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Pool ja oder nein?

Hallo ihr Lieben,

wir haben hier ein kleines / großes Problem und ich hoffe ihr könnt uns hier etwas Licht ins dunkle schaffen ...

Also wir Wohnen in einem 4 Familien Haus, im letzten Sommer haben wir uns gemeinschaftlich einen Pool angeschafft 7000 liter, da durch Corona ja auch einiges geschlossen war etc. Jetzt ist es so, dass eine von den vieren durch Streitigkeiten abgesprungen ist und den Garten nicht mehr nutzen möchte und natürlich auch den Pool nicht. Die Dame liegt auch gerade mit unseren Vermietern in einem Rechtsstreit und Kommunikation auch nur noch über Anwälte.

Wir möchten natürlich im Sommer den Pool wieder Nutzen und die Kids freuen sich Tierisch drauf. Jetzt hat der Vermieter aber bedenken, dass die Dame die abgesprungen ist, unserem Vermieter rechtlich etwas kann, da wir nur eine Wasseruhr haben und keiner einen Separaten Wasserzähler hat. Wir haben dem Vermieter dann vorgeschlagen einen Zwischenzähler einsetzen zu lassen, wenn wir den Pool befüllen um die genaue Menge an Wasser zu dokumentieren und dann auf die umlegen zu können die den Pool auch nutzen. Da ist er sich aber nicht sicher ob das Funktioniert oder die Dame dann immer noch rechtlich dagegen vor gehen kann. Wir sind hier alle mächtig verzweifelt, da der Pool uns auch sehr viel Geld gekostet hat und wir diesen natürlich nutzen möchten. Vielleicht habt ihr aber auch andere Tipps für uns was uns im Sommer vielleicht doch noch zu unserem Pool verhelfen kann.

Lieben Gruß und danke schon mal

Wasser, Pool, Mietrecht, Gemeinschaftsgarten
Gemeinschaftsgarten - kann man verbieten, dass man mit seinem Besuch im Gemeinschaftsgarten sitzt?

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit einem Gemeinschaftsgarten. Vor 2 Wochen haben wir mit dem Vermieter geredet, dass wir gerne eine Sitzgruppe aufstellen würden und dafür würden wir gerne ein Holzpodest als Untergrund machen. Der Vermieter hat das genehmigt und nun ist es fertig und wir saßen jetzt 3 mal mit Besuch im Garten. Wir waren nicht laut oder sonst was. Der Mieter aus dem 1. Stock hat kein Problem. Der aus dem 2. Stock, der schon seit mind. 3 Jahren kein einziges Mal im Garten war, hat sich jetzt beschwert, dass er keinen Platz mehr im Garten hätte (wir haben eine Ecke im Garten wie mit dem Vermieter abgesprochen und über die Hälfte des Gartens ist noch frei und man kann locker noch 3 Sitzgruppen aufstellen) und der Garten wäre nur für die Mieter im Haus und nicht für fremde Leute und er möchte nicht, dass wir mit Besuch im Garten sitzen. Wir saßen auch vorher schon ab und an mit Besuch im Garten. Da wurde nie was gesagt, aber seit wir uns jetzt, mit ausdrücklicher Rücksprache und Genehmigung des Vermieters, eine Ecke hergerichtet haben mit Sitzecke und Blumenkübeln drumrum, scheint der Neid aufzukommen und es wird gemeckert, obwohl sich Jahre keiner um den Garten gekümmert hat (mein Mann mäht seit 2 Jahren den Rasen, gießt, düngt und sät nach).
Kann man uns nun verbieten, mit Besuch im Garten zu sitzen? Es handelt sich nicht um Gartenpartys mit Musik und lauten Unterhaltungen. Danke für eure Antworten!

Nutzung, Besuch, Gemeinschaftsgarten

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