Meine Tochter ist seit zwei Monaten im Ausland und hat mir für Notfälle eine (nicht notariell beglaubigte) Generalvollmacht ausgestellt. Sie umfasst u.a. die Möglichkeit, "Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen vor(zu)nehmen, die (sie) auch selbst vornehmen könnte", insbesondere auch das Recht, "über (ihr) Vermögen ... zu verfügen". Die Bank will die Vollmacht nur dann anerkennen, wenn meine Tochter dies telefonisch (!!) bestätigen würde. Sie habe die Vollmacht nicht selbst vorgelegt bzw. die Bank informiert. Am Telefon sagte man mir, dass die Unterschrift auf der Vollmacht ja gefälscht sein könnte ... Dass im Gegensatz dazu ein Anruf (aus Australien) ausreichen soll, die Identität und den Willen meiner Tochter zu prüfen, scheint mir gewagt.

Kann die Bank eine Zusammenarbeit mit mir verweigern (z.B. das Vornehmen von Überweisungen ablehnen). Es wäre interessant eure Tipps zum weiteren Vorgehen zu lesen. Danke.