ein neuer miteigentümer breitet sich im gemeinschaftsgarten nach seinem gutdenken aus. stellt alte verrostete nähmaschinen und ofen gerade wie er will auf. der hund läuft frei im garten und macht pipi wo er mag.(rüde). ein mit ihm zugewiesener platz für seine gartenmöbel lehnt er jetzt ab.er stellt die möbel so das er in eine KG praxis im keller einsicht hat. muß man das dulden.wir (3 Parteien) wollen deshalb die gartennutzung einstellen.