Hallo, folgende wichtige/grundsätzliche Frage:

Darf sich ein Einzelunternehmer der NICHT im Handelsregister eingetragen ist (z. B. auf seinen Visitenkarten, Geschäftsbriefen und/oder Impressum seiner Webseite) als Geschäftsführer bezeichnen - bzw. kann er dafür bereits abgemahnt werden und welche Bezeichnung sind grundsätzlich zulässig (... Inhaber, geschäftsführender Inhaber etc.)? Bitte möglichst mit Angabe der Gesetzesgrundlage.

Es würde mich sehr freuen, wenn hier etwas Licht ins Dunkel kommt.