erteilt, die über ihren Tod hinaus wirksam ist.

Diese Vollmacht haben wir eingerichtet, weil ihre Hausärztin sie gegen ihren Willen ins Hospiz bringen wollte und meine Mutter aber zu Hause sterben wollte.

Weil alles vom einen auf den anderen Tag geschehen musste, hatte ich keine Zeit um mich ausreichend darüber zu informieren, was das eigentlich bedeutet.

Meine Mutter hat von nun ihrem verstorbenen Mann 8.000 Euro Schulden geerbt, von denen sie erst 3 Wochen vor Ihrem Tod erfahren hatte. Die Krankenkasse, der Stromanbieter und die Nebenkosten für Ihre Wohnung müssen nun auch noch gezahlt werden. Auf dem Bankkonto sind 90,99 Euro Minus. Insgesamt sind das etwas 10.000 Euro schulden. Zuhause hat sie 2 neue Flatscreen-Tv die ca 500 Euro wert sind und ein paar schöne aber nicht hochwertige Möbel. Alles in allem wenn es hochkommt 2500 Euro. Wertsachen sind sonst nicht vorhanden.

Wie ist es nun mit dem Erbe? Wir sind 3 Geschwister, wir möchten alle keine Schulden erben aber auch Mamas Besitz nicht aufgeben. Vor ihrem Tod und bevor sie wusste das sie Schulden geerbt hatte, hat sie in meinem Beisein und mit vollem Bewusstsein die Gegenstände auf uns drei aufgeteilt.

Muss ich das nun alles verkaufen um die Schulden zu reduzieren und alles ist weg? Das wäre sehr sehr traurig. Oder bleibe ich nun eventuell auf den Schulden sitzen? Bitte helft mir weiter. Danke

Schulden, Erbrecht, Erbe, Nachlass, Vorsorgevollmacht, generalvollmacht
Generalvollmacht anfechten?

Hallo, kann man eine Generalvollmacht , die Insichgeschäfte erlaubt, anfechten, wenn man der Meinung ist, sie wäre nicht "korrekt " zustande gekommen.

Zur Situation:

Als wir, mein Bruder, meine Schwester und ich vor 2 Tage die Frage erörterten, ob wir unseren Vater ( 82, Witwer ) zuhause pflegen oder ob ein Hospiz die bessere Lösung wäre, eröffnete uns unsere Schwester ( abgeschlossenes Jurastudium ), dass sie über eine Generalvollmacht verfügt von deren Vorhandensein wir nichts wussten. Auf unsere Rückfragen hinlegte sie dar, dass unser Vater vor 4 Jahren auf sie zugekommen wäre mit der Bitte, sie als Fachfrau solle seine Bevollmächtigte sein und sie möge einen entsprechenden Text aufsetzen. Dem sei sie natürlich nachgekommen und habe ihm verschiedene Varianten vorgelegt und ausführlich erläutert. Für nun vorliegende Vollmacht hätte er sich schließlich entschieden. Nach dem ersten kleinen Schock, dass unser Vater, der immer peinlich darauf bedacht war, seine Kinder gleich zu behandeln, uns beide aber bei einer doch so wichtigen Angelegenheit nicht informierte, gesellte sich ein ungleich größerer Schock. Als ich nämlich die Formulierung ".. Ausschluss von den Beschränkungen des § 181" googelte, war ich entsetzt, welche Handlungsspielräume sich einem Bevollmächtigen dadurch ergeben. Des weiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass so etwas nach deutschem Recht überhaupt möglich ist. Nun will ich meiner Schwester nicht automatisch eine Missbrauchsabsicht unterstellen, möchte aber für einen möglichen Notfall gewappnet sein.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Recht, generalvollmacht

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