Ist eine Kooperation zwischen 2 Kleinunternehmern erlaubt?

Hallo liebe Leute,

ich habe eine Frage, da ich im Netz leider nichts gefunden habe, was mir groß weiterhilft.

Ich habe ein Kleingewerbe im Bereich Illustration und Grafikdesign. Hier mache ich natürlich auch Websitendesigns. Wenn es um die technische Umsetzung geht, muss ich immer auf einen Kollegen zurückgreifen, welcher auch ein Kleingewerbe hat. Allerdings im Bereich Entwicklung.

Da unsere Zusammenarbeit richtig gut klappt und wir dem Kunden gerne ein "Rundum-Sorglos-Paket" anbieten wollen, wollten wir uns gerne zusammen "vermarkten", aber das am besten OHNE dass wir jetzt eine neue GbR gründen müssten.

Ist es erlaubt, dass wir zum Beispiel eine Website aufbauen, in der wir unser "Rundum-Sorglos-Paket" anbieten, also quasi für unsere Kooperation werben?

Ich mache mir da Gedanken wegen der Rechnungsstellung. Bis jetzt machen wir es so, dass ich Kunden, die ich geworben habe, eine Komplettrechnung stelle und er mir eine Rechnung stellt für die Entwicklung oder eben umgedreht, bei Kunden die er geworben hat.

Wenn wir nun zusammen auftreten, wäre es dann erlaubt/ sinnvoll uns bei den Rechnungen abzuwechseln? Sonst würde derjenige, der das auf sich nimmt wahrscheinlich relativ schnell seine Umsatzgrenze überschreiten.

Ich hoffe, ihr versteht, was ich von euch will. :D

Liebe Grüße und danke schonmal!

Laura

GbR, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Webdesign, Einzelunternehmen
Einzelunternehmer - Umzug na CZ - Firma in DE und CZ

Hallo!

Ich habe eine Frage zu den Möglichkeiten, die man hat, wenn man als Einzelunternehmer agiert. Ich habe seit langen Jahren eine gut laufende Firma hier in Deutschland (ich habe mich selbständig gemacht, bin jetzt Einzelunternehmer und habe Gewerbe angemeldet - biete sowohl Dienst, als auch fertige Produkte an). Jetzt wollen wir aus persönlichen Gründen nach Tschechien umziehen, aber ich habe Kunden hier in Deutschland und würde gerne weiterhin attraktiv für sie sein. Meine Arbeit lässt sich von überall machen, wir sind sowieso meistenst mit meinen Kunden entweder per E-mail und Post, Telefon in Kontakt, oder ich komme persönlich. Also es ist nicht nötig, dass mich jemand in meiner Firma in Deutschland besucht. Deswegen finde ich das bisschen egal, wo ich also arbeite.

Meine Frage ist aber, ich denke, dass es gut wäre, wenn die Firma weiterhin eine deutsche Adresse hätte, deutsche Rechnungen schreiben könnte und so weiter. Mit der Adresse kann man das bestimmt mit einer Postkastendienst absichern. Aber wie kann ich eine Firma in Deutschland haben, wenn ich dann keinen Sitz als Privatperson in Deutschland habe? Meine Firma ist kein GmbH.

Meine Ideen - ein GmbH in Tschechien gründen, da, wo ich dann wohne, und eine Niederlassung in Deutschland gründen. Oder in Tschechien nur Selbständig sein und die Firma (Gewerbe, kein GmbH) nur in Deutschland haben (geht das?) - also Krankenkassenversich. würde ich in Tschechien bezahlen. Oder wie kann ich das noch erzielen?

Ich möchte niedrigere laufende Posten haben (Krankenversich., Miete, ...), also das will ich in Tschechien bezahlen. Einkommensteuer würde ich dann in beiden Ländern bezahlen, je nach dem, wie viel Geschäft in welchem Land stattgefunden hat...

Gibt's eine einfache Lösung, für mich, einen Selbständigen mit Gewerbe, der gerne seine Arbeit tut, aber der kein Ökonom ist und will sich nicht mit Buchhaltung zu viel befassen? Ich will auch keine Angestellte haben, also weiterhin als Einzelunternehmer agieren...

Vielen Dank für jede Idee!

Gewerbe, Tschechien, Einzelunternehmen
Steuerrecht: Einkommensteuer Einzelunternehmer

Ich habe schon einigen Seiten dazu gesehen aber meine Frage ist noch in meinem Kopf als ungelöst 'markiert'.

Die Einkommenssteuer, speziell Alleinunternehmer.

Wird diese denn nicht nur auf die Gelder/ Summen angerechnet die man sich vie Privatentnahme aus seinem Gewerbe rausgenommen hat? Oder gilt hier wirklich der erwirtschaftete Gewinn im Unternehmen? Der ist doch aber nicht gleich Einkommen für mich wie bei einem Arbeitnehmer der Lohn. Theoretisch vielleicht schon, aber wenn ich das Geld nicht anrühre oder sogar weiter investiere?

Varianten: a) Privatentnahmen 8000€ im Jahr <- liegen im Freibetrag, somit keine Eink.-Steuer? bitte verschont mich mit den 'copy&paste' definitionen die man überall findet. die sind nicht die Antwort auf meine Frage.

b) Gewinn im Unternehmen: 20.000€ /keine Privatentnahmen. keine Eink. Steuer / Gewerbeertragssteuer fällt auch nicht an - wegen Freibetrag 24500€?

c) Mein Warenbestand steigert sich im Geschäftsjahr von 20.000 auf 30.000€. nicht durch Fremdkapital, sondern weil sämtliche Gewinne wieder in Waren investiert wurden. Hier sind ja in dem Sinne keine Gewinne vorhanden. Also fallen beide o. g. Steuern weg. Aber fällt hier eine andere an? Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass der Staat da zusieht

d) wie schaut c aus wenn da ein erheblicher Anteil Fremdkapital dabei ist.

Besten Dank

Steuern, Einkommensteuer, Steuerrecht, Einzelunternehmen

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